Büro des Gerichtspräsidenten am Föderationsgerichthof - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7) +---- Forum: Justizpalast Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=47) +----- Forum: Föderationsgerichtshof (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=48) +----- Thema: Büro des Gerichtspräsidenten am Föderationsgerichthof (/showthread.php?tid=1937) |
- Dr. Irina Dustowa - 05.11.2008 *so* Hatte ich nicht gesehen, komisch... *so* *prüft die Voraussetzungen* - Pawel Borissowitsch Axelrod - 06.11.2008 Zitat:Sehr geehrte Frau Dr. Dustowa, - Pawel Borissowitsch Axelrod - 25.12.2008 klopft an - Dr. Irina Dustowa - 25.12.2008 Herein! - Pawel Borissowitsch Axelrod - 26.12.2008 Guten Tag Gospodina Dr. Dustowa, Zunächst mal frohe Weihnachten Ich wollte sie über das neue Mediengesetz befragen.Es gab dabei viele Proteste. Ich wollte mir sozusagen ihre Rat holen. Scheinbar haben andere Staaten keine Lizenzen für Zeitungen. Ich sehe aber die Gefahr wenn dem nicht so ist, dass irgendwelche Irren radikale Zeitungen rausgeben - Dr. Irina Dustowa - 26.12.2008 Ihnen auch Frohe Weihnachten, Gospodin Axelrod! Nun, es kann da wirklich ein Problem mit unserer Verfassung geben. Artikel 15 sagt: Zitat:(15) Freiheit Jeder hat also das Recht, seine Meinung frei zu verbreiten, solange dies nicht gegen geltendes Recht verstößt. Und das Recht, die eigene Meinung zu äußern, darf nicht beschränkt werden. Das widerspricht sich, nicht wahr? Mit dem Verbot der Beschränkung der eigenen Äußerung hat der Gesetzgeber allerdings nicht gemeint, dass man willkürlich Beleidigungen oder radikales volksverhetzerisches Gedankengut verbreiten darf. Das würde dann Artikel 15d abdecken. Mit dem Verbot der Beschränkung ist eher gemeint, dass man keine pekuniären Voraussetzungen jemanden in den Weg stellen darf, bevor dieser seine Meinung äußern darf. Und es ist auch damit gemeint, dass man nicht extra Verwaltungsvorschriften beachten muss. Eine Firma, die in Andro Zeitungen herausgeben will, muss ja bereits beim Wirtschaftsministerium einen Antrag stellen, dass es zugelassen wird. Dann nochmal einen extra-Antrag, um eine Presselizenz zu erhalten, wäre nicht im Sinne der Pressefreiheit. Ich verstehe allerdings Ihr Ansinnen, dass radikale Presse nicht einfach eine Plattform erhalten können. Da kann ich nur raten, hier im Vorfeld im Zuge der Vereins- oder Firmenzulassund tätig zu werden. Und ansonsten ist es nun mal leider so, dass man erst handeln kann im Zuge der demokratischen Pressefreiheit, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Also erst dann, wenn eine Straftat begangen wurde im Zuge der Volksverhetzung zum Beispiel. ALles andere, wenn möglicherweise auch radikal geäußert, was nicht Volksverhetzung oder grobe Beleidigung darstellt, muss unsere Demokratie schon aushalten können. Das Gesetz ist daher eher als nichtig zu betrachten. - Pawel Borissowitsch Axelrod - 27.12.2008 Nun soll die Duma das Gesetz aufheben oder tun sie das ? - Dr. Irina Dustowa - 27.12.2008 Es wäre sicherlich schöner, die Duma würde es tun. Wenn es nicht binnen eines Monats passiert, kann ich das selbstverständlich auch tun. - Pawel Borissowitsch Axelrod - 29.12.2008 Nagut dann heben wir es ganz auf. - Pawel Borissowitsch Axelrod - 20.01.2009 klopft an die Tür |