Androische Föderation
[06-03-14122011] Datenschutzgesetz - Druckversion

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- Andrej Louwowitsch Kronskij - 02.02.2012

Wasche Kolega,

macht es Sinn, dass der Staat geistig behinderte Menschen anschreibt und dann weil er vergeblich auf eine Antwort wartet, ein Bußgeld verhängt? Das bringt nur Kopfschütteln mit sich.


- Nikita Petrowitsch Markow - 02.02.2012

Gospodin President, wasche kolega,

das macht natürlich keinen Sinn. Aber nur weil so ein Fall eintreten könnte, gleich mal generell die Daten von allen zu sammeln ist etwas übertrieben. Das sind Einzelfälle, die es für jede gesetzliche Regelung gibt. Wir verbieten ja auch keine Autos, obwohl es tausende Tote deswegen gibt, wir haben eine Grenze für Alkohol am Steuer, obwohl es sicher Menschen gibt, die mit dieser Promillezahl völlig zurechnungsfähig sind.
Ich gehe nicht davon aus, dass wir so viele geistig behinderte Menschen haben, deren Krankheit nicht bekannt ist und die dazu auch noch einen Brief vom Staat kriegen, auf dessen Ignorieren ein Bußgeld folgt.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 02.02.2012

Wasche Kolega,

wenn der Staat keine Daten erfassen und sammeln darf, dann weiss er das natürlich nicht.


- Nikita Petrowitsch Markow - 02.02.2012

Gospodin President, wasche kolega,

der Staat DARF Daten sammeln. Jeder darf Daten sammeln, ABER nur mit der Erlaubnis der betroffenen Personen.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 02.02.2012

Wasche Kolega,

wie will eine taub-stumm-blinde Person oder eine geistig behinderte Person das dem Staat erlauben, wenn er es nicht verstehen kann oder geisitg dazu nicht imstande ist?
Eine Regelung über den Vormund haben wir nicht.


- Nikita Petrowitsch Markow - 02.02.2012

Gospodin President, wasche kolega,

dann sollten wir diese Vormundsregelung möglichst schnell treffen. Es kann ja nicht sein, dass wir allen Staatsbürgern unterstellen, dass sie potentiell nicht in der Lage sind uns diese Erlaubnis zu geben.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 02.02.2012

Wasche Kolega,

keinstenfalls wird hier jemandem etwas unterstellt. Ich denke dann sollten es die Behörden intern behandeln, wie sie mit beeinträchtigten Personen umgehen sollen. Vllt. auch per Uka.


- Nikita Petrowitsch Markow - 02.02.2012

Gospodin President, wasche kolega,

wenn die Regierung eine Regelung zur Vormundschaft von beeinträchtigten Personen treffen würde, wäre das Gesetz mit der Erweiterung um §3(5) dann in Ordnung?


- Iwan Georgowitsch Malechski - 03.02.2012

Gospodin President, wasche kolega,

ich glaube nicht, dass Regelungen zur Betreuung behinderter Menschen im Datenschutzgesetz geregelt werden sollten. Das Betreuungsgesetz wäre hier der bessere Standort.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 06.02.2012

Wasche Kolega,

ich stimme meinen beiden Vorrednern zu.
Das Betreutungsgesetz ist dahingehend zu ändern.