[07-01-21062015] Abstimmung Zentralbankgesetz - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7) +---- Forum: Regierungsviertel (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=9) +----- Forum: Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=30) +------ Forum: Archiv der Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=31) +------ Thema: [07-01-21062015] Abstimmung Zentralbankgesetz (/showthread.php?tid=7468) |
[07-01-21062015] Abstimmung Zentralbankgesetz - Iossif Lettwitsch Jansikow - 24.07.2015 Erstes Föderales Gesetz über die Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Zentralbank der Androischen Föderation
Stimmen sie da,njet oder wozderschanie.
Art. 1 - Streichungen Die Paragraphen 8, 9 und 12 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Zentralbank der Androischen Föderation entfallen. Art. 2 - Ergänzungen Es wird ein § 8 mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt: § 8 - Instrumente (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen der Zentralbank die folgenden Instrumente zur Verfügung: 1. die Gewährung von Krediten gegen Hinterlegung von Sicherheiten für einen kurzfristigen Zeitraum (Spitzenrefinanzierung), 2. die Annahme von Wertpapieren oder Bargeld gegen die Gewährung von Zinsen (Einlagefazilität), 3. die Vergabe von Krediten mit einem Mindestbietungssatz (Leitzins) für einen zeitlich begrenzten Zeitraum an die Höchstbietenden gegen die Hinterlegung von Sicherheiten, 4. die Festlegung eines Mindesreservesatzes, der für Anlagen der Kunden bei der Zentralbank hinterlegt werden muss, 5. in Ausnahmefällen der Ankauf von Staatsanleihen. (2) Die Zentralbank tätigt Geschäfte mit dem Ausland, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig oder sinnvoll ist. (3) Zur Erfüllung der Aufgaben kann das Direktorium Anordnungen zur Regelung allgemeiner Angelegenheiten erlassen, denen Rechtskraft zukommt und für ihre Durchsetzung die Unterstützung anderer Behörden beiziehen. Die Anordnungen dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, der Rechtsweg ist zulässig. Art. 3 - Nummerierung Die Nummerierung der Paragraphen wird entsprechend angepasst. Art. 4 - Inkrafttreten Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft. - Aleksandr Nikolajewitsch Demidow - 24.07.2015 Drückt die DA-Taste (28). - Andrej Louwowitsch Kronskij - 24.07.2015 100x da schaut zu Demidow, der diesmal wohl nach seiner Antiaggressionstherapie, seine Taste nicht mehr malträtiert - Aleksandr Nikolajewitsch Demidow - 24.07.2015 Fühlt sich irgendwie beobachtet... - Andrej Louwowitsch Kronskij - 28.07.2015 findet die Abstimmungsmoral ja wieder toll - Marija Sergejewna Romanowa - 29.07.2015 Fragend schaute Marija Romanowa zum vor sich hin grummelden Fraktionsvorsitzenden der DPA. Wie immer die ungeduld in Person, denkt sie sich und drückt ganz entspannt innerhalb des normalen Abstimmungszeitraumes die entsprechende Taste auf dem Abstimmungsgerät vor ihr. Da (29) - Iossif Lettwitsch Jansikow - 29.07.2015 Da 100x - Iossif Lettwitsch Jansikow - 29.07.2015 Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt abgestimmt haben 257 Abgeordnete Ungültig sind keine Stimmen Mit Enthaltung hat kein Abgeordneter gestimmt Mit Nein hat ebenfalls kein Abgeordneter gestimmt Mit Ja haben 257 Abgeordnete gestimmt ich stelle fest dass der Gesetzesentwurf angenommen wurde. |