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[Aussprache] RKES Resolution gegen die NOD - Druckversion

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[Aussprache] RKES Resolution gegen die NOD - Pawel Borissowitsch Axelrod - 05.01.2009

Zitat:
RAT FÜR KOOPERATION, ENTWICKLUNG UND SICHERHEIT

4 . R E S O L U T I O N
GEGEN DIE BRUDERSCHAFT VON NOD



Präambel
Im Wissen um die Gefahren für die freien Staaten dieser Erde, die durch den internationalen Terrorismus drohen,

Im Bestreben, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, Terrororganisationen auszulöschen und ihre Mitglieder der gerechten Justiz zuzuführen,

In der Hoffnung, durch staatenübergreifende Zusammenarbeit den internationalen Terrorismus effektiv bekämpfen zu können und damit einen Beitrag für eine sichere und friedliche Welt zu legen,

Gewillt, die Bruderschaft von Nod ein für alle mal zu vernichten,

Beschließen die hohen Mitgliedsstaaten des Rates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit die folgende Resolution, die für alle Mitglieder bindend ist:


§ 1
Die Bruderschaft von Nod und jede an diese angeschlossene Organisation ist in den Augen der Mitgliedsstaaten eine terroristische Vereinigung, die nach den jeweils geltenden nationalen Gesetzen zu bekämpfen ist.

§ 2
Bei der Bruderschaft von Nod handelt es sich nicht um eine Religionsgemeinschaft, weshalb ihr alle Rechte einer solchen Gemeinschaft in allen Mitgliedsstaaten abzuerkennen sind.

§ 3
Die Mitgliedschaft in der Bruderschaft von Nod und jede Unterstützung dieser Organisation sind nach den nationalen Gesetzen unter Strafe zu stellen und zu verfolgen.

§ 4
In allen Mitgliedsstaaten sind die Bruderschaft von Nod und alle ihre angeschlossenen Organisationen zu verbieten. Die Bruderschaft ist zu verfolgen und weitestmöglich auszulöschen.

§ 5
Alle materiellen Eigentümer der Bruderschaft von Nod oder ihrer Mitglieder sind vom Staate einzuziehen. Der Besitz von Mitgliedern der Bruderschaft von Nod hat in den Mitgliedsstaaten keine Geltung.

§ 6
Diese Resolution tritt mit ihrer Verkündung durch den Generalsekretär des Raates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben alle Regelungen binnen vier Wochen in nationales Recht umzusetzen.


Sehr geehrte Damen und Herren,

auch der RKES hat eine Resolution gegen die NOD ausgearbeitet, dies allerdings schon im Oktober.

Diese Resolution liegt uns aber erst jetzt vor, der RKES hat sie bereits angenommen, nun gilt sie es auch in Andro zu ratifizieren.

Ich bitte um Meinungen


- Pawel Borissowitsch Axelrod - 10.01.2009

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