Büro des Gerichtspräsidenten am Föderationsgerichthof - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7) +---- Forum: Justizpalast Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=47) +----- Forum: Föderationsgerichtshof (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=48) +----- Thema: Büro des Gerichtspräsidenten am Föderationsgerichthof (/showthread.php?tid=1937) |
- Andrej Louwowitsch Kronskij - 17.01.2010 In Ordnung - Nikita Breschnew - 17.01.2010 Ja.. - Dr. Irina Dustowa - 18.01.2010 Schön, dass Sie gekommen sind. Es geht um Ihre Klageeinreichung. gibt Kronskij eine Kopie Mich erreicht jetzt zum zweiten Mal eine Anfrage bzw. Klage über dieses Gesetz. Und da Sie mich auch schon mal bezüglich der Bestätigung der Minister in der Duma befragten, wollte ich den aktuellen Stand dazu von Ihnen hören, Gospodin Louwowitsch Kronskij. Ich dachte, das Gesetz würde überarbeitet? - Andrej Louwowitsch Kronskij - 18.01.2010 Wird es auch. Ich weiss nicht wieso Nikita klagt - Nikita Breschnew - 18.01.2010 Die Klage dient dem Zweck, die Verfassungswidrigkeit oder -mäßigkeit des Gesetzes von Gerichtswegen festzustellen. Es mag eine noble Geste sein, daß das Parlament, freiwillig eine Änderung anstrebt, jedoch wäre der Rechtssicherheit mehr gedient, wenn mit einem Urteil eine eindeutige Klärung in dieser Causa ereicht würde. - Andrej Louwowitsch Kronskij - 18.01.2010 Dann könnten wir ja direkt klären, wass nun Gesetze und was die Verfassung bestimmen darf. - Dr. Irina Dustowa - 20.01.2010 Aber wenn das Gesetz doch geändert wird, wieso muss man dann noch eine Klage führen? Oder wird es nicht in gänze geändert? - Nikita Breschnew - 20.01.2010 Nun, der Regierung geht es vorallem hierum, hier Rechtssicherheit zu schaffen. - Dr. Irina Dustowa - 20.01.2010 Das finde ich im Grunde auch gut, aber wir würden über einen nicht mehr vorhandenen Gegenstand sprechen, weil es das Gesetz so ja nicht mehr gibt. Oder wäre im neu formulierten Gesetz noch Fragen offen? Ich kann gerne ein Gutachten des Gerichts rausgeben. Aber ich tue mir schwer, über einen Gegenstand zu urteilen, den es nicht mehr gibt bzw. Rechtssicherheit zu schaffen, wo keine mehr vonnäten ist. Verstehen Sie? - Andrej Louwowitsch Kronskij - 20.01.2010 hört zu |