Androische Föderation
2015-07-14-01 "Über die Beendigung der nationalen Polgesetze" - Druckversion

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- Iossif Lettwitsch Jansikow - 24.07.2015

Meine Herren
Ich mache sie aufmerksam, dass wen in der Debatte noch einmal solche Ausfälle passieren. Dass ich Geschäftsordnung durchsetze.


- Chaim Schlomo Bialik - 24.07.2015

Wusste gar näicht, das Janseikiw, a Jide is un jiddisch spricht...sär schäin


- Iossif Lettwitsch Jansikow - 24.07.2015

hat als Politikwissenschaftler immerhin hebräisch Jiddisch und Arabisch studiert


- Chaim Schlomo Bialik - 24.07.2015

Masseltow! springt auf von der Tribüne und fängt an zu singen, geht dabei natürlich nach draußen

Hawa nagila hawa...


- Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 25.07.2015

Dieser Entwurf ist in seiner derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig. Der Antragssteller möge bitte alljene Normen, welche er verändern möchte konkret benennen. Konkret bedeutet dabei die Nennung des Gesetzes, den Paragraphen, sowie wenn nötig den Absatz.


- Mischa Iwanowitsch Solowjow - 26.07.2015

Gesetz zum Übergang internationaler Bestimmungen des Polvertrags in nationales Recht

§1. Allgemeines
(1) Dieses Gesetz bestimmt, dass die im internationalen Polvertrag ausgehandelten Punkte in androisches Recht umgewandelt werden.
(2) Dazu wird dieses Gesetz andere Rechtsschriften tangieren, verändern oder aufheben.

§2. Aufhebung von Gesetzes
(1) Das Polbeendigungsgesetz (PolbeG) wird aufgehoben.
(2) Die Uka "über die Verwaltung des androischen Arktisterritoriums" wird aufgehoben.

§3. Änderung von Gesetzen
Das Gesetz "über die Hoheitsgebiete" wird wie folgt geändert:
a) § 3 Absatz (7) "...Küste des androischen Arktisterritoriums..." wird zu "internationalen Grenze der Arktis".
b) § 4 wird gestrichen.
c) § 5 wird zu § 4, § 6 wird zu § 5.

§4. Weitere Bestimmungen
Die Tätigkeiten und Aufgaben der FAUA geht an das Ministerium für besondere Angelegenheiten, Abteilung Arktis über.

§5. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 28.07.2015

Dafür


- Novaja Androija - 29.07.2015

Ein Abgeordneter
Ich hege Zweifel mit der Vereinbarkeit unserer Verfassung - genauer gesagt mit Art. 1 Abs. 1. in Bezug auf die hier aufgeführte Regelung u.a. in Paragraph 3


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 12.08.2015

Artikel 1 – Die Föderation
(1) Die Androische Föderation ist ein in seinem Gebiete unteilbarer, freier, souveräner, föderaler und republikanischer Rechtsstaat.

Wo lesen sie dort etwas, was in Konflikt mit § 3 des Gesetzes hier steht? Das Arktisterritorium war nie Staatsgebiet.


- Novaja Androija - 15.08.2015

Ein Abgeordneter
Wenn es nie Staatsgebit ist, kann es doch folglich auch kein Rechtsraum der Androischen Föderation sein über den diese dann bestimmen kann und Gesetze erlassen kann