Androische Föderation
[01-07-11012015] Änderung Militärgesetzbuch - Druckversion

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- Andrej Louwowitsch Kronskij - 04.06.2015

Werte Kolegen der NA, ich weiss, dass ihnen das Ergebnis nicht gefällt. Es hat mir damals, als die DPA ihre Mehrheit verlor auch nicht gefallen, aber man muss sich überlegen woran es gelegen hat. Die DPA war und ist immer fair gewesen, ob mit oder ohne Mehrheit. Wir arbeiten stets mit allen zusammen, und ihre Vorschläge wie Meinung ist mir wichtig. Sie haben immerhin 20% und nicht 0%. Wir werden sie mit den 70% nicht überrollen. Ich wäre daher froh, wenn wir vernünftig zusammen arbeiten könnten.


Ich schlage vor, dass der Präsident immer, BEVOR er einen Auslandseinsatz plant, die Duma anrufen muss. Diese kann dann durch abnicken zustimmen, also faktisch nichts tun, oder aber sie sagt nein durch den Widerspruch. Und eben das möchte ich mit diesem derzeitigen neuen Entwurf der KP bewirken.


§ 6 Über die Rechte der Duma

Der Verteidigungsminister erstattet der Duma alle vier Monate Bericht über den Zustand der Streitkräfte und den Grundzügen ihrer Organisation.
Die Duma entscheidet über die Kriegserklärung gegenüber auswärtigen Staaten und den Friedensschluss. Ebenso entscheidet sie über die Verhängung des Kriegsrecht über das Territorium der Föderation oder seiner Teile.
Der Präsident unterrichtet die Duma vor einem geplanten Auslandseinsatz sowie über geplante Großmanöver, die über das normale Maß von Übungen oder Manöver hinausgehen. Auch unterrichtet der Präsident die Duma über alle unvorhergesehenen Vorkomnisse, die die Sicherheit Andros gefährden könnten. Militärische Aktivitäten, die unter die Geheimhaltung fallen, werden nur dem Dumapräsidium sowie den Fraktionsvorsitzenden nichtöffentlich mitgeteilt.



- Novaja Androija - 04.06.2015

Der sichtlich genervte Abgeordnete
Wenn Sie sich unfair behandelt fühlen, Gospodin Kronskij, dann sollten Sie Ihre Wahrnehmung schärfen. Sie haben eine Vorstellung formuliert, die wir nicht teilen, Sie haben die Mehrheit, das umzusetzen, uns fehlt die Mehrheit, es zu verhindern, nicht mehr und nicht weniger habe ich zum Ausdruck gebracht.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 04.06.2015

Ein Andro, in dem der Präsident tun und lassen kann was er will, ist ihre Vorstellung? Wir sind eine konstitutionelle Demokratie. Die Verfassung gibt der Duma das Recht, sogar hier gewisse Regeln festzulegen. Das tun wir. Ich denke, mit der Verfassung hat der Präsident mehr als genug neue Kompetenzen, gegen die wir ja nichts haben.

Insofern sich niemand mehr meldet, bitte ich um die Abstimmung.


- Novaja Androija - 04.06.2015

Der sichtlich genervte Abgeordnete
Nein, ein Andro, in dem der Präsident die Rechte hat, die ihm nach der Verfassung zustehen und die Duma nicht in die Kernbereiche dieser Rechte eindringt, indem sie sie durch ein Sondergesetz aushöhlt, wo doch die Verfassung vorsieht, dass dies nur für "bestimmten Bedingungen" erfolgen soll. Daraus dann allgemeine Rechte zu konstruieren, mag im besten Falle legal, nicht aber legitim sein.
Gegen Ihren Vorschlag der Information haben wir nichts, dafür wäre aber kein Sondergesetz erforderlich, dass Sie hier ins Gespräch gebracht haben...


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 05.06.2015

Es komm immer an, wie sie es rüberbringen. Es wird auch kein Sondergesetz geben, aber die Informationspflicht. Und die Duma hat dann die Möglichkeit, dass sie Widerspruch einlegt.

Gesetz über die Streitkräfte der Föderation

Abschnitt I – Über die Streitkräfte

§ 1 Über die Gliederung der Streitkräfte

Die Streitkräfte der Föderation untergliedern sich in die Landstreitkräfte, die Luftstreitkräfte und die Seekriegsflotte.

§ 2 Über den Auftrag der Streitkräften

Die Streitkräfte haben den Auftrag das Territorium der Föderation gegen Angriffe von Außen zu verteidigen und die Interessen der Föderation zu wahren und zu fördern. Darüberhinaus leisten sie der Polizei und den Organisationen der Zivilverteidigung im Falle innerer Unruhen, terroristischer Akte und Katastrophenfällen Hilfe.
Weitere Aufgaben können den Streitkräften durch Gesetz oder durch präsidialen Uka übertragen werden.

Abschnitt II – Über den Wehrdienst und die Reserve

§ 3 Die Wehrpflicht

Jeder männliche androische Staatsbürger, welcher das siebzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist zum Wehrdienst, als seine vaterländische Pflicht, verpflichtet.
Der Wehrdienst dauert mindestens zwölf Monate. Er kann verlängert werden, wenn hierfür ein dringendes Bedürfnis besteht. Hierzu zählen insbesondere erhöhte internationale Spannungen oder die Verhängung des Kriegszustandes.
Die nähere Ausgestaltung des Wehrdienstes und die physischen und psychischen Anforderungen werden vom Generalstab per Verordnung festgelegt.

§ 3a Kontraktniki

Jeder androische Staatsbürger kann sich auf vertraglicher Basis für den Wehrdienst verpflichten. Eine Verpflichtung muss mindestens vier Jahre dauern. Eine Verlängerung oder eine Verpflichtung auf Lebenszeit ist, abhängig vom Personalbedarf der Streitkräfte, möglich. Eine vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes ist nur innerhalb von sechs Monaten nach dessen Beginn möglich.

§ 3b Milizija

Jeder androische Staatsbürger, welcher den Grundwehrdienst geleistet hat, kann sich freiwillig zur Miliz melden. Die Miliz unterstützt die Zivilverteidigung und die Streitkräfte. Angehörige der Miliz sind verpflichtet regelmäßig an Wehrübungen teilzunehmen und sich für einen Einsatz möglichst kurzfristig zur Verfügung zu halten. Das Nähere wird durch den Generalstab bestimmt.


§ 4 Die Reserve

Jeder, der seinen Wehrdienst geleistet hat und das fünfzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist Teil der Reserve.
Jeder Reservist ist verpflichtet in regelmäßigen Abständen an Wehrübungen teilzunehmen. Das Nähere regelt eine Verordnung des Generalstabes.
Die Reserve hat die Aufgabe die Streitkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und die Reihen der Streitkräfte, wenn notwendig zu verstärken oder zu ersetzen.
Wer das fünfzigste Lebensjahr vollendet hat, ist Teil der passiven Reserve. Mitglieder der passiven Reserve unterstützen die Streitkräfte und die Reserve bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie sollen im Kriegsfall keine bewaffneten Aufgaben übernehmen.

Abschnitt III – Über die innere Organisation der Streitkräfte

§ 5 Über die Befehlsstruktur

Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der Präsident der Föderation. Er wird bei der Ausübung dieser Funktion vom Verteidigungsminister beraten und unterstützt.
Der Generalstabschef ist oberster militärischer Kommandeur. Er leitet die Sitzungen des Generalstabs und führt die täglichen Geschäfte.
Der Generalstabschef und die Kommandeure der Teilstreitkräfte werden vom Präsidenten ernannt und entlassen.
Die Kommandeure der Teilstreitkräfte leiten ihren Befehlsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung.

§ 6 Über die Rechte der Duma

Der Verteidigungsminister erstattet der Duma alle vier Monate Bericht über den Zustand der Streitkräfte und den Grundzügen ihrer Organisation.
Die Duma entscheidet über die Kriegserklärung gegenüber auswärtigen Staaten und den Friedensschluss. Ebenso entscheidet sie über die Verhängung des Kriegsrecht über das Territorium der Föderation oder seiner Teile.
Der Präsident unterrichtet die Duma vor einem geplanten Auslandseinsatz sowie über geplante Großmanöver, die über das normale Maß von Übungen oder Manöver hinausgehen. Auch unterrichtet der Präsident die Duma über alle unvorhergesehenen Vorkomnisse, die die Sicherheit Andros gefährden könnten. Militärische Aktivitäten, die unter die Geheimhaltung fallen, werden der Duma in einer nichtöffentlichen Sitzung mitgeteilt.

§ 7 Über den Generalstab

Der Generalstab ist das höchste militärische Gremium der Streitkräfte. Ihm gehören mindestens der Präsident, der Verteidigungsminister und der Generalstabschef, sowie die Befehlshaber der drei Teilstreitkräfte an. Der Generalstab kann sich durch Beschluss um weitere Mitglieder erweitern.
Der Generalstab entscheidet über alle Belange, welche die innere Organisation der Streitkräfte betreffen, sofern durch dieses Gesetz oder der Verfassung nichts Anderes bestimmt wird.
Die militärische Führung der Streitkräfte ist ausschließliches Recht des Generalstabes. Ihm Kriegsfalle unterstehen dem Generalstab die Inneren Truppen, sowie die föderale Küstenwache.

§ 8 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatte in Kraft. Es ersetzt das vorhergehende Militärgesetzbuch


Wenn es keine weiteren Meldungen gibt, bitte ich um Abstimmung binnen 24h.


- Novaja Androija - 05.06.2015

Ein weiterer sichtlich genervter Abgeordneter
Deputat Kronskij, Artikel 6 widerspricht der Verfassung und wiederholt auf unnötige Art und Weise, was die Verfassung bereits grundlegend regelt. Wie immer versucht die DPA das Amt des Präsidenten zur Mehrung der eigenen Macht bzw der dieses Hause zu beschneiden. Die Verfassung ist eindeutig und in keinster Weise durch dieses schlampig ausgearbeitete Gesetz auszuhöhlen!


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 05.06.2015

Ich sehe keinen Widerspruch, zumal sie selbst für die Informationspflicht sind. Nichts anderes steht dort. Und das Informationsgesetz bestärkt das ganze noch.
Also bitte, machen sie endlich einen konkreten Vorschlag und bringen sie klare Beweise, das es angeblich gegen die Verfassung ist oder lassen sie es.
Die Duma hat ein Widerspruchsrecht. Ja. Informationen sind gut: ja.
Und die Verfassung erlaubt sogar noch mehr per Sondergesetz.


Es ist im übrigem kein Geheimnis, dass die DPA für Demokratie und eine starke Legislative sind. Wir sind aber auch für eine starke Exekutive. Das eine gleicht das andere aus, und nimmt dem anderen nicht Kompetenzen weg.
Ein Mensch steht nicht über 286 oder 142 Mio. Ihre Gedanken sind gefährlich.


- Novaja Androija - 05.06.2015

Der selbe Abgeordnete
Deputat Kronskij, Sie kamen doch mit einem solchen Gesetzesvorschlag um die Ecke. Erwarten Sie nun allen ernstes, das die NA ihre - nennen wir es einmal charmant - unvollständige Gesetzesvorlage auf Vordermann bringt?


- Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 06.06.2015

Ich fürchte, dass ich den Argumenten der Novaja Androija nicht folgen kann. Die Informationspflicht bezüglich der Auslandseinsätze ist nötig damit die Duma überhaupt die Möglichkeit hat ihr verfassungsmäßiges Widerspruchsrecht wahrnehmen zu können. Darüberhinaus ist es schon Praxis, dass der Generalstab die Öffentlichkeit über größere Manöver und Übungen informiert. Diese Vorschrift kodifiziert also lediglich schon bisher gelebte Praxis. Jedoch würde ich vorschlagen, dass bei geheimhaltungsbedürftigen Aktivitäten die Duma in nichtöffentlicher Sitzung informiert wird. Ich sehe keinen Grund in dieser Frage die Fraktionsvorsitzenden beim Informationszugang zu privilegieren.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 06.06.2015

Ich danke dem Kollegen Kamow wirklich sehr für diesen konstruktiven Einwand und Vorschlag. Gegen das Informationsrecht, für das die NA ja eigentlich auch ist, kann man nichts haben. schaut sichtlich genervt zur NA
Den Vorschlag der KP füge ich gerne ein, er war eigentlich bisher auch so geregelt.

Ich bitte dann um Abstimmung.