Androische Föderation
Sekretariat des Präsidiums der Staatsduma (Anträge, Post, etc.) - Druckversion

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- Andrej Louwowitsch Kronskij - 15.07.2010

Ich bitte um Aussprache über
-Wahl eines Vizedumapräsidenten
-Gewohnheitsrechtsbeschluss der Duma


- Jewgenij Smirnow - 17.07.2010

Ich bitte um Aussprache für folgenden Gesetzesentwurf:

Änderungsgesetz zum Wahlgesetz

Einziger Paragraph

Unter der Nummerierung § 1a wird folgender Paragraph eingefügt

(1) Wahlberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Wahl in das Amtliche Wählerverzeichnis mit Namen und authentifizierter e-Mail Adresse eingetragen ist.
(2) Die Eintragung in das Amtliche Wählerverzeichnis erfolgt ab Bekanntmachung der Wahl in einem Zeitraum von 96 Stunden, nur wenn der Eintragungswillige bereits seit mindestens 28 Tagen ununterbrochen Bürger der Föderalen Republik Andro ist.
(3) Die Wählerevidenz wird durch den Innenminister geführt und für jedermann öffentlich zugänglich gemacht.



- Jewgenij Smirnow - 17.07.2010

Finde ich übeflüssig. Also wenigstens das Abgeordnetenmandat hättest du behalten können. Sehe da auch kein Problem. In anderen Ländern sitzt der Regierungschef (Ministerpräsident) auch im Parlament mit Stimme.

Also ich biete dir gerne an, die Mandate wieder zu übernehmen. Ist sonst auch doof, weil das Parlament dann wieder ausgedünnt wird.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 17.07.2010

Breschnew gab es auch auf. Eine Rückkehr wäre aber per GO sogar legal.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 22.07.2010

Ich bitte um Aussprache zur Aufhebung des Grundlagenvertrages zwischen Dreibürgen und der Föderalen Republik Andro.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 22.07.2010

Ich beantrage eine Aussprache zu folgenden Abkommen.

Hohe Übereinkunft zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Chinopien

Eingedenk ihrer Verantwortung für den Frieden in der Welt,
schließen die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Chinopien folgende Übereinkunft:


Art. 1
(1) Die Föderale Republik Andro verpflichtet sich, die Waffe vom Typ EB-40 nur auf androischen Territorium zu stationieren.
(2) Die Föderale Repbulik Andro verpflichtet sich, die Waffe vom Typ EB-40 oder Pläne und Kenntnisse zu deren Bau niemals anderen Staaten, Unternehmen, Organisationen oder Privatpersonen weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen.
(3) Die Föderale Republik Andro verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt mehr als 25 Exemplare der Waffe vom Typ EB-40 im aktiven Zustand zu halten oder zu besitzen.
(4) Die Waffe vom Typ EB-40 darf nur zu Testzwecken oder im Falle eines Angriffes auf androisches Territorium (Verteidigungsfall) eingesetzt werden.

Art. 2
(1) Die Föderale Republik Andro verzichtet auf den Bau, die Beschaffung, die Stationierung und den Besitz von militärischen Raketen- oder anderen Trägersystemen, deren Reichweite 5.000 Kilometer überschreitet.
(2) Die Föderale Republik Andro verzichtet auf den Bau, die Beschaffung, die Stationierung und den Besitz von strategischen Bombern, deren Reichweite 5.000 Kilometer überschreitet.

Art. 3
(1) Um die Ziele dieser Übereinkunft zu garantieren, stimmt die Föderale Republik Andro zu, dass internationale neutrale Waffeninspektoren, welche durch das Generalsekretariat des Rates der Nationen bestellt werden, jederzeit nach vorheriger Anmeldung freies Geleit und freien Zugang zu allen Produktions- und Stationierungsstätten der androischen Streitkräfte genießen.
(2) Die Föderale Republik Andro stimmt zu, dass die Waffeninspektoren der Generalversammlung des Rates der Nationen berichten, sofern die Generalversammlung des Rates der Nationen einen entsprechenden Beschluss gem. der Charta des Rates der Nationen fasst.

Art. 4
Das Kaiserreich Chinopien garantiert mit allen notwendigen Mitteln die Bestimmungen dieser Übereinkunft.

Art. 5
(1) Diese Übereinkunft tritt nach Unterzeichnung und Ratifikation durch die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Chinopien in Kraft.
(2) Diese Übereinkunft hat unbeschränkte Laufzeit.
(3) Diese Übereinkunft ist einseitig mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 23.07.2010

Ich bitte das Präsidium keine weiteren Anträge zur Aussprache zu stellen und erstmal die offenen Aussprache fort zu führen oder zu beenden.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 25.07.2010

Zitat:Original von Iwan Georgowitsch Malechski
Ich bitte um Aussprache zur Aufhebung des Grundlagenvertrages zwischen Dreibürgen und der Föderalen Republik Andro.

Die Aussprache ist nicht mehr notwendig, da der Vertrag bereits seitens Dreibürgens gekündigt wurde und somit nicht mehr besteht.


- Iwan Michailowitsch Smertin - 25.07.2010

Der Präsident kehrt nach längerer Krankheit spät abends zurück in sein Büro und verschafft sich erst einmal ein Überblick über das ganze Geschehen in der Zwischenzeit.


- Michail Sotwojewitsch Kaikolew - 26.07.2010

Ich beantrage eine Ausprache zu den "Internationalen Handelsbefugnissen der androischen Rüstunsindustrie". Vielleicht sollten wir auch die führenden Vertreter besagter Industrie zur Diskussion einladen.