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Zentralverwaltung des Föderationsgerichtshofes (Anträge, Termine, Post etc.) - Druckversion

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- Alexej Michailowitsch Lebedew - 06.09.2013

Die ablehnende Reaktion des Staatsanwalts lässt ihn doch sehr an der gebotenen Neutralität des Gerichtshofes zweifeln.


- Andrusha Awelowitsch Beljajew - 06.09.2013

Nochmal: kann kein Vergehen gemäß Strafgesetzbuch oder Verfassung erkennen, weshalb es KEIN Strafverfahren gibt. Über eine Zivilklage entscheidet das Gericht


- Alexej Michailowitsch Lebedew - 06.09.2013

Die Staatsanwaltschaft ist höchstwahrscheinlich nicht unabhängig und schuldet dem Präsidenten noch ein paar Gefallen.


- Andrusha Awelowitsch Beljajew - 06.09.2013

Zunächst: Staatsanwaltschaft und Gerichte arbeiten unabhängig. Weiterhin wurde ich Staatsanwaltschaft, da war der aktuelle Präsident noch kein Präsident. Und: ich kann bei dieser Klage KEINEN Ansatz dafür erkennen, das ein öffentliches Interesse gegeben ist, das mich dazu veranlasst, durch den Staat eine Anklage zu erheben.
DAHER ist ihre Klageerhebung ein reiner Zivilprozess. Wäre er so oder so, nur das die Staatsanwaltschaft nicht als Kläger auftritt. Die Sache wurde geprüft und nach den androischen Gesetzen konnte kein strafbares vergehen festgestellt werden.
Weiterhin nimmt die Staatsanwaltschaft auch keine offenbar politisch motovierten Anklagen an!


- Juri Olegowitsch Fjodorow - 07.09.2013

Was? Ich finde dass das ein Verfassungsbruch ist, verdammt nochmal. Das ist ja wirklich die reinste Schweinerei!

Ob wir es hier mit einem Verfassungsbruch zu tun haben, entscheiden doch nicht Sie eingebildeter Hansel - sondern die Richter. Sie können doch auch keine Klagen ablehnen, weil sie ihnen politisch motiviert vorkommen? In welchem Land leben wir denn hier, wo Beamte eigenständig darüber entscheiden, ob eine Klage überhaupt vor das Gericht kommt?

Mir ist nicht bewusst, wie sie nach den öffentlichen Diskussionen kein öffentliches Interesse erkennen können. Glauben Sie mir, sollten wir irgendwann einmal in Verantwortung kommen, dann werden Leute wie sie nicht mehr das Recht beugen.


- Alexej Michailowitsch Lebedew - 07.09.2013

:applaus:


- Juri Olegowitsch Fjodorow - 07.09.2013

Es wäre wünschenswert, dass die Föderationsrichter sich zu diesem Vorgang äußern. Immerhin sind wir hier im Gerichtshof.


- Andrej Michailowitsch Fornikow - 07.09.2013

Der Föderationsgerichtshof bestätigt, dass die Verfassungsbeschwerde dem Föderationsgerichtshof ordnungsgemäß zugegangen ist und nun bearbeitet wird.


- Juri Olegowitsch Fjodorow - 07.09.2013

Ich danke dem Gericht.

Herr Generalstaatsanwalt, ich werde an die Regierung schreiben und ihre sehr verdrehte Rechtsauffassung schildern. Der Regierung wird nichts übrig bleiben, als ihre Entlassung bei der Duma zu erwirken.


- Andrusha Awelowitsch Beljajew - 09.09.2013

Gospidj Fjodorow, haben sie eine juristische Ausbildung? Mir scheint, sie wissen nicht genau was ein Verfassungsbruch ist oder eine Rechtsbeugung.
Jedoch könnte ich sie wegen Bedrohung, Beleidigung und angekündigtem Amtsmissbrauch anklagen.
Um es für sich noch einmal verständlich zu machen: sie haben eine, offensichtliche, Zivilklage direkt beim Gericht eingereicht, nicht bei der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft hat aber Einsicht in alle Klagen die den Staat betreffen. Aus meiner sicht, nicht der des Gerichts, besteht keine Notwendigkeit für eine Klagerhebnung durch die Staatsanwaltschaft, da mir aus ihrer Klage heraus kein konkretes Vergehen genannt wurde.