Androische Föderation
Sekretariat des Präsidiums der Staatsduma (Anträge, Post, etc.) - Druckversion

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- Iwan Georgowitsch Malechski - 03.04.2012

Mit Bitte um Weiterleitung zum föderalen Wahlamtsleiter zur Einleitung einer Volksabstimmung.

§ 1) Von dem Staate

Die Föderale Republik Andro ist ein in seinem Gebiete unteilbarer, freier, föderaler und republikanischer Rechtsstaat. Die Landesfarben sind rot und weiß. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

§ 2) Von den Menschen

Alle Menschen sind gleich. Jegliche Standesunterschiede sind abgeschafft.
Die Menschen in Andro leben und wirken gemeinschaftlich, friedlich, solidarisch und freundschaftlich, um die Freiheit und den Wohlstand des Einzelnen und des ganzen Volkes zu gewährleisten.

§ 3) Von dem Androischen Volke

Als Bürger der Föderalen Republik Andro darf sich nennen, wer die in dieser Verfassung geschriebenen Grundregeln, die Republik und seine verfassungsmäßig geschützten Institutionen anerkennt und achtet. Das Nähere regelt ein Gesetz.

§ 4) Von den Bürgerlichen Rechten

Jeder Staatsbürger der Föderalen Republik Andro hat das Recht auf materielle Versorgung durch den Staat im Alter sowie im Falle von Krankheit und/oder Arbeitsunfähigkeit.
Die Religionsfreiheit sowie die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses und des Gewissens werden gewährleistet.
Menschen, die wegen Verfechtung ihrer eigenen Interessen, wegen wissenschaftlicher Betätigung oder wegen nationalen Befreiungskampfes verfolgt werden, vor Kriegen, Gewalt und Hunger flüchten, wird uneingeschränkt das Recht auf Asyl gewährt.
Alle Androsen genießen das Recht, sich frei im Gebiet der Föderalen Republik Andro zu bewegen.
Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet.
Im Rahmen der Werte Andros kann jeder seine Meinung frei äußern und verbreiten, sich friedlich und ohne Waffen versammeln und Vereinigungen bilden.

§ 5) Von der Gesetzgebung

Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlen für vier Monate bestimmtes, unabhängiges aus 151 Mandaten bestehenden Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle
Innerhalb dieses Bundesgebiets übt die Republik das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Republikgesetze den Provinzialgesetzen vorgehen. Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu. Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.

§ 5a) Von den Provinzen

Die Vertreter der Provinzen haben Rede- und Stimmrecht zu allen im Parlament tagenden Angelegenheiten. Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wiefolgt:
Mostovskaja - 51 Stimmen
Korgowska - 35 Stimmen
Viltuvija - 30 Stimmen
Ribir - 23 Stimmen
Almachistan - 11 Stimmen
Im Parlament sitzende Provinzvertreter dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete im Parlament tätig sein.

§ 6) Von dem Ministerrat

Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Präsidenten der Republik.
Der Präsident der Republik vertritt die Föderale Republik Andro nach innen und nach außen, er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und hat das Recht bei nicht anders abwendbarer Gefahr für die Republik, oder das androische Volk den Notstand zu erklären. Das Nähere regelt ein Gesetz Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk gewählt.
Die Minister werden durch den Präsidenten der Republik ernannt. Bei der Ernennung haben sie das allgemeine Treuebekenntnis auf die Verfassung zu leisten.
Der Regierung kann durch das Parlament in einer Abstimmung das Vertrauen entzogen werden, indem es mit der Mehrheit von 2/3 der Abgeordneten einen Gegenkandidaten benennt. Dann sind innerhalb eines Monats Neuwahlen für das Amt des Präsidenten der Republik durchzuführen.

§ 7) Von der Gerichtsbarkeit

Für alle rechtlichen Angelegenheiten Andros gibt es ein in allen Teilen zuständiges Gericht für ganz Andro. Die Einrichtung von Provinzialgerichten bleibt davon unberührt. Jeder Bürger hat das Recht mit der Behauptung, ihm sei Unrecht geschehen, das oberste Gericht anzurufen. Die Richter sollen frei und unbefangen mit der natürlichen Härte des Gesetzes entscheiden.
Dem obersten Gericht stehen drei Richter vor, von denen einer durch den Ministerrat, einer durch das Parlament und einer durch die Provinzen bestimmt wird.
Das Nähere regelt ein Gesetz.

§ 8) Von dem Völkerrecht

Als Mitglied Internationaler Organisationen im Verband völkerrechtlich eigenständiger Staaten verpflichtet sich die Föderale Republik Andro, das Selbtbestimmungsrecht der Völker zu wahren. Sie ist bestrebt nach einem guten und freundschaftlichen Umgang mit seinen Nachbarn und allen Völkern der Welt.
Der Beitritt der Föderalen Republik Andro zu einer Internationalen Organisation bedarf der Zustimmung von mindestens der Hälfte des Volkes in einer Volksabstimmung.
Die Beteiligung der Republik Andro an einem Angriffskrieg oder die Herbeiführung eines solchen ist mit der Verfassung unvereinbar.

§ 9) Schluß-Akte

Die allgemeine Bekenntnisformel lautet: "Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
Diese Verfassung tritt mit dem Tage in Kraft, wenn sie durch das gesamte Volk Andros angenommen und ratifiziert wurde. Sie ersetzt damit alle älteren Verfassungen.
Eine Änderung der in diesen Dokument beschriebenen Artikel ist nur mit Zustimmung von 3/4 aller Bürger des androischen Volkes möglich.



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 04.04.2012

Das Wahlamt, als Teil der Exekutive, untersteht nicht der Duma, sondern dem Innenministerium.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 05.04.2012

Die Mehrheitsverhältnisse wurden geändert.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 09.04.2012

Ich rufe die Abgeordneten und Pairs der Duma zu mehr Anwesenheit auf. Künftig wird das Dumapräsidium keine Erinnerungen mehr an die Mitglieder des Parlaments versenden.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 09.04.2012

*so*Das Ding wurde schon verabschiedet.*so*


- Wladimir Michailjowitsch Saizew - 09.04.2012

SimOff
Ahh, habe ich vergessen. Kuszenow hat mich daran erinnert.



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 10.04.2012

Trifft es unter den Abgeordneten und Pairs auf allgemeine Anerkennung, dass zur Stunde der Einleitung einer Abstimmung bis zu ihrem Ende die zu diesem Zeitpunkt geltenden Stimmmehrheiten und Abgeordnetensitze gültig sind?


- Aleksander Jurjewitsch Ardenberg-Godunow - 10.04.2012

Der Außenminister teilt dem Dumapräsidenten mit, dass der Kommentar zur Schließung aktuellen Stunde zur Außenpolitik unnötig und unprofessionell war. Er habe wie jeder andere politisch Verantwortung Tragende auf die Verfassung geschworen und halte es für kleinkarriert die Herkunft zum Anlass von Sptzfindigkeiten zu verwenden. Schließlich diskrimiere er auch keine gebürtig bürgerlichen Androskis.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 10.04.2012

Nimmt das zur Kenntniss. Die Schließung war aber konform mit der GO


- Aleksander Jurjewitsch Ardenberg-Godunow - 10.04.2012

Das wurde auch nicht kritisiert. Der Außenminister stellt sich gedanklich die Frage, ob der Amtsinhaber noch als Dumapräsident tragbar ist...