Androische Föderation
Sekretariat des Präsidiums der Staatsduma (Anträge, Post, etc.) - Druckversion

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- Präsidialverwaltung - 30.08.2015

In einem offiziellen Schreiben wird dem Präsidium der Staatsduma mitgeteilt. dass man beabsichtige die Gesetzesinitiative "Föderales Gesetz zur Verbesserung der Organisation der Streitkräfte" in die Duma einzubringen und die Aussprache auf diesbezüglich schnellstmöglich anbereumt werden solle.


- Kaija Räikkönen - 02.09.2015

Ich bitte um Rederecht beim Thema "[02-08-29082015 Erstes Föderales Gesetz zur Bereinigung im Verwaltungswesen "


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 02.09.2015

Ich bitte um Aussprache zum "Gesetz zur Änderung des Verkerhsgesetzes"

Gesetz zur Änderung des Verkehrsgesetzes

§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Aufgabe, dass Verkehrsgesetz an aktuelle Gegebenheiten anzupassen

§2. Änderung
(1) §3 des Verkehrsgesetzes wird wie folgt geändert:

§ 3 Richtlinien
(1) Für PKWs gilt auf Staatsstraßen zweiter Ordnung und Straßen erster Ordnung maximal 100 km/h, für LKWs 80 km/h.
(2) In einer Ortschaft beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
(3) Die zugelassene Höchstegeschwindigkeit auf Automagistralen beträgt 130 km/h.
(4) Für Staatsstraßen zweiter und erster Ordnung kann innerorts eine gesonderte Höchstgeschwindigkeit gelten.
(5) Die Mindesgeschwindigkeit motorisierter Fahrzeuge muss 20 km/h überschrreiten um als Kraftfahrzeug zu gelten.
(6) Für die Beschilderung der kommunalen Straßen ist die Gemeinde sowie der Oblast zuständig in Absprache mit der Verkehrspolizeibehörde. Straßen erster und zweiter Ordnung werden durch die jeweiligen Subjekte reguliert. Föderale Automagistrale werden durch die Föderation beschildert.

(2) Nach §7 wird ein §8 eingefügt namens "Klassifikation von Straßentypen"
§8 Klassifikation von Straßentypen
(1) Automagistrale föderaler Bedeutung (M): Für die Errichtung und den Unterhalt von Automagistralen ist alleine die androische Föderation zuständig. Die Aufgabe dieses Straßentyps ist es, weitere Strecken und Großstädte miteinander zu verbinden. Sie müssen für jede Verkehrsrichtung mindestens zweispurig sein.
(2) Fernstraße föderaler Bedeutung (A): Für die Errichtung und den Unterhalt von Fernstraßen ist alleine die androische Föderation zuständig. Die Aufgabe dieses Straßentyps ist es, mittlere Strecken zwischen Städten zu verbinden. Die Straßen müssen mindestens in jeder Verkehrsrichtung einspurig sein.
(3) Staatsstraße 1. Ordnung ®: Für die Errichtung und den Unterhalt von Staatsstraßen erster Ordnung sind alleine die Subjekte der Föderation zuständig. Die Aufgabe dieses Straßentyps ist die kurze Verbindung zwischen mittleren und kleineren Städten sowie Gemeinden.
(4) Oblast- und Kommunalstraßen (O/K): Für die Errichtung und den Unterhalt von Straßen in Oblasten oder Kommunen sind allein die Gemeinden und Oblaste zuständig. Die Aufgabe diesen Straßentyps ist die innerstädische Verbindung sowie die kurze einspurige Verbindung zwischen den Städten und Siedlungen.

(3) Der bisherige §8 wird zu §9.

§3. Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft und ändert das bestehende Gesetz.




- Andrej Louwowitsch Kronskij - 02.09.2015

Ich bitte um eine aktuelle Stunde zum Thema Unruhen in Chinopien


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 08.09.2015

Im Namen der DPA Fraktion bitte ich darum, dass Aussprachen die beendet sind auch geschlossen und zu den Akten (Archiv) verlegt werden. Sonst geht man bei dem Berg von Dokumenten unter.


- Aleksandr Nikolajewitsch Demidow - 19.09.2015

Gospodin Predsedatel, lassen sie mich offen fragen:
Fühlen Sie sich den dem Amtes noch gewachsen?


- Iossif Lettwitsch Jansikow - 21.09.2015

ja Gospodin Demidow Wink


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 30.09.2015

Ich schlage vor, bis zur Dumawahl die Arbeit hier zu pausieren.
Hätte aber eine Frage an den Vorstand: wurden die vier beschlossenen Gesetze an den Präsidenten weitergeleitet?


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 07.10.2015

Ich bitte für den 8.10. um eine aktuelle Stunde zum "5. Jahrestag des Sieges über den Imperialismus"


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 29.10.2015

Schonmal vorgemerkt: Antrag zur Aussprache über das Wahlgesetz