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[Abstimmung] GO
#1
Zitat:§8 Sonstiges

(1)Nur der Premierminister, dessen Stellvertreter, der Unterhauspräsident und dessen Stellvertreter, sowie der Zar, haben im Oberhaus Rederecht.
(2)Es gibt keine Ausnahmeregelungen.
(3)Das Rederecht muss beantragt werden.

Stimmen sie mit

ja
nei
enthaltung

Dauer: 72h oder erreichen der Mehrheit

Bitte die Stimmzhal angeben
#2
2X ja
#3
Ja
#4
Ja.
#5
[Ja]
#6
ja
#7
2x ja
#8
gänt etwas gelangweilt
#9
Hust
#10
Somit angenommen.
  


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