SV1501/08 - Zarenreich Andro ./. Lev Gourwitch - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7) +---- Forum: Justizpalast Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=47) +----- Forum: Föderationsgerichtshof (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=48) +----- Thema: SV1501/08 - Zarenreich Andro ./. Lev Gourwitch (/showthread.php?tid=2392) |
- Dr. Irina Dustowa - 18.11.2008 Der Zeuge ist somit entlassen, da keien weiteren Fragen mehr sind. Herr Dr. Schröter, Ihr nächster Zeuge? - Dr. Irina Dustowa - 21.11.2008 Ich gebe Herrn. Dr. Schröter noch Zeit bis zum 22.11.08, danach ist Herr Gourwitch an der Reihe. - Dr. Swenjiew Schroeter jr. - 22.11.2008 Vorerst keinen weitern Zeugen Frau Vorsitzende. - Dr. Irina Dustowa - 22.11.2008 Vielen Dank. Herr Gourwitch, Sie haben nun die Möglichkeit, Zeugen aufzurufen. Da Herr Gourwitch sich seit längerem nicht gemeldet hat, setze ich bereits jetzt eine Frist. Sie läuft bis zum 28.11.2008. Danach gehe ich davon aus, dass Herr Gourwitch keine zeugen aufrufen möchte und schliesse die Beweisaufnahme. - Dr. Irina Dustowa - 30.11.2008 Ich schliesse die Beweisaufnahme. Herr Dr. Schröter, Ihr Schlussplädoyer. - Dr. Swenjiew Schroeter jr. - 01.12.2008 steht auf Frau Vorsitzende, dieser Prozess hat gezeigt, dass alle in der Anklage erhobenen Punkte der Wahrheit entsprachen. Hier nochmal die Punkte im Wortlaut. § 27 - Beleidigung Die Beleidigung einer Person, einer Sache oder einer religiösen oder weltlichen Anschauung wird mit Geldstrafe bestraft. § 28 - Verleumdung Wer wider besseren Wissens, in Bezug auf einen anderen, eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Ansehen zu gefährden geeignet ist, wird mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften begangen ist, mit einer Haftstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft. Da wir hier nun eindeutig feststellen konnten, das die Klage der reinen Wahrheit entspricht, ist eine Haftstrafe zu verhängen. Danke. - Dr. Irina Dustowa - 01.12.2008 Vielen Dank. Herr Gourwitch hat nun Zeit bis zum 06.12., sein Schlussplädoyer zu halten. Danach zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. - Dr. Irina Dustowa - 06.12.2008 Das Gericht zieht sich nun zur Beratung zurück. - Dr. Irina Dustowa - 13.12.2008 Zitat: - Pawel Borissowitsch Axelrod - 15.12.2008 :applaus: |