[Abstimmung] Wahlgesetz - Pawel Borissowitsch Axelrod - 14.07.2008
Zitat:Wahlgesetz
§1.Präambel
(1)Dieses Gesetz regelt das Wahlrecht und Wahlsystem im gesamten Reich auf allen Ebenen.
§2. Wahlperiode & Voraussetzungen
(1)In Andro finden alle zwei Monate Oberhaus- und Unterhauswahlen statt.
(2)Der Wahlbeginn ist zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode. Der Zar verkündet dies eine Woche vorher.
(3)Der Zar ernennt mit Zustimmung des Unterhauses einen Wahlleiter eine Woche vor Beginn der Listenaufstellung.
(a)Sollte sich kein Wahlleiter finden oder sollte man sich nicht einigen können, so amtiert der Wahlleiter der letzen Wahlen. Ist dieser dazu nicht imstande, so ernennt die Regierung einen.
(b)Der Wahlleiter darf kein Mitglied der Regierung sein.
©Die Stimmen werden an die Wahlurne per PN gesendet.
(d)Wahlzettel sind ungültig, wenn sie die Anzahl der Stimmen überschreitet oder sonst wie verändert wurden. Es sind die vorgegebenen Wahlzettel zu verwenden.
(4)Die Provinzen führen die Wahlen zum Oberhaus selbst durch und ernennen eigene Wahlleiter. Sollten die Provinzen dem binnen 5 Tage nicht nachkommen können, übernimmt ein Reichswahlleiter die Funktion
§3. Listenaufstellung
(1)Zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode werden die Listen eröffnet.
(2)Die Listenaufstellung dauert vom Tag der Öffnung genau 5 Tage und endet nicht früher oder später.
(3)Danach beginnt die Wahl.
(4)Folgende Listen sind zulässig:
-Parteienlisten
-Einzelkandidaten
-Sammellisten von Einzelkandidaten
(5)Unzulässig ist die Kombination von Einzelkandidaten und Parteienlisten sowie Sammellisten und Parteienlisten.
(6)Für die Oberhauswahl sind nur Einzelkandidaten zulässig.
§4. Wahlvorgang
(1)Die Wahl beginnt mit der Beendigung der Listenaufstellung und dauert genau 5 Tage.
(2)Sie endet am fünften Tag nach Wahlbeginn.
(3)Nach Wahlende teilt der Wahlleiter die Ergebnisse mit.
(4)Einzug in das Unterhaus erhalten Parteien die mindestens 5% und Einzelkandidaten die mindestens 5% der Stimmen haben.
(5)Stimmen werden immer ab der Hälfte nach der Kommastelle aufgerundet. (2,5 = 3; 2,4 =2 )
(5a)Wenn in einer Pattsituation durch eine Aufrundung mehr Sitze zu vergeben sind als vorhanden, dann erhält die Partei/Liste mit der höheren Nachkommastelle den Zuschlag, die mit den wenigsten geht leer aus.
(6)Unterhaus und Oberhaus hat sich wie in der Verfassung oder der Geschäftsordnung des Unterhauses zu konstituieren, jedoch spätestens 4 Tage nach der Wahl.
(7)Ins Oberhaus gewählt ist der Kandidat, der die einfache Mehrheit auf sich vereinen kann.
(8) Überhangmandate sind im Unterhaus möglich.
§5. sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Stimmen sie für die Änderung des Wahlgesetzes?
ja
nein
#enthaltung
dauer: 72h oder erreichen der Mehrhet
- Pawel Borissowitsch Axelrod - 14.07.2008
50x ja
- Genosse Ignaf - 16.07.2008
25x Ja
- Lev Guorwitsch - 17.07.2008
50X Ja
- Genosse Ignaf - 17.07.2008
Mehrheit erreicht!
- Pawel Borissowitsch Axelrod - 17.07.2008
Gut
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