Androische Föderation
[06-01-07012012] Grundlagenvertrag mit dem Vereinigten Kaiserreich - Druckversion

+- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum)
+-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3)
+--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7)
+---- Forum: Regierungsviertel (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=9)
+----- Forum: Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=30)
+------ Forum: Archiv der Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=31)
+------ Thema: [06-01-07012012] Grundlagenvertrag mit dem Vereinigten Kaiserreich (/showthread.php?tid=5478)

Seiten: 1 2


[06-01-07012012] Grundlagenvertrag mit dem Vereinigten Kaiserreich - Iwan Georgowitsch Malechski - 07.01.2012

Grundlagenvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Vereinigten Kaiserreich der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil

Präambel

Bestrebt, für Wohlstand und Sicherheit der Völker Andros und des Vereinigten Kaiserreichs heute und in Zukunft zu sorgen,
Wissend, daß zwischenstaatliche Zusammenarbeit diesen Zielen in großem Unfange förderlich ist,
Gewillt, die Vorteile dieser Zusammenarbeit voll auszuschöpfen,
haben sich die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich Die Föderale Republik Andro und das Vereinigte Kaiserreich, auf folgenden Kontrakt geeinigt:

Abschnitt I – Grundlagen

1.) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveraine Staaten an und achten die Grenzen des Vertragspartners als unverletzlich.

2.) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien enthalten sich jeglichen Aktes der militairischen oder paramilitairischen Aggression gegenüber dem Vertragspartner und geloben, sich im Konfliktfalle ob einer friedlichen Lösung zu bemühen.

3.) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien enthalten sich jeglicher Einmischung in die Innenpolitik des Vertragspartners.

Abschnitt II – Art der Beziehungen

4.) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien werden zwecks Konsultation in Fühlung miteinander bleiben, insbesondere bei Angelegenheiten außenpolitischer Natur, die die Interessen beider oder eines Vertragspartners tangieren.

5.) Diplomatische Vertreter und das Gelände der jeweiligen diplomatischen Vertretungen der hohen vertragsschließenden Parteien genießen im jeweils anderen Lande diplomatische Immunität. Diplomatische Vertreter des anderen Vertragsstaates können in begründeten Fällen des Landes verwiesen werden.

6.) Keine der beiden hohen vertragsschließenden Parteien wird sich einem Bündnis oder einer Gruppierung anschließen, das sich mittelbar oder unmittelbar gegen den Vertragspartner richtet.

7.) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien ermöglichen den freien Warenverkehr untereinander. Davon unberührt bleiben Einschränkungen, die sich aus nationalen Recht oder internationalen Verträgen ergeben. Die hohen vertragsschließenden Parteien kommen darin überein die Höhe der Zölle und weitere Maßnahmen zum Abbau von Handelshemnissen in naher Zukunft einvernehmlich zu konkretisieren.

Abschnitt III – Schlußbestimmungen

7.) Dieser Vertrag gilt unbefristet bis zur Kündigung durch eine oder beide der hohen vertragsschließenden Parteien.

8.) Änderungen am Vertrage können nur im Einvernehmen beider Parteien vorgenommen werden.

9.) Bei Vertragsbruch einer der hohen vertragsschließenden Parteien erlischt der gesamte Vertrag.

Ich eröffne die Aussprache.

Mit der Drucksache [06-01-07012012] liegt ihnen der Entwurf eines Grundlagenvertrages mit dem Vereinigten Kaiserreich vor. Die Antragsstellerin Gosposcha Ministr Alexejewa hat das Wort.


- Tatjana Michailowna Alexjewa - 09.01.2012

Wasche Deputati,

mit dem EU hat Andro seit geraumer Zeit einen zuverlässigen Partner. Die Beziehungen werden gepflegt und aktiv begleitet.
Der vorliegende Vertrag ist daher der Annahme wert.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 11.01.2012

Wasche Kolega,

ich stimme dem Vertrag zu.
Mit dem EU haben wir einen guten und wichtigen Partner der nicht westlich-liberal geprägt ist auf Antica.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 12.01.2012

Gospodin President, wasche kolega,

ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen und erhebe keine Einwände gegen dieses Vertragswerk.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 13.01.2012

Wasche Kolega,

gibt es hierzu weitere Meldungen?


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 16.01.2012

Wasche Kolega,

kann man hier abstimmen?


- Iwan Georgowitsch Malechski - 16.01.2012

Waschi Deputati,

die Abstimmung wird hiermit eingeleitet:

Stimmen Sie dem vorliegenden Grundlagenvertrag mit dem Vereinigten Kaiserreich der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil zu?

[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Abstimmungsdauer 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitt geben Sie ihre Stimmenzahl an



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 16.01.2012

Stimmen Sie dem vorliegenden Grundlagenvertrag mit dem Vereinigten Kaiserreich der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil zu?

[51] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Abstimmungsdauer 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitt geben Sie ihre Stimmenzahl an



- Nikita Petrowitsch Markow - 17.01.2012

Stimmen Sie dem vorliegenden Grundlagenvertrag mit dem Vereinigten Kaiserreich der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil zu?

[50] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Abstimmungsdauer 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitt geben Sie ihre Stimmenzahl an



- Iwan Georgowitsch Malechski - 17.01.2012

Stimmen Sie dem vorliegenden Grundlagenvertrag mit dem Vereinigten Kaiserreich der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil zu?

[25] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Abstimmungsdauer 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitt geben Sie ihre Stimmenzahl an