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Honorarkonsulat - Druckversion

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Honorarkonsulat - Nicolas Frederic Henry Dietz junj. - 20.02.2017

Die Honorarkonsuln sind nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen
befugt und auch nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.
Es handelt sich um ehrenamtlich tätige Personen!
Ein Honorar- oder Wahlkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul Die ebenfalls noch gebräuchliche Bezeichnung Handelskonsul rührt daher, dass ursprünglich vor allem Kaufleute
zu ehrenamtlichen Konsuln ernannt wurden, da ihre Tätigkeit vornehmlich
der Erleichterung von Handelsbeziehungen diente. Der Honorarkonsul ist Ehrenbeamter.
Voraussetzung für seine Ernennung ist heute, dass der Bewerber nach
seiner Persönlichkeit, seiner beruflichen Erfahrung, seiner Stellung im
Empfangsstaat, seiner Vertrautheit mit den Verhältnissen in dem für ihn
vorgesehenen Zuständigkeitsbereich
und seinen Sprachkenntnissen für das Amt geeignet erscheint. . Seine Arbeit wird nicht vergütet.


Der Honorarkonsul, wenn er Staatsangehöriger des Empfangsstaates ist,
genießt regelmäßig nur Amtshandlungsimmunität. Diese gewährt nur im
Zusammenhang mit der Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben Schutz vor Strafverfolgung.[1]
Häufig bestehen Zweifel über die Reichweite dieser
Amtshandlungsimmunität, insbesondere bei Verkehrsdelikten, die im
Zusammenhang mit einer Fahrt eines Honorarkonsuls zu einem offiziellen
Termin stehen.


- Anatolii Muhammedow Arsajew - 20.02.2017

Dir ist das SimOn untersagt worden in Astor also glaube ich kaum dass man dir das hier SimOn erlauben wird.


- Walentina Nikolajewna Welitschko - 20.02.2017

Und was soll uns dieser Thread jetzt sagen?


- Ljubow Alexandrowna Wolkowa - 21.02.2017

Walentina Nikolajewna Welitschko,'index.php?page=Thread&postID=1058870#post1058870' schrieb:Und was soll uns dieser Thread jetzt sagen?

Das wäre jetzt genau meine Frage gewesen.


- Wiktor Wsewolodowitsch Golowin - 21.02.2017

Simpel und einfach gesagt jeder denkt ein Honorakonsul untersteht dem jeweiligen Auswärtigen Amt,falsch, praktisch kann jeder Bürger mit genug Geld ein Konsulat eröffnen, da er es selbst tragen muss!
Aber ganz ehrlich egal was mantut es passt nicht!
Anscheinend ist es besser alles brach liegen zu lassen.
Mir soill es es langsan egal sein ,dan lassen wir das auch wieder liegen!


- Walentina Nikolajewna Welitschko - 21.02.2017

Wiktor Wsewolodowitsch Golowin,'index.php?page=Thread&postID=1058876#post1058876' schrieb:[...] praktisch kann jeder Bürger mit genug Geld ein Konsulat eröffnen, da er es selbst tragen muss!
Nein.


- Ensio Kirvesniemi - 22.02.2017

Weder ist das im RL so der Fall (ein Honorarkonsul ist Ehrenbeamter der Bundesrepublik Deutschland, vgl. § 20ff. KonsG), noch - und das ist hier maßgeblich - sieht das androische Recht eine Anerkennung von Privatpersonen als Honorarkonsul o.ä. vor. Es ermöglicht lediglich die Gestattung der Errichtung von Konsulaten (§ 5 Abs. 6 des zugegebenermaßen schaurigen, aber nichtsdestotrotz geltenden [Gesetz] Diplomatiegesetz (DipGe)).

Das ist aber eigentlich kein Thema, das wir SimOff diskutieren müssen, es eignet sich im Gegenteil sehr für die Simulation mit allen Konsequenzen. Insbesondere hat das alles nichts mit dir zu tun, Golowin, sondern damit, ob du dich an die innerhalb der Simulation nun einmal geltenden Gesetze hältst oder nicht.


- Long Ju - 22.02.2017

Ich kaper nur ganz kurz:
Brauch ich ein Visum oder darf der ehemalige Regent Chinopiens so einreisen?


- Ensio Kirvesniemi - 23.02.2017

Ist der ehrenwerte Long Ju noch in Diensten Ihrer kaiserlichen Majestät, der Tochter des Himmels? Wink


- Long Ju - 23.02.2017

Aktuell als Tanzpartner, aber ich sehe gerade, as Chinopen VISA-befreit sind Big Grin