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[Aussprache] Hochschulgesetz - Druckversion

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[Aussprache] Hochschulgesetz - Pawel Borissowitsch Axelrod - 10.10.2008

Zitat:Reichshochschulgesetz

§ 1 Anwendungsbereich:
Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes sind Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen.

§ 2 Aufgaben
Die Aufgaben der Hochschulen beinhalten die Vorbereitung der Studierenden auf ihr zukünftiges Berufsleben und die Forschung in auf der Hochschule angebotenen Fachrichtungen sowie die Unterstützung von Studierenden, die einen Austausch machen möchten.

§ 3 Finanzierung
Hochschulen werden vom Staat finanziert, müssen jedoch gleichzeitig Zeugnis über ihre Arbeit ablegen.


§ 4 Ziel eines Studiums
Das Ziel eines Studiums ist die Vorbereitung auf die Arbeit im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich sowie das Handeln entsprechend der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

§ 5 Studienberatung
Die Hochschule hat die Pflicht ihre Studierenden über die Studienbedingungen, die Studiengänge und die Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten.

§ 6 Prüfungen
(1) Zum Bestehen eines Studienganges müssen sowohl eine Zwischenprüfung nach der Hälfte der Studienzeit, als auch eine Hauptprüfung zum Ende der Studienzeit abgelegt werden.
(2) Beim Nichtbestehen einer Prüfung ist maximal eine Wiederholung nach einem Semester möglich.

§ 7 Hochschulgrade
(1) Bei Bestehen der Prüfung wird dem Studierenden der Diplomgrad verliehen. Bei einem Abschluss auf einer Fachhochschule wird das Kürzel FH an den Titel angehängt.
(2) Es wird Kunsthochschulen und kirchlichen Hochschulen vorbehalten individuelle Grade zu verleihen, die den allgemeinen Hochschulgraden gleichgestellt sind.

§ 8 Doktoranden
(1) Doktoranden sind Studierende die den Doktorgrad erwerben möchten und dafür eine Doktorarbeit schreiben.
(2) Für diese muss ein fachspezifischer Studiengang angeboten werden, um für sie adäquate Bedingungen zu schaffen

§ 9 Zulassung zum Studium
Zum Studium zugelassen werden alle,

1. die eine gültige und anerkannte Hochschulreife
2. die die nötigen sprachlichen Vorraussetzung zur adäquaten Teilnahme an den Lehrveranstaltung

vorweisen können.

§ 10 Auswahlverfahren
Auswahlverfahren werden grundsätzlich durch die jeweiligen Hochschulen entsprechend deren geltenden Auswahlkriterien durchgeführt, wobei sowohl §9 sowie §4 der androischen Verfassung nicht widersprochen werden darf.

§ 11 Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung
(1) Jedes Mitglied der Hochschule darf und muss sich entsprechend ihrer Funktion und Interessenssphäre an der allgemeinen Mitwirkung beteiligen.
(2) Als Entscheidungsgremium existiert der Hochschulrat. Er besteht aus dem Leiter der Hochschule sowie jeweils zwei Mitgliedern aller Mitgliedergruppen – Dozenten, Studierende und sonstige Mitarbeiter.
(3) Die Mitglieder des Hochschulrates werden gewählt, sofern sie nicht von Amts wegen Mitglieder sind.

§ 12 Studierendenschaft
(1) Die Studierendenschaft besteht aus allen Studierenden der Hochschule.
(2) Zur Verwaltung wird jährlich ein Vorstand bestehend aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter sowie jeweils einem Mitglied jeder auf der Hochschule angebotenen Fachrichtung gewählt.
(3) Die Aufgaben der Studierendenschaft sind
a) die Meinungsbildung der Studierenden zu ermöglichen;
b) die kulturellen, fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen;
c) ihre Mitglieder auf die Einhaltung von Grundrechten hinzuweisen
sowie d) die politische Bildung ihrer Mitglieder zu unterstützen.

§ 13 Dozenten und Lehrkräfte
(1) Zu den Dozenten zählen allgemein eingestellte Professoren, Lehrkräfte mit besonderen Vorraussetzung sowie Lehrbeauftragte.
(2) Diese bilden einen Dozentenrat der aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und fünf Beisitzern besteht. Der Leiter der Hochschule nimmt mit beratender Stimme an den Ratssitzungen teil.

§ 14 Rechtsform und Selbstverwaltungsrecht
Die Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen. Sie haben das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze.

§ 15 Aufsicht
Der Staat übt die Rechtsaufsicht über die Hochschulen aus.

§16 Private Hochschulen
(1) Private Hochschulen sind Hochschulen privater Trägerschaft.
(2) Sie werden weder vom Staat finanziert, noch stehen sie unter der Rechtsaufsicht des Staates.
(3) Wenn private Hochschulen die staatliche Anerkennung erhalten wollen, müssen sie einen Vertrag mit dem Ministerium für Bildung ausarbeiten in dem folgende Dinge geklärt werden:
a) Wertigkeit der Abschlüsse der privaten Hochschulen
b) Zusammenarbeit mit den staatlichen Hochschulen
sowie c) Aufsichtsrecht des Staates in Bildungsfragen

§18 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit der Verkündigung im Reichsgesetzblatt in Kraft.

Frau Wislowa hat das Wort


- Katharina Wislowa - 10.10.2008

Herr Präsident,
Werte Abgeordnete,

mit diesem Gesetzesentwurf beendet die Regierung die Reformierung des Bildungsgesetzes.

Die Regierung hat mit diesem Gesetzesentwurf eine ausführliche Regelung der Hochschulaspkete vorgelegt, sodass die Hochschulen nun auch effektiv die Ausbildung ihrer Studenten durchführen kann.

Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.


- Lev Guorwitsch - 10.10.2008

Die Liste Guorwitsch wird dieses Gesetz ablehen.
An sich sind dies alles formelle Regeln, die man so akzeptieren kann. Allerdings sind wir mit dem Passus der Finanzierung der Hochschulen nicht einverstanden.
Die Liste Guorwitsch spricht scih klar für die Einführung von allgemeinen Studiengebühren aus, um Forschung und Lehre mit mehr finanziellen Mitteln ausstatten zu können und somit zu verbessern. Auch ist dies eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Es kann und darf nicht sein, dass die Krankenschwester dem Sohn des Chefarztes über Steuern sein Studium finanziert. Dies treibt die Schere zwischen arm und reich in dieser Gesellschaft immer weiter auseinader. Auch erhöht ein weiterhin gebührenfreies Studium nur noch mehr den Anreiz für Studenten, ihr Studium schleifen zu lassen und sich ihren Lebenstil auf Kosten der Allgemeinheit finanzieren zu lassen.
Aus diesen genannten Gründen lehnen wir das Gesetz ab.


- Katharina Wislowa - 10.10.2008

Studiengebühren in jeglicher Art sind unsozial. Zwar wird dann der Sohn eines Arztes für das Studium bezahlen müssen, aber auch der Sohn der Krankenschwester oder des Stahlarbeiters. Ihnen würde dann entweder das Studium verwehrt oder erschwert, da sie das Studium finanzieren müssten. Die Gefahr, dass das Studum wegen der Finanzierung in den Hintergrund rückt wäre größer. Daher werden wir keine Studiengebühren einführen.


- Pawel Borissowitsch Axelrod - 10.10.2008

Wir sehen es anders. Bereits jetzt beträgt die Studentenanzahl nur 15% aller Schulabgänger. In anderen Staaten sind es 30% und mehr. Andro ist, was die Hochsculbildung angeht, Schlusslicht. Führen wir jetzt Studiengebühren ein, dann geht diese Zahl noch weiter zurück.
Sie sagen die Schere zwischen Arm und Reich wird sich weiten, wenn wir keine Studiengebühren haben? Es ist eher andersherum.
Wir müssen allen, die ein Abitur haben, die Möglichkeit zum Studium geben.
Diese Schritte gehen sogar noch nicht weit genug.
Wir strecken in dieser Legislaturperiode noch mehr Gelder in Bildung. Andro muss vorran kommen.
Nur eine gebildete Schicht und ein Wohlstand für alle verhindert, dass Kommunismus oder Diktatur wieder in Andro Einzug halten.

Des weiteren gibt es schon einen § der besagt, dass Studenten ihre Leistungen nachweisen müssen.


- Lev Guorwitsch - 10.10.2008

Aus der Fraktion der Liste Guorwitsch ertönt bei der Rede von Axelrod der Zwischenruf

"Sie waren doch noch nie für Demokartie!"


- Katharina Wislowa - 11.10.2008

*blickt genervt in zu der Fraktion der GL*

Die Fraktion der GL sollte sich mal wieder zurückhalten und eher versuchen auf sachlicher Ebene zu diskutieren. Aber dazu sind Sie alle ja, wie man in den letzten Wochen gesehen hat, nicht in der Lage.


- Pawel Borissowitsch Axelrod - 11.10.2008

Zitat:Original von Lev Guorwitsch
Aus der Fraktion der Liste Guorwitsch ertönt bei der Rede von Axelrod der Zwischenruf

"Sie waren doch noch nie für Demokartie!"


Wenn es die Fraktion der GL wäre, würden sie an Aussprachen teilnehmen und nicht immer grundlos mit nein stimmen. Derzeit ist die GL wohl die undemokratistische Fraktion, noch VOR der ZL! Sie sind die nein sager und blockierer.


- Lev Guorwitsch - 11.10.2008

Falsch, Herr Axelrod. Wir haben unser Nein begr ündet, da wir klar für Studiengebühren eintreten aus den bekannten Gründe. Deshalb stimmen wir mit Nein. Dies ist auch das gute Recht einer Opposition, auch wenn diese in Ihren dikatorischen Almmachtsphantasien keinen Platz hat.


- Pawel Borissowitsch Axelrod - 11.10.2008

Sie waren schon immer ein radikaler Hardliner. Was denken sie warum sie nur 9% haben?
Sie waren 2x Premier und haben 2x versagt. Sie haben nichts getan. Das einzige was sie können ist arbeiten lassen oder unkonstruktiv kritisieren...ach kritisieren wäre noch zu gut...meckern...stänkern...

Ihnen liegt nichts an Andro, nur an ihrer Karriere.

Und da sie zum Thema nicht weites zu sagen haben klnnön wir ja auch bald abstimmen