Androische Föderation
Neuformulierung § 4 Abs. 5 Geschäftsordnung - Druckversion

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Neuformulierung § 4 Abs. 5 Geschäftsordnung - Nikita Breschnew - 12.01.2009

Die Liste Freies Andro schlägt eine Ergänzung der aktuellen Geschäftsordnung des Unterhauses um den § 4 Abs. 5 vor.

Entwurf:
Jeder Abgeordnete darf nicht mehr als 50 Mandate bei der Ausübung seines Stimmrechts wahrnehmen.


Begründung:
Es kann nicht sein, daß dieses Parlament durch eine "1-Personen-Politik" nach Belieben dominiert wird.


- Pawel Borissowitsch Axelrod - 13.01.2009

Es wäre schön, wenn sie einen antrag stellen würden, statt einfach so loszureden. Danke