[02-01-15102012] Renzianisches Justizabkommen - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7) +---- Forum: Regierungsviertel (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=9) +----- Forum: Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=30) +------ Forum: Archiv der Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=31) +------ Thema: [02-01-15102012] Renzianisches Justizabkommen (/showthread.php?tid=6213) |
[02-01-15102012] Renzianisches Justizabkommen - Andrej Louwowitsch Kronskij - 15.10.2012 Wasche Kolega, der Antragsteller hat das Wort. - Tatjana Michailowna Alexjewa - 18.10.2012 1. Änderungsprotokoll zum Renzianischen Justizabkommen
Die Mitglieder des Renzianischen Justizabkommens kommen überein, das genannte Abkommen folgendermaßen zu ändern: Kapitel 1: Neufassung der Art. 6 bis 8 Art. 6 bis 8 erhalten folgende Fassung: Art. 6 Beitritt Nach Inkrafttreten dieses Abkommens kann jedes Assoziierte oder Beobachtende Mitglied der Association of the Renzian States diesem beitreten. Dazu ist dieses Abkommen zu ratifizieren und eine entsprechende Akzessionsurkunde beim Ständigen Sekretariat der Association of the Renzian States zu hinterlegen. Art. 7 Austritt (1) Der Austritt aus dem Abkommen ist dem Ständigen Sekretariat der Association of the Renzian States anzuzeigen. Der Austritt erfolgt mit einer Frist von einem Monat. (2) Ein Mitglied dieses Abkommens scheidet mit einer Frist von einem Monat nach dem Zeitpunkt, an dem die Assoziierte oder Beobachtende Mitgliedschaft in der Association of the Renzian States endet, aus dem Abkommen aus. Art. 8 Änderungen (1) Dieses Abkommen kann durch Protokoll geändert werden. Ein entsprechend Protokoll muss zu seinem Inkrafttreten von zwei Dritteln der Mitglieder dieses Abkommens ratifiziert und entsprechende Ratifikationsurkunden müssen beim Ständigen Sekretariat der Association of the Renzian States hinterlegt werden. (2) Sofern ein Mitglied dieses Abkommens nicht spätestens drei Monate nach Inkrafttreten eines Änderungsprotokolls jenes ratifziert und eine entsprechende Ratifikationsurkunde beim Ständigen Sekretariat der Association of the Renzian States hinterlegt hat, scheidet er mit sofortiger Wirkung aus diesem Abkommen aus. Kapitel 2: Schlussbestimmung Dieses Protokoll tritt gem. den Bestimmungen von Art. 8 des Renzianischen Justizabkommens in Kraft. Wasche Deputati, die Änderungen am Justizabkommen sind notwendig, da Tengoku aus der ARS ausgeschlossen wurde. Es sind daher faktisch nur redaktionelle Dinge. Ich bitte sie um die Annahme. - Andrej Louwowitsch Kronskij - 18.10.2012 Wasche Kolega, ich stimme dem zu. - Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 20.10.2012 Gospodin President, Gospodin Ministr, wasche kolega, die konservative Fraktion stimmt ebenso zu. - Andrej Louwowitsch Kronskij - 22.10.2012 Wasche Kolega, können wir abstimmen? - Andrej Louwowitsch Kronskij - 26.10.2012 Stimmen Sie dem Abkommen zu?
[_]Da [_]Njet [_]Wozderschanije Abstimmungsdauer sieben Tage oder erreichen der erforderlichen Mehrheit. Geben sie ihre Stimmenanzahl an. - Andrej Louwowitsch Kronskij - 30.10.2012 72x da - Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 30.10.2012 94x Da - Andrej Louwowitsch Kronskij - 05.11.2012 Mit 166 Stimmen angenommen. |