30.11.2011, 16:21
der kaiserliche Herold tritt auf die Zinnen der Burg von Prodovski um eine öffentliche Bekanntmachung zu verlesen.
Hört ihr Leute von Prodovski auf ausdrückliche Anordnung seiner Majestät des Zaren ergeht folgende Weisung:
Hört ihr Leute von Prodovski auf ausdrückliche Anordnung seiner Majestät des Zaren ergeht folgende Weisung:
Wir, von Gottes nie endenden Gnaden,
Kaiser und Autokrat von ganz Krolock,
Imperator Maximus Aiternus Divinus
Zar aller Krolockski
Veliki Knjaz von Korgokswa
Markgraf von Krolock
Schutzherr der Krolockischen Kirche
erklären was folgt:
1. Wir erneuern hiermit den Eid, den unsere Vorgänger der Föderalen Republik Andro geschworen haben.
2. Fürderhin erklären wir, dass die volle Handlungsfähigkeit der legitimen Institutionen des Zarenthumes wiederhergestellt ist.
3. Fürderhin erklären wir, dass die volle Souveränität des Zarenthumes, gemäß vertraglicher Regelungen, wiederhergestellt ist.
4. Fürderhin verfügen Wir, dass alle Streitkräfte der Föderalen Republik Andro das Staatsgebiet des Zarenthums Krolocks binnen 24 Stunden zu verlassen haben.
5. Wir verfügen, dass diese Weisung unverzüglich in Kraft trete und alle unsere Lehnsmänner, Kaufleute, Händler und Gemeine hieran gebunden sein sollen.
gegeben zu Prodovski am 13. Dezember im Jahre MMXI nach der Fleischwerdung des Herrn
Kaiser und Autokrat von ganz Krolock,
Imperator Maximus Aiternus Divinus
Zar aller Krolockski
Veliki Knjaz von Korgokswa
Markgraf von Krolock
Schutzherr der Krolockischen Kirche
erklären was folgt:
1. Wir erneuern hiermit den Eid, den unsere Vorgänger der Föderalen Republik Andro geschworen haben.
2. Fürderhin erklären wir, dass die volle Handlungsfähigkeit der legitimen Institutionen des Zarenthumes wiederhergestellt ist.
3. Fürderhin erklären wir, dass die volle Souveränität des Zarenthumes, gemäß vertraglicher Regelungen, wiederhergestellt ist.
4. Fürderhin verfügen Wir, dass alle Streitkräfte der Föderalen Republik Andro das Staatsgebiet des Zarenthums Krolocks binnen 24 Stunden zu verlassen haben.
5. Wir verfügen, dass diese Weisung unverzüglich in Kraft trete und alle unsere Lehnsmänner, Kaufleute, Händler und Gemeine hieran gebunden sein sollen.
gegeben zu Prodovski am 13. Dezember im Jahre MMXI nach der Fleischwerdung des Herrn