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[Abstimmung] Personenschutzgesetz - Druckversion

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[Abstimmung] Personenschutzgesetz - Andrej Louwowitsch Kronskij - 03.01.2010

Zitat: Personenschutzgesetz

Präambel

Dieses Gesetz beschreibt den Status von Leibwachen und Leibgarden.

§1. Leibwachen
(1)Leibwächter kann sich jede Person zulegen, insofern er diese bezahlen und unterhalten kann.
(2)Leibwächter müssen besonders geschulte Personenschützer sein.
(3)Sie haben das Recht halbautomatische Pistolen zu tragen, alle anderen Waffen sind verboten.
(4)Leibwachen haben keine polizeilichen Aufgaben.

§2. Einheitenbegrenzung der Leibwächter
(1)Eine Person darf maximal 10 Leibwächter einstellen.
(2)Eine Person darf maximal 2 gepanzerte Automoble besitzen.

§3. Verstöße
Wer gegen die Anzahl oder Bewaffnung von Leibwächtern verstößt, dem droht eine Geldstrafe von 5000 Ramwuv und eine Freiheitsetzug von mindestens 3 Tagen.

§4. sonstiges
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das Alte.

Sind sie für die Änderung des Gesetzes?

Stimmen sie mit

Da
Njet
Enthaltung

Dauer: 5 Tage oder erreichen der absl. Mehrheit


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 03.01.2010

35+46x Da


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 08.01.2010

Damit angenommen.