[Aussprache] Steuergesetz - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7) +---- Forum: Regierungsviertel (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=9) +----- Forum: Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=30) +------ Forum: Archiv der Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=31) +------ Thema: [Aussprache] Steuergesetz (/showthread.php?tid=3418) Seiten:
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[Aussprache] Steuergesetz - Andrej Louwowitsch Kronskij - 06.11.2009 Zitat:Steuergesetz Das Gesetz wurde bereits bei der Aussprache zum Wirtschaftsgesetz aufgelistet. Die Steuern werden im allgemeinen gerechter, verteilt und vor allem Einkommensabhängig. D.h. sie sind nicht mehr einkommensunabhängig, was wir als sehr ungerecht empfinden. Neu ist die Steuer auf hohe Abgase, im Einklang mit dem Umweltgesetzbuch, sowie die Mehrwertsteuer, die vor allem übermäßigen Konsum unterbinden soll. Insgesamt entlastet es die Geringverdiener und die Mittelschicht und die Mittelständischen Firmen, die derzeit große Probleme haben. Neu ist auch die Kapitalsteuer und Vermögenssteuer. Menschen mit einem sehr großen Vermögen bzw Einkommen sollten zu ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung verpflichtet und berufen werden um den Staat und die Gesellschaft stärker zu unterstützen. Das Entspricht den Forderungen des sozialen Flügels der DPA und ich denke auch anderen. - Andrej Louwowitsch Kronskij - 17.11.2009 Können wir abstimmen? - Andrej Louwowitsch Kronskij - 08.12.2009 Wenn es keine weiteren Meldungen gibt, stimmen wir ab. - Andrej Louwowitsch Kronskij - 14.01.2010 Herr Finanzminister? - Nikita Breschnew - 15.01.2010 Ich würde gerne dieses Thema solange zurückstellen, bis wir uns darüber im Klaren sind, was für eine Wirtschaftssimulation implementiert werden soll. Dann kann man die Steuern darauf zuschneiden. - Andrej Louwowitsch Kronskij - 15.01.2010 Gut - Andrej Louwowitsch Kronskij - 24.01.2010 Können wir das nun bearbeiten? - Nikita Breschnew - 26.01.2010 Steuergesetz (SteuerG)
Ich habe ein paar Änderungen eingefügt - grün markiert. Diese sind idR aus technischen Gründen der Umsetzbarkeit geschuldet.Präambel Dieses Gesetz regelt die Steuern in der gesamten androischen Republik. § 1 Steuerzahlung und Begründung (1) Zu zahlende Steuern sind wöchentlich an den Fiskus zu entrichten. Sie sind im Augenblick der Entstehung Eigentum der Völker der Föderalen Republik Andro und dienen den gemeinschaftlichen und unabdingbaren Aufgaben für das Gemeinwohl, sowie für alle Aufgaben, die der Staat für seine Bürger zu erfüllen hat. (2) Hierbei unterliegt jeder Bürger der Republik der Pflicht, diesen Vorgang durch das Finanzministerium zu unterstützen. (3) Die zweckwidrige Verwendung von Steuereinnahmen (Veruntreuung) ist strafbar und führt zur Wiedergutmachungspflicht des entstandenen Schadens. Alternativ kann die Confiscation des Vermögens vollstreckt oder eine zeitweiliger Ausschluss vom öffentlichen Leben für mindestens sechs Monate angeordnet werden. (4) Die Übermittlung von falschen und unvollständigen Daten, mit dem Ziel der Steuerhinterziehung stellt einen Betrug an den Völkern Andros dar. Es ist eine Handlung gegen das Gemeinwohl, gegen die Völker Andros und damit eine Form des Landesverrates. § 2 Sozialsteuer Unternehmen haben einen Beitrag in der Höhe von 2% ihrer Einkünfte als Sozialsteuer zum Zweck der Finanzierung der Sozialversicherungen ihrer Beschäftigten an die Sozialkassen abzuführen. § 3 Gemeinnützigkeit (1) Vereinigungen, deren Zweck, zu dem sie bestehen, ein gemeinnütziger ist, können auf Antrag beim Finanzministerium von der Pflicht zur Steuerzahlung befreit werden. (2) Gemeinnützig ist eine Vereinigung, wenn sie ihr Vermögen selbstlos und ohne Gewinnabsichten für Zwecke, die der Allgemeinheit förderlich sind, einsetzt. Dies ist insbesondere die Förderung der Kultur, der Völkerverständigung, der Volksgesundheit, der Kriminalitätsprävention, des Breitensports und der politischen Bildung. (3) Die Gemeinnützigkeit wird aberkannt, sobald der ihr zugrundeliegende Zweck erlischt, erreicht worden ist oder nicht mehr erreicht werden kann. Eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt auch, wenn der zugrundeliegende Zweck vorsätzlich nicht erreicht wird (Mißbrauch). § 4 Besteuerung von Grundstücken (1) Ein jedes Grundstück ist Grundstückssteuerpflichtig. Dabei ergibt sich die zu entrichtende Grundstückssteuer durch den Grundstückssteuersatz mal die Quadratmeteranzahl des Grundstücks. (2) Von der Grundstückssteuer sind Flächen der Landwirschaft und Flächen der öffentlichen Hand ausgenommen. (3) Der Grundstückssteuersatz liegt bei 15 ARW. (4) Die Grundstückssteuer ist alle drei Monate zu entrichten. § 5 Kraftfahrzeugbesteuerung (1) Für alle Kraftfahrzeuge in ganz Andro und deren assoziierte Staaten ist, die im besagten Staatsgebiet zugelassen sind, ist eine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten. (2) Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei Personenkraftwagen monatlich 15 ARW. (3) Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei Lastkraftwagen monatlich 4 ARW pro Tonne maximale Zuladung. (4) Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei motorisierten Schiffen des privaten Gebrauchs im Binnenverkehr monatlich bei 8 ARW bei einer maximalen Leistung des Motors von 5 PS, darüber hinaus beträgt die Steuerlast 25 ARW. Ist ein Schiff im privaten Gebrauch Hochseetüchtig, so erhöht sich die Steuerlast um 10 ARW. (5) Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei motorisierten Schiffen im Binnenverkehr monatlich 1 ARW pro Tonne maximaler Zuladung, mindestens jedoch 50 ARW. (6) Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei motorisierten Hochseeschiffen monatlich 1 ARW pro Tonne maximaler Zuladung, mindestens jedoch 100 ARW. (7) Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei motorisierten Kleinflugzeugen (bis zu 20 Passagiere) monatlich 60 ARW, bei größerem Flugzeugen pro Passagier 3 ARW. ( Bei Transportflugzeugen errechnet sich die zu zahlende Steuerlast folgendermaßen: maximale Zuladung in Tonnen x 5 ARW, mindestens aber 30 ARW. (9) Für Kraftfahrzeuge der Landwirtschaft entfällt die Kraftfahrzeugsteuer. [color="red"]§ 6 Umweltsteuer & Abgassteuer[/color] (1)Jedes Kraftfahrzeug, dass über 105g/km CO² ausstößt, muss einer Abgassteuer von 40 ARW monatlich zahlen. Pro 5 g/km CO² mehr steigt diese Steuer um 10 ARW. (2)Jeder Wirtschaftsbetrieb, der mehr als 1t CO² in der Stunde ausstößt, muss 15.000 ARW Steuer im Mont zahlen. (3)Jede Firma oder Person, die belastete oder hochbelastete Abwässer den Flüssen oder dem Grundwasser zukommen lässt, muss eine Steuer von 100 ARW/Liter zahlen. (4)Jede Person oder Firma die Pestizide einsetzt, muss pro Liter Pestizid 50 ARW zahlen. (5)Personen oder Firmen die nicht umweltfreundliche, veraltete und/oder umweltschädliche Produkte oder Maschinen erzeugen und benutzen, müssen pro Produkt und Maschine monatlich 50 ARW zahlen. [color="red"]§ 7 Verbrauchssteuer Auf alle Waren- und Konsumgüter ist eine Verbrauchssteuer in Höhe von 11 % des Verkaufspreises zu zahlen. [/color] [color="red"]§ 8 Zins- und Vermögenssteuer[/color] (1) Abzüglich eines Steuerfreibetrags in Höhe von 150 ARW bestehen auf sämtliche Vermögen eine Vermögensabgabe von 5 %. (2) Wöchentliche Zinseinkünfte von mehr als 500 ARW sind mit 1 % zu besteuern. Eine Einkommens- oder Lohnsteuer ist aus diesem Grunde bspw. schwer zu realisieren, da es schwer zu kontrollieren ist und wenn nur mit erheblichen Aufwand manuell zu überprüfen ist. Dafür setzt die Vermögenssteuer früher an, da es Ziel der staatlichen Finanzpolitik sein sollte, daß die Bürger ihr Vermögen konsumieren und das Geld im Umlauf ist, anstatt es zu horten. Zuletzt habe ich noch den Begriff der Gemeinnützigkeit etwas konkretisiert. - Andrej Louwowitsch Kronskij - 26.01.2010 Sehr gut - Andrej Louwowitsch Kronskij - 28.01.2010 Wir stimmen ab. |