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[01-01-30102012] Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Druckversion

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- Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 12.11.2012

Wasche kolega,

in jeder Gesellschaft gilt die goldene Regel, dass die Rechte des Einen dort enden, wo die Rechte seines Nächsten beginnen. Unsere Verfassung schützt die Würde des Menschen als unveräußerlich und unverletzlich. Direkter Ausfluss dieser Würde ist das Recht auf Leben, als fundamentalstes Recht eines jeden Einzelnen. Nicht nur die Würde des Lebenden, sondern erst Recht die Würde des Ungeborenen, aber gerade das schutzloseste und hilfsbedürftigste Subjekt unserer Gesellschaft ist bis heute rechtlos!


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 12.11.2012

Gospodin Kamow,

es liegen keinerlei Statistiken über Abtreibungen in Andro vor. Man kann daher davon ausgehen, das sie sich in Grenzen halten. Da es hier auch rein gar kein öffentliches Interesse gibt, sondern nur das der KP, sehe ich hier keinen Grund, die Freiheit von Menschen, besonder Frauen, einzuschränken!


- Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 12.11.2012

Wasche kolega,

am besten sollte die Polizei auch keine Kriminalstatistiken mehr führen, denn dann müsste sich nach DPA-Logik auch das Problem der Kriminalität wieder in Grenzen halten!

höhnisches Lachen in der KP-Fraktion

Sie nennen eine Freiheitsbeschränkung der Frau, aber in Wahrheit geht es um Leben und Tod! Es geht um das Leben eines Geschöpf Gottes! Am besten sollte auch der Mord nicht mehr unter Strafe stehen, denn diese Strafvorschrift bedeutet auch eine Freiheitsbeschränkung des Mörders! Erklären Sie mir wo der Unterschied ist?


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 12.11.2012

Gospodin Kamow,

wenn jemand ihre rückwärtsgewante Politik wollte, hätte er ihnen die Mehrheit in der Duma gegeben, was er nicht getan hat.

Lachen aus der Reihe der DPA-Fraktion

Wir stehen für die Freiheit des Menschen und daher auch für die Eigenverantwortung eines jeden. Eine Abtreibung ist wahrlich keine leichte Entscheidung! Sie muss abgewogen werden. Verbote bringen hier wenig. Vor allem dann, wenn es gute Gründe gibt.


- Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 12.11.2012

Gospodin Kronskij,

wir stehen für das Recht auf Leben egal ob von geborenen Menschen oder ungeborenen Menschen. Denn Leben ist ein Menschenrecht! Jetzt fühle ich mich allerdings ganz unwohl, dass ich ihre liberalen Grundwerte verteidigen muss. Denn für gewöhnlich treten sie für den Schutz der Menschenrechte ein! Wenn der Schutz von Menschenrechten rückwärtsgewandt ist, dann sind sie ja Reaktionäre sein!

Llachen und Applaus


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 12.11.2012

Gospodin Kamow,

präsentieren sie erstmal eine Definition von dem, ab wann Leben beginnt. Und warum eine Frau nicht über ihren eigenen Körper verfügen dürfen soll.
Wenn das Kind ihr Leben gefährden könnte, oder durch eine Vergewaltigung. Das alles scheint der KP ja vollkommen egal zu sein. Das Frauenbild das sie vertreten, ist das einer unemanzipierten Haussklavin die vor dem Herd steht und eine Gebährmaschine ist.

Höhnisches Gelächter in Richtung KP

Wir haben schon einigen sinnvolle Punkte aus ihrem Antrag zugestimmt. Aber die DPA kann und wird nicht ihre eigenen Positionen ändern, nur weil es eine kleinere Fraktion gerne so hätte.
Seien sie frohl, dass sie immerhin etwas bekommen.


- Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 12.11.2012

Gospodin Kronskij,

wenn Sie ausnahmsweise mal Gesetzentwürfe komplett durchlesen würden, würden Sie wissen, dass der vorliegende Entwurf die Straffreiheit der Abtreibung garantiert, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht. Und wollen Sie nach einer Vergewaltigung für ein furchtbares Verbrechen das ungeborene Kind bestrafen?


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 12.11.2012

Gospodin Kamow,

dieser Punkt ist mir sehr wohl bewusst. Dennoch bleiben wir dabei.
Wir stimmen schon sieben Punkten zu, nur 3 von den insgesamt 10 weisen wir zurück. Reicht ihnen das nicht? Wir sehen diese Änderungen als sinnvoll an, die 3 abgelehnten aber nicht.


- Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 14.11.2012

Gospodin Kronskij,

sie verschanzen sich in ihren ideologischen Schützengräben. Tausende ungeborene Leben werden ihre ideologische Verbohrtheit mit dem Leben bezahlen! Sie sollten sich schämen Politik auf den Rücken des Lebensrechtes zu machen!

Wir Konservative werden weiterhin entschlossen für die bedingungslose Anerkennung des Lebensrechtes eintreten, denn jeder Mensch egal ob geboren oder ungeboren ist ein Geschöpf Gottes! Und kein Mensch darf sich anmaßen an Gottes Stelle über Leben und Tod zu entscheiden!

Damit die ideologische Borniertheit der DPA aber kein Erfolg hat, wird das Thema Tötung ungeborenen Lebens vom vorliegenden Entwurf ausgeklammert. Die KP stellt damit folgenden Entwurf vor:

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches

Folgende Vorschriften werden in das StrGB eingefügt:

§ 7, II

Als Gehilfe wird bestraft einen anderen hilft eine Straftat zu begehen. Die Strafe des Gehilfen richtet sich nach jener für den Täter. Sie ist zu mildern.

§ 17a Widerstand gegen die Staatsgewalt

(1) Wer mit dem Ziel staatliche Organe an der Erfüllung ihrer Diensttätigkeit zu hindern oder zu beeinträchtigen gegen diese Gewalttaten oder auf andere Weise Widerstand leistet wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Tagen zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor wenn der Täter
1. Waffen oder gefährliche Werkzeuge verwendet.
2. im Rahmen einer Gruppe die Tat begeht
3. fortgesetzt Widerstand leistet.

§ 25 erhält folgende Neufassung

§ 25 Rowdytum

(1) Wer sich an einer Zusammenrottung beteiligt, welche aus der Mißachtung der öffentlichen Ordnung Gewalttätigkeiten, Drohungen oder Belästigungen gegenüber Personen oder Beschädigungen von Sachen oder öffentlichen Einrichtungen begeht wird mit Freiheitsstrafe nicht unter dreißig Tagen bestraft.
(2) Handelt der Täter aus Hass auf ethnische oderreligiöse Bekenntnisse so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter vierzig Tagen zu erkennen.

§ 26 erhält folgende Neufassung

Wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften den Inhalt religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse beschimpft wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 36a Unzucht

Wer sexuelle Akte mit Tieren oder sonstige Arten von Unzucht verübt wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 36b Verbreitung unzüchtiger Propaganda

(1) Wer öffentlich in Wort oder Bild oder durch sonstige Schriften pornographische Handlungen verherrlicht, gutheißt oder auf andere Weise bewirbt oder öffentlich vorführt oder zur Schau stellt wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder organisiert so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter 5 Tagen zu erkennen.
(3) Werden durch die Tat Minderjährige in ihrer Entwicklung gefährdet so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter 10 Tagen zu erkennen.

§ 36c Förderung der Prostitution

(1) Wer anderen Personen Gelegenheit zur Prostitution verschafft oder die Leistung von Prostituierten in Anspruch zu nehmen oder die Prostitution auf sonstige Art und Weise fördert wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Tagen bestraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 finden auf Prostituierte die Bestimmungen des Resozialisierungsgesetzes Anwendung. Sie sind in geeignete Heime unterzubringen.

§ 36d Glücksspiel

Wer ohne staatliche Genehmigung Glücksspiel betreibt oder an einem solchen teilnimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 16.11.2012

Gospodin Kamow,

ich kann nach wie vor §36b 1+2 nicht akzeptieren. Wieso wollen sie das verbieten? Wir leben im 21. Jh. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden, was für ihn gut ist und was nicht.
Über den Jugendschutz lasse ich gerne mit mir reden, aber wir verbieten keinem Bürger über 18 was er zu lesen hat und was nicht.

Bezüglich ihres Ideologievorwurfs.
1. hat sich bisher niemand über den aktuellen, liberalen, Zustand beschwert.
2. glaube ich das vielmehr sie in einer rückwärtsgewanten Art hier Dinge zum Schlechten ändern wollen.
3. der Körper der Frau gehört ihr. Ebenso darf jeder Mensch frei über seine religiöse Zugehörigkeit bestimmen. Wenn sie religiös sind, müssen sie dies nicht den anderen aufzwingen.