Androische Föderation
[Abkommen] Gemeinsame Erklärung zwischen Andro und dem EU - Druckversion

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[Abkommen] Gemeinsame Erklärung zwischen Andro und dem EU - Mikhail Wasiljewitsch Kasakow - 16.01.2012

Gemeinsame Erklärung zwischen Andro und dem EU




Im Interesse des Wohles beider Nationen und der Freiheit des Handels und der Weltmeere, erklären das Vereinige Kaiserreich der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil und die Föderale Republik Andro folgendes:

1. Das Vereinigte Kaiserreich und die Föderale Republik Andro erkennen sich als völkerrechtliche Staaten in den bestehenden Grenzen an.

2. Das Vereinigte Kaiserreich und Andro vereinbaren den Ausbau der diplomatischen eziehungen und des Handels.

3. Entsendete Diplomaten sind auf beiden Seiten jederzeit willkommen und genießen diplomatische Immuntität.

4. Die Gewährleistung und die Sicherheit des geschlossenen Handelsvertrages zwischen beiden Staaten genießt für beide Parteien oberste Priorität.
Eine gewaltsame Einmischung in diesen Vertrag oder eine entsprechende gewaltsame Handlung die es der Föderalen Republik Andro unmöglich macht, die Erdöllieferungen aufrecht zu halten, wird durch beide Vertragsparteien mit geeigneten Mitteln beantwortet.


Für die Föderale Republik Andro
20. Januar 2011


Für das Empire-Uni,
am 21. des Januars im Jahre 2011,
gegeben in Ville-de-Nuvekerque