Büro des Gerichtspräsidenten am Föderationsgerichthof - Druckversion +- Androische Föderation (https://andro.mikronation.de/forum) +-- Forum: Androwien (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=7) +---- Forum: Justizpalast Koskow (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=47) +----- Forum: Föderationsgerichtshof (https://andro.mikronation.de/forum/forumdisplay.php?fid=48) +----- Thema: Büro des Gerichtspräsidenten am Föderationsgerichthof (/showthread.php?tid=1937) |
- Pawel Borissowitsch Axelrod - 17.07.2008 Die Duma muss sowieso allen militärischen Fragen zustimmen. Ach ja: das Wahlgesetz wurde bereits geändert. Entschuldigung das sie bisher keinen Brief erhalten haben, aber ich kann es ihnen ja nun auch mündlich sagen. Gesetz Der Zar muss es nurnoch unterzeichen. *so* Lob an deine Arbeit, die du selbst machst *so* - Dr. Irina Dustowa - 17.07.2008 Ah, ja, das tut mir leid, das konnte ich nicht wissen. Im formalen Ablaufprozess ist das alte Wahlgesetz noch gültig, solange der Zar das neue bzw. das geänderte nicht unterschrieben hat. Daher musste ich diesen Formakt des gerichtlichen Beschlusses durchführen. - Pawel Borissowitsch Axelrod - 17.07.2008 Ja keine Ursache. Sie erhalten auch das nächste mal ein Schreiben des Unterhauspräsidiums. Oder wünschen sie, rein der Form halber, noch eins? *so* Dein 1. Schreiben, dass das Gesetz zum 1.7. ungültig wird, hab ich Mitte Juni eher zufällig gefunden. Schenburgow war nicht der arbeitstüchtigste was Briefkästen angeht *so* - Dr. Irina Dustowa - 17.07.2008 Nein, das brauch ich nicht. Der Form halber ist ein Gesetz erst dann rechtskräftig, wenn der Zar es unterzeichnet hat bzw, die anderen bekannten Wege der Verfassung gewirkt haben. In diesem Fall läuft eben einiges paralell, was nicht tragisch ist. Und sollte der Zar aus welchem Grund auch imemr sich 14 Tage Zeit lassen zur Unterschrift, so ist wenigstens das alte Gesetz auch nicht gültig. *so* Ok! *so* - Pawel Borissowitsch Axelrod - 17.07.2008 Im Falle eines Falles reicht meine Unterschrift per Verfassung. Mir viel aber etwas auf, Ich fand einen § der besagt, dass der Zar den Premier entheben kann, wenn dieser abgewählt wird, aber ich fand keinen dass der Zar den Premier ernennt. Bisher wurde das immer so gehand habt. Bin ich nur blind oder haben wir das wirklich nicht? - Dr. Irina Dustowa - 18.07.2008 Ich hoffe nicht, dass Sie blind sind. Schauen Sie einfach nochmal unter Artikel 3, Absatz 5 g. Da heisst es: Zitat:(g) Der Zar ernennt den Premierminister, nachdem dieser durch das Unterhaus gewählt wurde. Kommt der Zar diesem nicht nach, so kann dies der Unterhauspräsident wahrnehmen. - Pawel Borissowitsch Axelrod - 19.07.2008 *so* wie auch immer bin ich irgendwie auf die alte Verfassung gekommen *so* Oh danke. Ich sollte doch mal endlich zum Augenarzt gehen - Pawel Borissowitsch Axelrod - 21.10.2008 Zitat: - Pawel Borissowitsch Axelrod - 02.11.2008 Zitat: - Pawel Borissowitsch Axelrod - 04.11.2008 wartet |