Androische Föderation
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- Mischa Iwanowitsch Solowjow - 30.09.2014

Es tut mir leid, Andro erklärt seit gut einem Jahr, was absolut nicht möglich ist. Die PK sehen wir als Auslöser und Grund der Krise. Verträge mit ihr abzuschließen ist derzeit juristisch nicht möglich und für uns auch politisch nicht machbar. Aus unserer Sicht sollte die PK ganz ausgeblendet werden und sich um das gekümmert werden, was essenziell ist: der Polschutz. Das geht ja auch aus ihrem Papier hervor. Andro hat aus unserer Sicht sehr viel getan, damit die Staaten der PK keinen Grund haben, in irgend einer Weise gegen uns aktiv zu werden.
Ihre Vorlage zeigt gute und wichtige Punkte auf, wie wir diese Krise beenden können. Zumal ich ihnen garantieren kann, das andere Staaten, ob nun PK, PV oder keines von beidem, sich an genug Punkten dieser Erklärung stören werden.
Entsprechend versuche ich hier gerade, dass ganze möglichst für viele annehmbar zu machen. Und das bedeutet vor allem kleine Schritte zu gehen.

Aus meiner Sicht, sollten wir an einer win-win Situation arbeiten.




6. Die Krise wird wesentlich durch Mißtrauen und Nichtkommunikation befeuert. Statt miteinander zu reden, redet man übereinander. Um zukünftige Krisen zu vermeiden ist ein besseres Kommunikationsmanagement notwendig. Dies gilt grundsätzlich. Speziell würde ich eine internationale Gesprächsplattform befürworten.

Wir haben ja bereits 2010 daraus gelernt. Der Mangel an Kommunkation war es diesmal nicht. Es gab ja genug Treffen, Briefverkehr und sogar Konferenzen. Es ist vielmehr der Mangel an Verständnis für die jeweils ander Seite, Vertrauensmangel und ggf. auch Eigenprofilierung.


- Davina Fraser - 30.09.2014

"Aus unserer Sicht sollte die PK ganz ausgeblendet werden"

Ja, das ist Ihre Maximalforderung. Ohne ein Abrücken auf beiden Seiten von solchen Maximen, wird es aber nichts mit einer Verständigung.Die gegenseitige Existenzberechtigung "PK" und "PV" ist ein wesentlicher Bestandteil meines Papieres. Denn was ist die "Gegenposition": Eine Nichtanerkennung des PVs und die Forderung nach Rückkekhr Andros in die PK. Wir kommen nicht weiter, wenn wir uns an diesen beiden Polen (Wortspiel) festklammern.


- Mischa Iwanowitsch Solowjow - 30.09.2014

Präsident Matwenow ist für vieles zu haben, aber nicht für Verträge oder eine Anerkennung der PK. Das geht absolut nicht. Und das ist keine Maximalforderung, sondern eher unser einziger wichtiger Standpunkt neben dem Polschutz.
Wenn sie darauf bestehen, dass alle Wege zum Polschutz anerkannt werden, wieso bedarf es dann einer Sonderstellung für die PK? Entweder sind alle Alternativen gleichwertig oder nicht.
Andro hat bereits viel Kosten auf sich genommen während dieser Zeit. Wir kämpfen hier für unser Recht auf Freiheit und Souveränität. Entweder, wird das anerkannt, oder aber, alles war umsonst.
Sie sind ja auch als Regierungschefin ihres Landes hier und nicht als PK-Abgesandte.

Wenn Andro die PK als Vertragspartner bzw. vertragsfähig anerkennt, wäre das ganze hier ad absurdum geführt. Dann können wir direkt wieder beitreten. Aber aus guten Gründen konnten wir das schon Anfang des Jahres nicht und derzeit schon gar nicht mehr.
Derzeit kollidieren doch die Anerkennung der Schutzmodelle mit der Vertragsanerkennung der PK. Entweder oder, beides geht nicht.


- Davina Fraser - 30.09.2014

"Entweder sind alle Alternativen gleichwertig oder nicht."

Warum sprechen Sie diese Gleichwertigkeit der PK dann ab? Es geht mir nicht um einen Beitritt Andros zur PK, sondern zur Anerkennung der berechtigten Interessen dieser. So wie die PK die berechtigten Interessens der PV-Staaten anerkennen sollte.

"Sie sind ja auch als Regierungschefin ihres Landes hier und nicht als PK-Abgesandte."

Glenverness wird keine eigenständige Polpolitik jenseits der PK betreiben. Insofern bin ich als sowohl als Regierungschefin als auch als Repräsentantin eines PK-Staates hier. Und als solche versuche ich zu vermitteln.


- Davina Fraser - 30.09.2014

Mischa Iwanowitsch Solowjow,'index.php?page=Thread&postID=1040840#post1040840' schrieb:Die Charta erklärt sich nicht dadurch und selbst der Generalsekretär wie einige Delegierte haben festgestellt, dass die PK keine Verträge abschließen kann.

Ich weiß nicht woher Sie Ihre Informationen beziehen, aber das ist schlicht unwahr!

Jónas Sigurðsson: "Ja, ich gehe davon aus, dass das Hochkommissariat Verträge schließen kann, jedenfalls soweit die Verträge die Umsetzung der Polkonvention betreffen (und anderes ist ohnehin nicht die Aufgabe des Hochkommissariats). Dazu gehören nach meiner Auffassung auch Verträge mit Nichtmitgliedern, denn die Ziele der Polkonvention sind allgemeingültig und nicht auf Handlungen der Mitgliedsstaaten beschränkt." (Quelle)


- Mischa Iwanowitsch Solowjow - 30.09.2014

Er geht davon aus. Er weiss es also nicht. Das Hochkommissariat ist ein Teil der PK nicht aber die PK selbst. Es wurde auf der Koskow und Bergenkonfetenz festgestellt,das die PK derzeit keine völkerrechtlich bindenden Verträge abschließen kann. Jedenfalls nicht ohne Chartaänderung. Soweit ich weiss, wollte die PK das noch intern klären.


- Mischa Iwanowitsch Solowjow - 30.09.2014

Protokoll

Daran hat sich nichts geändert. Präsident Matwenow bestätigt diese Position vom März.

Nebenbei war damals u.a. Astor für den multilateralen Vertrag.


- Aleksander Ruslanowitsch Matwenow - 30.09.2014

Der Rechtsberater von Solowjow:

Diese Frage war eigentlich schon geklärt, aber nun nochmal:

Völkerrechtliche Verträge können nur von Völkerrechtssubjekten abgeschlossen werden. Soweit verständlich? Es gibt zwei Arten von Völkerrechtssubjekten, geborene und gekorene Völkerrechtssubjekte. Zu geborenen Völkerrechtssubjekten zählen Staaten, diese sind aus sich heraus fähig völkerrechtliche Verträge abzuschließen. Zu gekorenen Völkerrechtssubjekten zählen internationale Organisationen. Eine internationale Organisation ist eine Organisation, welche durch einen völkerrechtlichen Vertrag gegründet wurde, also von geborenen Völkerrechtssubjekten. Sie erinnern sich? Die Kompetenz eines gekorenen Völkerrechtssubjekt reicht somit nur soweit, wie die Ermächtigung des zugrundeliegenden völkerrechtlichen Vertrages reicht.

Also ganz einfach: Es ist eine ausdrückliche Ermächtigung im Gründungsvertrag selbst nötig, eine rein implizite Bestimmung ist nicht ausreichend. Im Konventionstext fehlt eine solche ausdrückliche Ermächtigung, welche eine Vertragsschlusskompetenz der sogenannten Polarkomission vorsieht. Deshalb kann diese keine völkerrechtlich verbindliche Verträge abschließen.


- Mischa Iwanowitsch Solowjow - 30.09.2014

Danke.

Da ja Vertraulichkeit seit geraumer Zeit nicht mehr bestehen, darf ich Fragen wie dieses Gespräch und das Gesagte in ihr Parlament kam?
Das ist nun kein Grund hier empört abzubrechen aber ich erinnere an die Nachrichtenaffäre aus ihrem Land mit tv andro.


- Davina Fraser - 30.09.2014

Ich habe meine Kollegen in der Regierung selbstverständlich über den Gang der Beratungen informiert.

zu dem Berater

Die vorgetragenen Belehrungen mögen Ihre Auffassung sein. Opinio communis keineswegs.