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- Iwan Georgowitsch Malechski - 01.12.2012

Ich habe lediglich einen Beschluss der königlichen Ratsversammlung verkündet, welche diesen nach ordnungsgemäßer Abstimmung gefasst hat, wie es als ihr Präsident meine Pflicht. Sollte diese allerdings formelle Fehler gemacht haben, übernehme ich dafür qua Amt die politische Verantwortung.

Ich muss sie allerdings darüber in Kenntnis setzen, dass es gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die derzeit gültige Verfassung gibt, welche von der Ratsversammlung ebenso geäußert wurden.


- Aleksander Jurjewitsch Ardenberg-Godunow - 01.12.2012

Ein Beschluss zeichnet sich dadurch aus, dass eine Abstimmung vorangegangen ist. Eine solche konnte ich in den Protokollen nicht finden.
Das ist ein gravierender formeller Fehler. Zudem stand es der Ratsversammlung nach der vormals gültigen Verfassung nicht zu die Verfassung zu ändern, der zweite grobe formale Fehler.

Ihre Bedenken hatten Sie bereits vorgetragen, deshalb arbeiteten wir an einer Änderung. Doch sollte die Ratsversammlung, wie ich in unserem letzten Gespräch mitteilte, nur drüber schauen und Vorschläge machen, nicht einfach die alte aushebeln und eine neue Einsetzen.

Die von meiner Frau eingesetzte neue Verfassung hat gültigkeit, sie ist ein Kompromiss aus den Interessen der Krone und den Interessen des Volkes.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 01.12.2012

Das Abstimmungsprotokoll können Sie hier einsehen. Aus den Protokollen werden Sie entnehmen können, dass durchaus noch weitergehende Vorschläge vorgebracht und wie ich gehört habe ist man in Koskow gar nicht so glücklich über das derzeitige System.


- Andrej Michailowitsch Fornikow - 01.12.2012

[Bild: reichsgerichtwappen1.png]

Wascha Welichestwa,

im Verfahren Danilenko ./. Königreich Korgowska wird seitens des Föderationsgerichtshofes der Termin für die mündliche Verhandlung am Montag, den 03.Dezember 2012 um 09:00 Uhr in Saal I des Föderationsgerichtshofes anberaunt. Das Königreich Korgowska ist in diesem Verfahren durch Sie selbst oder einen von ihnen Bevollmächtigten zu vertreten. Beigelegt ist der Schriftsatz des Antragsstellers (Anlage 1).
Desweiteren setze ich sie darüber in Kenntnis, dass der Föderationsgerichtshof bis zur Entscheidung in der Hauptsache folgende beigelegte einstweilige Anordnung gem. § 12, I GerO (Anlage 2) verfügt hat.

priznatelno

Andrej Michailowitsch Fornikow
Präsident des Föderationsgerichtshofes

Anlage 1
Anlage 2



- Aleksander Jurjewitsch Ardenberg-Godunow - 02.12.2012

Iwan Georgowitsch Malechski,'index.php?page=Thread&postID=1025511#post1025511' schrieb:Das Abstimmungsprotokoll können Sie hier einsehen. Aus den Protokollen werden Sie entnehmen können, dass durchaus noch weitergehende Vorschläge vorgebracht und wie ich gehört habe ist man in Koskow gar nicht so glücklich über das derzeitige System.

Nungut, das mag ich übersehen haben. Dennoch haben sie wider die damals gültige Verfassung gehandelt. Ich bestehe darauf, dass Sie das Vertrauen der Ratsversammlung erneut einholen.

Wie Koskow die Sache sieht, werde ich sicherlich bald erfahren. Bis dahin gilt die Verfassung, die meine Gattin eingesetzt hat.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 02.12.2012

Gibt es sonst noch etwas?


- Aleksander Jurjewitsch Ardenberg-Godunow - 03.12.2012

Vorerst nicht.
Ich bitte Sie mich zum Gericht zu begleiten und mich zu beraten.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 03.12.2012

Selbstverständlich, wasch Welichestwo.


- Sascha Wiktorowitsch Medwedew - 07.12.2012

Es geht eine Einladung an den König


- Iwan Georgowitsch Malechski - 04.02.2013

bittet um eine Audienz