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Polexpedition - Druckversion

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- Nikita Petrowitsch Markow - 04.11.2010

Sehr schön Gospodin, das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich habe auch gleich eine Vereinbarung über die geplante Expedition verfasst.

Expeditionsvereinbarung

Präambel
Diese Vereinbarung regelt die Aussendung einer unabhängigen Expeditionsgruppe in die Polregionen des androischen Hoheitsgebiets.

§1. Zusammensetzung
(1) Die Expeditionsgruppe setzt sich aus mindestens 22 Mitgliedern zusammen, von denen mindestens die Hälfte nicht im Staatsdienst angestellt sein darf.
(2) Folgende Personen müssen in der Expedition vertreten sein: 1 erfahrener Expeditionsleiter, 2 Kartographen, 4 Geologen, 2 Mineralogen, 1 Pedologe, 3 Geophysiker, 3 Ingenieurgeologen 2 Vertreter des Naturschutzbundes, 2 Wirtschaftsgeologen, 1 Offizier der Marine, 1 Offizier des Generalstabs.
(3) Es muss ein staatlicher Vertreter gewählt werden, der die Aufsicht über die Expedition übernimmt. Dieser muss Abgeordneter der Duma, Pairs oder Regierungsmitglied sein.

§2. Dauer
(1) Die Expedition wird auf eine Zeit von 5 Monaten festgelegt und beginnt spätestens einen Monat nach Verkündigung dieser Vereinbarung.

§3. Finanzierung
(1) Die Finanzierung der Expedition muss wie folgt passieren: 700.000 ARW durch den Staat, 500.000 ARW durch nicht-staatliche Unternehmen, 200.000 ARW durch den Naturschutzbund.
(2) Die Teilnehmer der Expedition bekommen ein Monatsgehalt von 470 ARW und eine Gefahrenzulage von 50 ARW pro Monat. Ausgenommen davon sind die militärischen Vertreter, die ihren letzten Lohn weitergezahlt bekommen, sofern er über dem oben genannten Wert liegt.
(3) Alle technischen Anschaffungen muss der Expeditionsleiter mit der Expeditionsaufsicht absprechen. Ausgaben, die über 100.000 ARW liegen, müssen von der Duma bewilligt werden.

§4. Ziel und Umfang
(1) Die Expedition dient dem Zweck der genaueren Erforschung der Polgebiete des androischen Hoheitsgebiets mit besonderer Konzentration auf Ressourcen und militärisch wichtige Standorte, wobei die Priorität auf der Erkundung von Bodenschätzen liegt.
(2) Bei jedem Fund von Bodenschätzen ist ein Bericht darüber anzufertigen, wie groß die Umweltschäden durch den Abbau und der wirtschaftliche Nutzen sein werden.
(3) Jeder Fund muss genauestens kartographiert werden.


§5. Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung tritt mit der erfolgreichen Abstimmung in der Duma in Kraft.

Wenn es bis Monatg dazu keine negativen Aussagen gibt, werde ich die Vereinbarung zur Abstimmung weitergeben.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 08.11.2010

Ich bitte hier um weitere Erläuterungen.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 10.11.2010

Gospodin Markow?


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 21.11.2010

Gospodin Markow?


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 24.11.2010

Gospodin?


- Nikita Petrowitsch Markow - 24.11.2010

Entschuldigen Sie, aber durch die Regierungsbildung war meine Zeit hierzu etwas eingeschränkt.
Die vorliegende Vereinbarung soll die offizielle Expedition regeln. Für mich wichtig ist hier die Zusammensetzung und Finanzierung, da der Staat hier eine große Rolle spielt, aber keineswegs als Monopolist die Expedition manipulieren darf. Dazu ist es wichtig, dass Unternehmen und Personen aus verschiedenen fachlichen Gebieten daran teilnehmen dürfen und dass dieses für einen erfolgreichen Abschluss zwingend notwendig ist.
Die offizielle Form einer Vereinbarung, der die Duma zustimmen muss ist genau aus diesem Grund der Transparenz und Unabhängigkeit gewählt.
Gibt es Fragen zu Punkten?


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 24.11.2010

Nun man könnte mit den Universitäten des Landes kooperieren. Eine dauerhafte Forschungsstation wäre denkbar.


- Michail Sotwojewitsch Kaikolew - 24.11.2010

Ich möchte nochimmer gerne wissen, wie sie die Finanzierung durch "nicht-staatliche Firmen" durchbringen wollen. Wir können ja keine Privatmänner zu Investitionen zwingen.


- Michail Sotwojewitsch Kaikolew - 24.11.2010

Ich möchte nochimmer gerne wissen, wie sie die Finanzierung durch "nicht-staatliche Firmen" durchbringen wollen. Wir können ja keine Privatmänner zu Investitionen zwingen.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 24.11.2010

Man kann Firmen fragen und einen öffentlichen Aushang machen.