Androische Föderation
Sekretariat des Präsidiums der Staatsduma (Anträge, Post, etc.) - Druckversion

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- Andrej Louwowitsch Kronskij - 19.12.2012

Die Mehrheitsverhältnisse wurden aktualisiert.


- Wladimir Michailjowitsch Saizew - 20.12.2012

dem Präsidium wird der Einsatz von 3000 Infanteristen, Schützenpanzern und zwei Staffeln Schlachtflugzeuge zum Schutze Jerusalems mitgeteilt. Der Einsatz unterliegt der höchsten Geheimhaltungsstufe.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 20.12.2012

Denkt sich, dass das ja nun sehr geheim ist aber ok


- Sergeji Piotr - 21.12.2012

Ich bitte um eine Aussprache zum Thema Wahlrecht


- Wladimir Michailjowitsch Saizew - 25.12.2012

Trotz der Weihnachtspause bitte ich die Duma eine Sondersitzung zu diesem Vertrag einzuberufen.

Rückversicherungsvertrag
zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Dreibürgen


§1 Allgemeines
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen erklären hiermit, sich im Fall eines kriegerischen Konfliktes mit dem Martinsthaler Pakt, oder dem Irkanischen Reich gegenseitig Hilfe zukommen zu lassen.
(2) Bedingung hierfür ist, dass keine der beiden Vertragsparteien im Konfliktfall der Aggressor ist.
(3) Im Sinne dieses Artikels gilt als bewaffneter Angriff jeder bewaffnete Angriff auf das Gebiet eines Vertragspartners oder auf Überseegebiete eines dieser Staaten auf anderen Kontinenten oder Inseln, sowie auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge eines der Vertragspartner.

§2 Hilfeleistungen
(1) Die hohen vertragschließenden Mächte vereinbaren daher, dass sie im Falle eines bewaffneten Angriffs durch den Martinsthaler Pakt, oder das Irkanische Reich, dem angegriffenen Vertragspartner militärischen und humanitären Beistand leisten, um die Sicherheit des Gebiets der Vertrasparteien wiederherzustellen.
(2) Im Konfliktfall soll eine gemeinsame Koordinierung erfolgen. Dazu ist entweder ein gemeinsamer Koordinierungsstab zu bilden, oder aber der jeweilige, hilfeleistende Vertragspartner durch Stabs- und Verbindungsoffiziere beim Oberkommando vor Ort zu vertreten.

§3 Gültigkeit und Kündigung
(1) Der Vertrag gilt ab der Ratifizierung unbefristet.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 25.12.2012

Eröffnet.


- Wladimir Michailjowitsch Saizew - 27.12.2012

Ich bitte die Duma um die Entsendung folgender Einheiten als Schutztruppen nach Jerusalem:

1. Luftlandedivision
1. mechanisierte Division
3. leichte Infanteriebrigade
1. Gardepanzerdivision
2. Marineinfanterieregiment

35. Abfangjägergeschwader
2. Erdlampfgeschwader


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 27.12.2012

Wird eröffnet.


- Misha Fjodorowitsch Iwanuschkin - 22.01.2013

Ich bitte um die Eröffnung der Aussprache:
"Reform der föderalistischen Mitbestimmung auf Bundesebene"


- Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 22.01.2013

Aussprache wurde eröffnet.