Androische Föderation
Treffen Merovings - Andro - Druckversion

+- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum)
+-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3)
+--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7)
+---- Forum: Regierungsviertel (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=9)
+----- Forum: Ministerium für äußere Angelegenheiten (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=14)
+----- Thema: Treffen Merovings - Andro (/showthread.php?tid=3524)

Seiten: 1 2 3 4 5


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 07.01.2010

Schwebt ihnen da etwas korrektes vor?
Ach ja eines noch: ihr Land hatte ja in letzer Zeit auch einige Unruhen hinter sich. Ich hoffe sie bleiben dauerhaft stabil. Selbst wenn nicht, aber der Wirtschaft kann es nicht sehr helfen, wenn sie zu oft innere Probleme haben.
Hatten wir ja auch, aber insgesamt blieben wir erhalten.


- Jean Vittoz - 08.01.2010

Ich würde einen Grundlagenvertrag begrüßen.

Was die inneren Unruhen angeht, wird sich beruhigen denke ich stark, so wie auch das Innenministerium sagt, da auch die sicherheitsvorkehrung gestärkt wurden.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 08.01.2010

Das ist ja gut zu hören.
Haben sie eine Vertragsvorlage?


- Jean Vittoz - 08.01.2010

Diplomatievertrag
zwischen der
Republik Andro
und der
Republik Merovinges



§ 1 Zweck
[1] Dieser Vertrag legt die Grundlage für die diplomatischen Beziehungen der Vertragsstaaten.
[2] Die Vertragsstaaten sind die Republik Andro und die Republik Merovinges.

§ 2 Diplomatische Beziehungen
[1] Die Vertragsstaaten erkennen einander als souveräne Staaten an.
[2] Die Vertragsstaaten erkennen die territorialen Grenzen des jeweils anderen als unverletzlich an.
[3] Die Vertragsstaaten bemühen sich um stets freundschaftliche Beziehungen zueinandern.
[4] Die Vertragsstaaten richten ständige Botschaften beieinander ein, über welche sie diplomatisch kommunizieren. Das Botschaftspersonal muss akkredetiert werden und genießt somit diplomatische Immunität.
[5] Die Vertragsstaaten stufen die diplomatischen Beziehungen zueinander stets als mindestens "neutral" ein.

§ 3 Nicht-Angriffs-Vereinbarung
[1] Die Vertragsstaaten erklären, dass sie von jeglicher militärischer Aggression gegeneinander absehen.
[2] Die Vertragsstaaten setzen Militär, Sicherheitskräfte und Nachrichtendienste auf dem Territorium des anderen nur dann ein, wenn dieser dies ausdrücklich genehmigt.
[3] Die Vertragsstaaten beschließen mögliche Konflikte stets auf diplomatischem Wege zu klären.

§ 4 Inkrafttreten
[1] Der Vertrag tritt nach der Ratifizierung in den Vertragsstaaten durch Unterzeichnung der Staatsoberhäupter in Kraft.
[2] Er kann in beidseitigem Einverständnis jederzeit geändert werden.
[3] Der Vertrag kann durch jeden der beiden Vertragsstaaten aufgekündigt werden.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 08.01.2010

Zitat:
Diplomatievertrag
zwischen der
Föderalen Republik Andro
und der
Republik Merovinges



§ 1 Zweck

[1] Dieser Vertrag legt die Grundlage für die diplomatischen Beziehungen der Vertragsstaaten.
[2] Die Vertragsstaaten sind die Föderale Republik Andro und die Republik Merovinges.

§ 2 Diplomatische Beziehungen
[1] Die Vertragsstaaten erkennen einander als souveräne Staaten an.
[2] Die Vertragsstaaten erkennen die territorialen Grenzen des jeweils anderen als unverletzlich an.
[3] Die Vertragsstaaten bemühen sich um stets freundschaftliche Beziehungen zueinandern.
[4] Die Vertragsstaaten richten ständige Botschaften beieinander ein, über welche sie diplomatisch kommunizieren. Das Botschaftspersonal muss akkredetiert werden und genießt somit diplomatische Immunität.
[5] Die Vertragsstaaten stufen die diplomatischen Beziehungen zueinander stets als mindestens "neutral" ein.

§ 3 Nicht-Angriffs-Vereinbarung
[1] Die Vertragsstaaten erklären, dass sie von jeglicher militärischer Aggression gegeneinander absehen.
[2] Die Vertragsstaaten setzen Militär, Sicherheitskräfte und Nachrichtendienste auf dem Territorium des anderen nur dann ein, wenn dieser dies ausdrücklich genehmigt.
[3] Die Vertragsstaaten beschließen mögliche Konflikte stets auf diplomatischem Wege zu klären.

§ 4 Inkrafttreten
[1] Der Vertrag tritt nach der Ratifizierung in den Vertragsstaaten durch Unterzeichnung nach jeweiligem nationalen Recht in Kraft.
[2] Er kann in beidseitigem Einverständnis jederzeit geändert werden.
[3] Der Vertrag kann durch jeden der beiden Vertragsstaaten mit einer Frist von 2 Wochen aufgekündigt werden.

Hab das ganze leicht geändert. Föderal zu andro hinzugefügt. Bei Kündigung gilt eine 2 Wochen Frist und die Unterzeichnung erfolgt nach nationalem Recht, da wir kein Staatsoberhaupt haben.


- Jean Vittoz - 08.01.2010

Okay geht klar, ich bitte um Entschuldigung.

Ich werde den Vertrag der Volksversammlung vorlegen.

Das dauert dann ca. 1 Woche bis der Antrag durch ist, ich werde Sie auf dem laufenden halten.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 09.01.2010

Bei uns muss die Duma abstimmen.


- Jean Vittoz - 10.01.2010

Zitat:Original von Andrej Louwowitsch Kronskij
Bei uns muss die Duma abstimmen.

Okay geht klar, ich werde Sie wieder kontaktieren, wenn man eine Entschdiung in Merovinges getroffen hat.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 10.01.2010

Gut. Darf ich sie für heute Abend zum Essen einladen?


- Jean Vittoz - 11.01.2010

Zitat:Original von Andrej Louwowitsch Kronskij
Gut. Darf ich sie für heute Abend zum Essen einladen?

Sehr gerne.