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[Abkommen] Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Demokratischen ... - Mikhail Wasiljewitsch Kasakow - 16.01.2012 Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Demokratischen Union
Präambel Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signarstaaten erklären beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen. §1. Anerkennung Die Nationen Andro und die Demokratische Union erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an. §2. Beziehungen Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische eziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht. §.3 Schlussakte Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signarmacht das Abkommen für eendet erklärt. Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird. |