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Sekretariat des Präsidiums der Staatsduma (Anträge, Post, etc.) - Druckversion

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- Jakow Salmanowitsch Susman - 11.11.2009

Bourgeoise Hetzerei muss ich mir ja nun nicht wirklich antun, nicht? Ich sollte den Herrn Ministerpräsidenten wegen Beleidigung anzeigen...


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 11.11.2009

Und wir sie wegen Unterstützung eines Aufstandes. Das ist Landfriedensbruch.


- Jakow Salmanowitsch Susman - 12.11.2009

Wo habe ich einen Aufstand unterstützt? Zitieren Sie mich bitte...


- Iwan Wladimirowitsch Godunow - 12.11.2009

Ich bitte hiermit um eine Eilaussprache bezüglich Almachistans neuerlichen Schlägen gegen die Menschenrechte.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 12.11.2009

Um Aussprachen können sie nicht bitten.
Sie haben das Recht der Gesetzesinitiative und der Petition. Nicht für Aussprachen.

Zitat:Original von Jakow Salmanowitsch Susman
Wo habe ich einen Aufstand unterstützt? Zitieren Sie mich bitte...


Gospodin Susman, es ist eindeutig, dass sie diesem Aufstand Wohlwollend gegenüberstehen. Sie sagten selbst, die Revolution wird sich ihren Weg bahnen, die unterdrückten Massen des Proletariats etc... für mich hört sich das nicht gerade sehr distanziert an.


- Iwan Wladimirowitsch Godunow - 12.11.2009

Oh, zu dumm.
Kann denn trotzdem jemand was gegen die ABSCHAFFUNG DER RELIGIONSFREIHEIT in Almachistan tun?

Zuckt mit den Schultern und geht.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 12.11.2009

Sie können sich an das Außenministerium wenden. Almachistan hat relativ vollständige innenpolitische Autonomie.


- Dr. Irina Dustowa - 12.11.2009

Verzeihen Sie, wenn ich mich einmische, aber Almachistan ist ein - wenn auch autonomes - Gebiet Andros, auf dem die Verfassung gilt. Wenn dort die Verfassung nicht gilt oder nur in Teilen, ist Almachistan kein Gebiet Andros. Mindestens die Verfassung muss dort vollständig gelten. Und diese sagt eindeutig in Artikel 4: "Die Religionsfreiheit sowie die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses und des Gewissens werden gewährleistet." Ergo gilt dort auch die Religionsfreiheit.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 13.11.2009

Zitat:Original von Dr. Irina Dustowa
Verzeihen Sie, wenn ich mich einmische, aber Almachistan ist ein - wenn auch autonomes - Gebiet Andros, auf dem die Verfassung gilt. Wenn dort die Verfassung nicht gilt oder nur in Teilen, ist Almachistan kein Gebiet Andros. Mindestens die Verfassung muss dort vollständig gelten. Und diese sagt eindeutig in Artikel 4: "Die Religionsfreiheit sowie die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses und des Gewissens werden gewährleistet." Ergo gilt dort auch die Religionsfreiheit.

Wir sind ja gerade dabei uns darum zu kümmern. :]


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 14.12.2009

Das Präsidium teilt hier mit der SVB Fraktion mit, dass sie schon seit über 2 Wochen fehlt. Sollten sich die Vertreter nicht melden, wird gemäß der GO gehandelt.