Androische Föderation
Sekretariat des Präsidiums der Staatsduma (Anträge, Post, etc.) - Druckversion

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- Andrej Louwowitsch Kronskij - 12.05.2014

Damit wäre dann auch die Frage mit dem androischen Hoheitsgesetz abgehakt.

Gut nachdem wir nun hitzig debatiert haben, könnten wir weitermachen, wobei ich glaube, das sie in der Duma nun alles gesehen haben. Wenn keine weiteren Fragen bestehen?


- Márkusz Varga - 12.05.2014

Dmitrij Anatoljewitsch Kamow,'index.php?page=Thread&postID=1035571#post1035571' schrieb:Sim-Off: Natürlich eine Militäroperation in einer ostalmachischen Höhle wird sozusagen live in die USA per Stream übertragen.
SimOff
Im Zeitalter von Youtube, Twitter und Blogs dürfte das nicht erstaunlich sein. Heute lässt sich jeder Konflikt online verfolgen.
Andrej Louwowitsch Kronskij,'index.php?page=Thread&postID=1035572#post1035572' schrieb:Da die US Medien wie mehr als zwei Parlamente von Bundesstaaten derzeit gerade wegen dieser "Party" Gesetze gegen Rassismus erlassen wollen zeigt doch, dass das Thema sehr wohl öffentlich und nicht privat ist.
Überlegt ob der Satz irgendeinen Sinn hat.
Es wird nicht über Gesetze debattiert, lediglich in zwei von sechs Bundesstaaten über eine nicht bindende Resolution. Über die Form der Kritik mag man geteilter Meinung sein, aber der Inhalt war keineswegs rassistisch, es sei denn Regierungs- und Armeeangehörige stellen neuerdings eine eingene Rasse dar.

Ich habe in der Tat genug gesehen. Bedauerlich dass auch hier keine konstruktive Diskussion möglich ist. Dennoch danke ich Ihnen, Mr. Kronskij und Ihrer Regierung für die Gastfreundschaft.
Die Entourage des Präsidenten macht sich auf den Weg zum Flughafen um zurück nach Astor zu reisen.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 12.05.2014

Mr. President, nur weil wir nicht einer Meinung sind, bzw. nicht ihrer Meinung, heißt das nicht, das eine Diskussion nicht möglich ist. Andro ist nicht Astor, oder anders herum.
Ich erachte die Debatte derzeit als etwas emotional aber nicht unkonstruktiv.


SimOff
Wer soll da denn Videos hochladen? Soldaten? Das ist mitten in einem Gebirge und Wäldern mit Höhlen. Almachistan ist groß, da gibts kein Internet, da gibts, wenn man Glück hat, mal bischen Strom und vllt. Gas.



- Mischa Iwanowitsch Solowjow - 12.05.2014

Ist verwundert, das der Präsident auf einmal aufbricht, da die Tour eigentlich nich nicht zu ende ist, aber begleitet ihn zum Flughafen


- Anastasija Fjodorowna Dostojewskaja - 22.05.2014

Ich bitte um Einbringung und Aussprache nachfolgender Gesetzesinitiative.
Gesetz über den androischen Nationalfonds

§ 1 Zweck
Dieses Gesetz regelt die Struktur, die Leitung und die Ziele des androischen Nationalfonds.

§ 2 Ziel
Der androische Nationalfonds ist ein öffentlicher Fonds, welcher der Wohlfahrt des androischen Volkes und der Diversifizierung der androischen Volkswirtschaft dient.

§ 3 Struktur
(1) Der androische Nationalfonds steht unter der Aufsicht der androischen Zentralbank. Er wird von einem aus sechs Personen bestehenden Verwaltungsrat geführt, welche hälftig vom föderalen Finanzministerium und der androischen Zentralbank für eine Amtszeit von zehn Jahren ernannt werden.
(2) Die Mitglieder des Verwaltungsrates sollen anerkannte Experten der Finanzwirtschaft mit Erfahrung in der Verwaltung von Geldfonds sein. Sie müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Ökonomie verfügen und einwandfrei beleumundet sein.
(3) Eine Entlassung eines Mitgliedes des Verwaltungsrates vor Ablauf seiner Amtszeit ist nur aus einem besonders wichtigen Grund zulässig. Hierzu zählt insbesondere eine strafrechtliche Verurteilung wegen einer Wirtschaftsstraftat.
(4) Der Verwaltungsrat führt das operative Geschäft des Nationalfonds. Er ist der androischen Zentralbank quartalsweise Rechenschaft schuldig. Ansonsten führt er das Geschäft aber in jeder Hinsicht unabhängig. Er ist frei von Weisungen und Anordnungen jeder Art. Der Verwaltungsrat hat vierteljährlich einen Geschäftsbericht zu veröffentlichen, in welchem er Auskunft über das zurückliegende Quartal gibt. Hierzu zählen insbesondere die Einnahmen, die Investments, die erwirtschafteten Renditen, sowie die durchgeführten Ausschüttungen.
(5) Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine ihrem Amt und ihrer Verantwortung entsprechenden angemessenen Vergütung.

§ 4 Einnahmen des Fonds und Investitionen
(1) Die Einnahmen des Fonds speisen sich aus dem Verkauf der androischen Erdöl- und Erdgasvorräte und der erwirtschafteten Rendite des Fonds.
(2) Die Einnahmen des Fonds sind stets zu investieren.
(3) Die Investitionen müssen den Standards einer angemessenen kaufmännischen Vorsicht entsprechen.

§ 5 Ausschüttungen des Fonds
(1) Ausschüttungen des Fonds sind nur durch Beschluss des Verwaltungsrates mit mindestens vier seiner Stimmen zulässig.
(2) Ausgeschüttet werden dürfen höchstens zehn Prozent der erwirtschafteten jährlichen Rendite.
(3) Die Ausschüttung darf nur zugunsten des Staatshaushaltes erfolgen.

§ 6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatte in Kraft.



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 22.05.2014

Wird eröffnet.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 04.06.2014

Sobald die Konstituierung fertig ist, bitte ich um die Eröffnung der Themen Änderung Parteiengesetz und Änderung Wahlgesetz.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 20.06.2014

Sollten die Kollegen Tukatschewski und Kamow (beide seit 6.6. abwesend) nicht bis zum 21.6. wieder anwesend sein, verfallen gemäß GO ihre Mandate.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 27.06.2014

Ich bitte um die Aussprache zum Parteiengesetz und zum Wahlgesetz.


- Wladimir Juschtschenkowitsch - 27.07.2014

Gemäß dem Wahlgesetz nehme ich hiermit das Recht war als Bürger eine Gesetzesinitiative einzubringen zu dem folgenden Thema


Gesetz über die nukleare Bewaffnung der Föderalen Republik Andro

§1. Allgemeines
1. Dieses Gesetz regelt die Bestimmungen über die Anschaffung, Nutzung und Verwaltung von atomaren Waffen der Streitkräfte der Föderalen Republik Andro
2. Mit diesem Gesetz ergeht die Befügnis und die Weisung an die Regierung sowie die Duma alle nationalen oder internationalen Bestimmungen, welche die Anschaffung von nuklearen Waffen untersagen, entsprechend abzuändern oder aufzukündigen.

§2. Nukleares Waffenarsenal
1. Das androische Atomwaffenarsenal sowie die Thermonuklearwaffen (Wasserstoffbomben) wird dem androischen Kommando für Strategische Truppen zugeteilt.
2. Den direkten Befehl über die atomarbestückten strategischen Truppen hat der Präsident der Republik, bzw. der Verteidigungsminister, falls entsprechende Weisung vorliegt.
3. Das atomare Arsenal ist sowohl stationär als auch mobilk sowie maritim zu lagern und zu transportieren. Es müssen immer mindestens 25% der Sprengköpfe sofort einsatzbereit sein.
4. Im militärischen Ernstfall oder im Fall von Alarmstufe Rot sind die strategischen Truppen sofort auf 100%ige Kampfstärke und in Einsatzbereitschaft zu bringen.
5. Die Anschaffung der androischen Atombomben obliegt der Weisung des Präsidenten sowie der Planung innerhalb des Militärbudgets der Streitkräfte.
6. Die Anzahl der atomaren Sprengköpfe ist geheim zu halten

§3. Einsatz und Ernstfall
1. Im kriegerischen oder atomaren Ernstfall verfügt der Präsident sowie der Verteidigungsminister über jeweils einen Startcode, der von beiden zur Sicherung von unabsichtlichen Starts, stets am Körper getragen werden muss und synchron eingegeben werden muss.
2. Der Präsident selbst bestimmt über den Start oder den Abbruch des Einsatzes von atomaren Sprengköpfen im Friedens- oder Kriegsfall.
3. Der Einsatz von Atomwaffen ist an keine innere oder äußere Rahmenbedinung geknüpft.

§4. Schlussbestimmung
1. Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
2. Es streicht alle Gesetze oder Ukas die den Einsatz von atomaren Waffen verbieten.
3. Entsprechende Verträge die den Einsatz von Atomwaffen verbieten sind zu ändern oder zu kündigen.