Androische Föderation
Ankunft des chunesischen Regierungschef - Druckversion

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- Park Hyo-sung - 06.12.2010

Könnten Sie mir eine Beispielvorlage für so ein Abkommen aushändigen? Ich kann mir leider nur recht wenig darunter vorstellen, da es sich hier wohl um eine speziell androische Praxis handelt.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 07.12.2010

Andere Länder wie das Vereinige Kaiserreich oder Albernia handhaben das ähnlich.


Vorlage Exekutivabkommen

Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung von [Staat]

Präambel
Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signarstaaten erklären beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.

§1. Anerkennung
Die Nationen Andro und [Staat] erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

§2. Beziehungen
Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.

§.3 Schlussakte
Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signarmacht das Abkommen für Beendet erklärt.
Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.

[Unterschrift MP Andro]

[Unterschrift Regierung der anderen Nation]




- Park Hyo-sung - 07.12.2010

Einen solchen Vertrag würde ich unterstützen.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 07.12.2010

Das freut mich Exzellenz.


- Park Hyo-sung - 09.12.2010

Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Republik Chun

Präambel
Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signatarstaaten erklären beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.

§1. Anerkennung
Die Nationen Andro und die Republik Chun erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

§2. Beziehungen
Beide Signatarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.

§.3 Schlussakte
Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signatarmacht das Abkommen für Beendet erklärt.
Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.


Kann diese Version dann als ausgehandelt angenommen werden?


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 10.12.2010

Wenn der Ministerpräsident dem zustimmt, ja, aber gehen sie mal davon aus. Ich faxe es ihm zu, da er derzeit im Ausland verweilt. Eine Sekunde bitte.

lässt einen Angestellten kommen der das Abkommen kopiert und Isalowitsch zufaxt


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 10.12.2010

Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Republik Chun

Präambel
Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signatarstaaten erklären beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.

§1. Anerkennung
Die Nationen Andro und die Republik Chun erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

§2. Beziehungen
Beide Signatarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.

§.3 Schlussakte
Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signatarmacht das Abkommen für beendet erklärt.
Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.

[Bild: S_Isa_mp.jpg]

Der Ministerpräsident hat das Werk abgesegnet. Es ist also für unsere Regierung angenommen.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 20.12.2010

wartet


- Buffet Dong-woo - 23.01.2011

Der stellvertretende Aussenminister kommt hinzu, nachdem Premierminister Park den Raum verlassen hat.

Verzeihen Sie bitte, Kronskij-ssi, dem Premierminister ist nicht gut, ich bin hier um die Gespräche zu einem positiven Abschluss zu bringen, wenn es Ihnen genehm ist.

*so*Edit: Ich würde ja auch gerne an der Parade teilnehmen, aber dazu fehlt mit die Zugangsberechtigung *so*


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 23.01.2011

Natürlich Exzellenz, richten sie dem Minister von mir eine gute Besserung aus.

SimOff
gerne, erteilt