[Abstimmung] Intesa Cordiale - Pawel Borissowitsch Axelrod - 09.09.2008
Zitat:Anerkennungsvertrag
zwischen dem Zarenreich Andro und der Intesa Cordiale
Präambel
Die hohen vertragschließenden Parteien, namentlich
Das Zarenreich Andro, vertreten durch Pawel Axelrod
sowie
Die Intesa Cordiale, vertreten durch Mehregaan Talib
Von dem Wunsch geleitet, der Zusammenarbeit der beiden Länder eine gesicherte Grundlage zu geben, auf dass freundschaftliche Bande zwischen den Völkern des Zarenreiches Andro und der Intesa Cordiale entstehen mögen, schließen nachfolgenden Vertrag.
Art. 1 [Anerkennung, Gebietsfragen]
(1) Beide Parteien anerkennen einander als legitime und souveräne Völkerrechtssubjekte und treten zueinander in diplomatische Beziehungen. Sie anerkennen den jeweils anderen als eigenständig in seinen inneren und äußeren Belangen und nehmen von unangemessenen Einmischungen in diese Belange Abstand.
(2) Beide Parteien anerkennen das Staats- und Hoheitsgebiet des jeweils anderen als legitim und unantastbar. Keine der Parteien wird Schritte unternehmen, welche direkt oder mittelbar die Abtrennung von Teilen des Staatsgebietes oder sonstiger territorialer Besitzungen gegen den Willen der jeweils anderen Partei zum Ziel haben oder bewirken, noch werden beide Parteien derartige Bestrebungen auf welche Weise auch immer unterstützen oder anerkennen.
Art. 2 [Schlichtung von Streitigkeiten]
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Meinungsverschiedenheiten, welche zwischen Ihnen aufkommen mögen, auf friedlichem und diplomatischem Wege zu schlichten.
(2) In gravierenden Fällen, in denen die Beilegung einer wichtigen Streitfrage nicht durch bilaterale Konsultationen beider Parteien untereinander gelöst werden können, können beide Parteien im Einvernehmen eine internationale Organisation oder eine anderweitige dritte Partei als vermittelnde Instanz hinzuziehen.
(3)Beide Parteien richten für den jeweils anderen eine Botschaft ein deren Gelände und Personal diplomatische Immunität genießen. Näheres regeln die nationalen Bestimmungen.
Art. 3 [Ratifikation, Laufzeit, Kündigung]
(1) Dieser Vertrag tritt nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die beiden Vertragspartner in Kraft. Er ist in seiner Gültigkeit zeitlich unbeschränkt.
(2) Eine Kündigung ist durch jede der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 21 Tagen möglich. Die Kündigung ist der jeweils anderen Partei in schriftlicher Form zu notifizieren, um Gültigkeit zu erlangen.
Stimmen sie mit
ja
nein
enthaltung
Dauer: 72h oder erreichen der Mehrheit
- Lotar Teowitsch Goramolotowjew - 09.09.2008
21x Enthaltung
- Pawel Borissowitsch Axelrod - 09.09.2008
68x ja
- Lev Guorwitsch - 09.09.2008
14X Enthaltung
- Genosse Ignaf - 10.09.2008
14x ja
- Pawel Borissowitsch Axelrod - 10.09.2008
Damit angenommen
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