![]() |
System - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Spielgestaltung und Spielleitung (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=170) +--- Forum: Zur renzianischen Teestube (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=172) +--- Thema: System (/showthread.php?tid=138) |
- Lucius Leninov - 23.07.2007 Was der Zar denkt kann falsch sein!!!! Der Zar ist ja nicht allmächtig. - Iwan Wladimirowitsch Godunow - 23.07.2007 Er muss aber nach bestem Wissen und Gewissen handeln, wenn er seinen Schwur nicht brechen will. ![]() - Lucius Leninov - 23.07.2007 Was wird der Zar tun, wenn sein bestes Wissen falsch ist???? - Gregori Brylinski - 23.07.2007 Lest euch mal beide genau der Verfassung durch ! Der Zar kann nur einmal ein Veto einlegen...es ist nicht so das er alles auf dauer blockieren kann - Lucius Leninov - 23.07.2007 Einmaliges Veto pro was? Pro Vorschlag, pro Jahr, pro Amtszeit?????? Das muss in der Verfassung stehen!!!! - Gregori Brylinski - 23.07.2007 Tut es ja auch. Der Zar kann gegen alles einmal ein Veto einlegen, danach nicht mehr oder man muss verhandeln etc....aber er kann nicht immer alles blockieren - Lucius Leninov - 23.07.2007 Das heisst, wenn ein Gesetz vom Zaren abgelehnt wird, wird nochmal diskutiert, dann nochmal abgestimmt, aber bei der zweiten Abstimmung kann der ZAr seine Unterschrift nicht mehr Verweigern? Ich meinte es muss in der Verfassung stehen was mit einem Veto gemeint ist ![]() Also pro wieviel - Gregori Brylinski - 23.07.2007 Tuts doch ! - Iwan Wladimirowitsch Godunow - 23.07.2007 Natürlich pro Vorschlag. - Lucius Leninov - 23.07.2007 Es steht der Zar kan einmal seine Unterschrift verweigern, mehr nicht! Also nach zweimaligem Abstimen muss auch der Zar unterschreiben, ob er will oder nicht? |