15.01.2008, 18:15
Zitat:§8 Sonstiges
(1)Nur der Premierminister, dessen Stellvertreter, der Unterhauspräsident und dessen Stellvertreter, sowie der Zar, haben im Oberhaus Rederecht.
(2)Es gibt keine Ausnahmeregelungen.
(3)Das Rederecht muss beantragt werden.
Stimmen sie mit
ja
nei
enthaltung
Dauer: 72h oder erreichen der Mehrheit
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