Neuformulierung § 4 Abs. 5 Geschäftsordnung - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7) +---- Forum: Regierungsviertel (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=9) +----- Forum: Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=30) +------ Forum: Archiv der Staatsduma (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=31) +------ Thema: Neuformulierung § 4 Abs. 5 Geschäftsordnung (/showthread.php?tid=2692) |
Neuformulierung § 4 Abs. 5 Geschäftsordnung - Nikita Breschnew - 12.01.2009 Die Liste Freies Andro schlägt eine Ergänzung der aktuellen Geschäftsordnung des Unterhauses um den § 4 Abs. 5 vor. Entwurf: Jeder Abgeordnete darf nicht mehr als 50 Mandate bei der Ausübung seines Stimmrechts wahrnehmen. Begründung: Es kann nicht sein, daß dieses Parlament durch eine "1-Personen-Politik" nach Belieben dominiert wird. - Pawel Borissowitsch Axelrod - 13.01.2009 Es wäre schön, wenn sie einen antrag stellen würden, statt einfach so loszureden. Danke |