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Saal III: Igor Pawlowitsch Winenko .//. Regierung der Föderalen Republik Andro - Druckversion

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Saal III: Igor Pawlowitsch Winenko .//. Regierung der Föderalen Republik Andro - Dr. Irina Dustowa - 29.10.2010

Ich eröffne hiermit den Prozess Igor Pawlowitsch Winenko gegen die Regierung der Föderalen Republik Andro.

Ich bitte, die Streitparteien sich anwesend zu melden.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 29.10.2010

Die Regierung der Föderalen Republik Andro wird durch meine Person repräsentiert.


- Igor Pawlowitsch Winenko - 29.10.2010

Ich melde mich als Kläger anwesend.


- Dr. Irina Dustowa - 30.10.2010

Vielen Dank. Ich bitte nun zur Personalie Angaben zu machen: Name, Anschrift, Beruf. Bitte geben Sie im Falle der Vertretung einer Institution auch den Namen dieser an und in welcher Eigenschaft Sie diese vertreten.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 30.10.2010

Ich heiße Iwan Georgowitsch Malechski, wohnhaft im Zarenthum Krolock, Prodovski, Zsarskoeprospekt 34. Derzeit bin ich Ministerpräsident der Föderalen Republik Andro und vertrete in diesem Verfahren die Regierung der Föderalen Republik Andro als Beklagte.


- Igor Pawlowitsch Winenko - 30.10.2010

Mein Name ist Igor Pawlowitsch Winenko, ich lebe auf dem Landgut Winenko in Korgowska. Ich verwalte Hauptberuflich die Ackerflächen in meinem Besitz.


- Dr. Irina Dustowa - 30.10.2010

Vielen Dank. Gospodin Winenko, Ihre Klage bitte.


- Igor Pawlowitsch Winenko - 30.10.2010

Hohes Gericht,

ich musste am heutigen Tag feststellen, dass die Verfassung der Föderalen Republik Andro durch ein Gesetz missachtet wird und Staatsbürgern ein in der Verfassung zugesichertes Grundrecht missachtet wird.

Das in der Verfassung und im Staatsbürgerschaftsgesetz garantierte Wahlrecht wird mir durch eine im Wahlgesetz willkürklich gesetzte Hürde vorenthalten. Deshalb reiche ich hiermit Verfassungsklage ein.

§6 der Verfassung der Föderalen Republik Andro sagt folgendes aus:

Zitat:Der Ministerpräsident vertritt die Freie Republik Andro nach innen und nach außen. Er wird für vier Monate in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk gewählt.

Zugleich sagt §2 zur Definition des Androsischen Volkes aus:

Zitat:Als Bürger der Föderalen Republik Andro darf sich nennen, wer die in dieser Verfassung geschriebenen Grundregeln, die Republik und seine verfassungsmäßig geschützten Institutionen anerkennt und achtet. Das Nähere regelt ein Gesetz.


§2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes sagt über die Rechte und Pflichten des Staatsbürgers:

Zitat:(2) HIDs haben das aktive und passive Wahlrecht, NIDs das passive auf nationaler Ebene, wenn die HID kein Amt inne hat.

Dem widerspricht das Wahlgesetz in eklatanter Weise. Es sagt folgendes aus:

Zitat:Die Eintragung in das Amtliche Wählerverzeichnis erfolgt ab Bekanntmachung der Wahl in einem Zeitraum von 96 Stunden, nur wenn der Eintragungswillige bereits seit mindestens 28 Tagen ununterbrochen Bürger der Föderalen Republik Andro ist.

Dieses Gesetz schließt Neubürger aus dem Prozess der Wahl des Ministerpräsidenten und der Duma aus, obwohl sie laut Verfassung und Staatsbürgergesetz das Recht zur Teilnahme besitzen und die Wahl des Ministerpräsidenten sogar ausdrücklich durch das gesamte Volk, also auch derer die die Staatsbürgerschaft erst wenige Tage besitzen, geschehen soll.

Ich bitte deshalb um folgendes:
- Streichung des fraglichen Passus im Wahlgesetz.
- Erlaubnis für neue Staatsbürger sich in das Wählerregister einzutragen und an der aktuellen Wahl teilzunehmen. Hierzu stelle ich den Antrag den Wahlvorgang zur Wahl des Ministerpräsidenten so lange auszusetzen bis eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Wahl getroffen ist und das Wahlregiszter nach der Entscheidung ein weiteres mal zu öffnen.


- Dr. Irina Dustowa - 31.10.2010

Gospodin Malechski, Sie können nun erwidern.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 01.11.2010

Beim angeführten § 2 der Verfassung ist der letzte Satz zu beachten.

"Das Nähere regelt ein Gesetz."

In diesem Fall ist das fragliche Gesetz das Wahlgesetz, welches besagt, dass Neubürgern erst nach 28 Tagen ununterbrochener Bürgerschaft der Föderalen Republik Andro das Wahlrecht bekommen.
Erst danach zählt der betreffende Neubürger auch zu dem in § 2 der Verfassung definierten androischen Volk.
Hier ist also kein Widerspruch zu erkennen.
Es ist lediglich die Differenzierung zwischen Bürgerrecht und Wahlrecht vorzunehmen. Erst wenn ein Neubürger nach besagten 28 Tagen beides besitzt, ist er ein vollwertiger Angehöriger des androischen Volkes.