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029-DEB-001 Föderales Gesetz zur Regelung der Zeit - Druckversion

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029-DEB-001 Föderales Gesetz zur Regelung der Zeit - Philipp Bogdanowitsch Dobrynski - 03.12.2020

Deputati,


Die KPA Fraktion stellten Antrag zur Beratung über folgenden Gesetzesentwurf, der nun zur Debatte steht. Die Ehrenwerte Genosse Ministerin Uchitela erhält folglich das Wort.
Föderales Gesetz zur Regelung der Zeit

§ 1 - Geltungsraum

(1) Dieses Gesetz regelt offiziell die Verwendung der Jahreszahl und die Verwendung der Zeitzonen in der Föderation.


§ 2 - Regelung

(1) Kein Subjekt darf einen Beitritt zu einer anderen als der hier verkündeten Zeitzone beschließen.
(2) Die Subjekte Almachistan, Korolewstwo Korgowska, Krolock, Mostowskaja und Wiltuwija gehören der "Koskower Zeitzone" an, sie beträgt +6 Stunden von der Internationalen Standardzeit. Die Subjekte Almachistan und Ribir gehören der "ostandroischen Zeitzone" an, diese ist als +8 Stunden von der Internationalen Standardzeit zu verstehen.
(3) Es ist die Голоценовая эра zu verwenden.


§ 3 - Bußgeldvorschriften

(1) Wer gegen Regelungen des § 2 verstößt, kann mit einem Bußgeld zwischen 60 und 60.000 ARW bestraft werden.

§ 4 - Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am zweiten Sonntag nach Verkündigung in Kraft.
(2) Alle anderen dies regelnden Gesetze treten außer Kraft.



- Ljudotschka Maximowna Uchitela - 04.12.2020

товарищ,

die Regelung der Zeitzonen ist längst überfällig. Wir haben versucht die Subjekte in möglichst wenige Zeitzonen zu bringen. Dies ist uns leider nicht völlig gelungen, so dass zwei der östlichen Subjekte eine andere Zeitzone aufweisen müssen. Ich freue mich auf die Diskussion.


- Artjom Jegorowitsch Schazkin - 09.12.2020

Towarischtsch,
das Gesetz erscheint mir mit Blick auf die Bußgeldvorschrift noch unklar: Wer wird bestraft, die Organe des Subjekts, dass von dieser so dringend nötigen Koordinierung abweichen will oder nicht doch besser auch jeder, der außerhalb seiner persönlichen Sphäre partikularen Vorstellungen nachgeht?
Eine Umstellung der Kalenderzählung dagegen halte ich im Sinne der Völkerverständigung und der internationalen Koordination der Arbeiterklasse für hinderlich, von internationalen Üblichkeiten abzuweichen. Ich bitte die Frau Ministerin, dieses Vorhaben noch einmal zu prüfen.


- Ljudotschka Maximowna Uchitela - 09.12.2020

Deputati Artjom Jegorowitsch,

Sie haben recht, beim nähren Blick auf die Vorlage sehe ich, dass es der Ministerialentwurf ist. Die Bußgelder sollten weiter aufgeschlüsselt sein.

Sieht etwas zorig zu einem Ihrer Mitarbeiter am anderen Raumende.

Die Kalenderzählung ist indiskutabel, es ist auch generell viel verständlicher von der Entstehung der Arbeiterklasse aus zu zählen, anstatt von der zeitlich unbestätigten und durch die Geschichtsschreiber auch im Jahr herumgeschobene Niederkunft einer Frau. Es ist ja nicht so, dass wir Vorhaben die sechstage Woche einzuführen.

Wo sehen Sie das konkrete Problem?


- Fjodor Artjomowitsch Mossalow - 09.12.2020

Wasche deputati,
Die NA Fraktion wird diesem Gesetzesentwurf nicht zustimmen. Einen Kalender einzuführen, den ansonsten niemand nutzt, ist sinnbefreit und verschlechtert die internationale Kommunikation


- Ljudotschka Maximowna Uchitela - 09.12.2020

nicht ins Microphone

Bisher könnt noch keiner von Ihnen darlegen, wie diese "Verschlechterung" zustande kommen soll.

ins Microphone

Was haben Sie konkret gegen die Verwendung der Голоценовая эра vorzubringen?


- Artjom Jegorowitsch Schazkin - 10.12.2020

Deputati Ljudotschka Maximowna,
die Fragen der historischen Fakten sind irrelevant für den Umstand, dass die Zählung nach dem gregorianischen Kalender im internationalen Verkehr etabliert ist. Es nützt der Völkerverständigung, uns in dieser technischen Frage nicht für einen Sonderweg zu entscheiden.


- Fjodor Artjomowitsch Mossalow - 10.12.2020

hätte nie gedacht dass er das mal bei den Kommunisten tut :applaus:

Insbesondere ist die Entstehung einer "Arbeiterklasse" nirgends erwähnt, wann genau ist diese Klasse denn entstanden? Können Sie das benennen?
Im Gegenzug kann man klar benennen wann Jesus Christus geboren wurde, am 24.12. des Jahres 0


- Ljudotschka Maximowna Uchitela - 10.12.2020

Rollt mit den Augen.

Deputati, es ist sehr klar sichtbar, dass sie sich mit der Thematik überhaupt nicht befasst haben.

Niemand wirft die Gregorianischen Kalender über den Haufen, auch wenn die Orthodoxe Kirche Andros den Neujulianischer Kalender verwendet. Dies ist allerdings eine Möglicherweise gerechtfertigt weitere Änderung. Vielen Dank für die Anregung.

Und "Jesus Christus" wurde eben nicht am "24. Dezember des Jahres 0" geboren. So ist die besagte Volkszählung erst für das Jahr 6 belegt, viele Indizien sprechen auch dafür, dass die Niederkunft im Sommer war. Aber ganz klar ist das "Jahr 0" gibt es überhaupt nicht, so folgt auf den 31.12.-01 der 01.01.01. Dieses hindurch wurschteln, war sicher unter der NA möglich, aber dies gehört nun der Geschichte an.


- KPA - 10.12.2020

Ablaus aus der Fraktion für die Worte der Ministern.