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Beantragung Haftbefehl (Juri Ardenbergow) - Druckversion

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Beantragung Haftbefehl (Juri Ardenbergow) - Dr. Swenjiew Schroeter jr. - 24.09.2008

Zitat:Staatsanwaltschaft
- Dr. Svenjiew Schroeter jr. -


Reichsgericht
- zu Händen der Richter/in -


Betreff: Beantragung Haftbefehl



Sehr geehrte Damen und Herren Richter,

die Staatsanwaltschaft möchte gemäß §1 Justizgesetzbuch einen Haftbefehl für Herrn Juri Ardenbergow beantragen.

Herr Juri Ardenbergow wird folgendes zur Last gelegt.
  • Diebstahl (§37 StGB)
  • Zerstörung (§43 StGB)
  • Landesverrat (§18 StGB)

Ihm wird der Diebstahl der Kronjuwelen des Zaren zur Last gelegt. Des Weiteren wird Ihm die Zerstörung des Zarensiegels vorgeworfen.

Herr Juri Ardenbergow hat mehrmals im In- & Ausland gegen die Regierung Andros gearbeitet. Daher wird Ihm auch Landesverrat zur Last gelegt.

Ich bitte um Ausfertigung des Haftbefehls.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Swenjiew Schroeter jr.
Reichsstaatsanwalt



- Lev Guorwitsch - 24.09.2008

Als Anwalt des Großherzogs möchte ich bereits jetzt dem Haftbefehl widersprechen.
Es sind bisher von Seiten der ermittelnden Behörden nur Behauptungen aufgestellt worden. Der Pflicht zur Beweisführung ist bisher weder die Reichspolizei noch die Reichsstaatsanwaltschaft nachgekommen. Daher ist nicht ersichtlich, warum mein Mandat erneut in Haft genommen werden sollte. Bereits die erste, in der Gesamtlänge als widerrechtlich zu betrachtende, Verhaftung verlief ohne neue Ermittlungserkenntnisse. Somit scheint eine erneute Verhaftung unbegründet.


- Dr. Swenjiew Schroeter jr. - 25.09.2008

SimOff
Man könnte sich erstmal an die Realität halten. Woher willst Du von meinem Schreiben wissen???



- Dr. Irina Dustowa - 25.09.2008

*so* Kurze Erklärung: Der Haftbefehl wurde ausgestellt. Wenn nachträglich bekannt wird, dass gegen das BJG verstossen wurde, gibt es eine Anhörung und dann sehen wir weiter. Wink *so*