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V. Unterhauswahl - Druckversion

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- Sergeji Piotr - 31.03.2008

Meine Dame, sie müssen erstmal Bürger sein, das sind sie nicht, folglich können sie auch nicht kandidieren.


- Pawel Borissowitsch Axelrod - 31.03.2008

ARP:
Pawel Borissowitsch Axelrod


- Sergeji Piotr - 31.03.2008

Zitat:Original von Fjodor-Basilius von Akbarkow
Zitat:Zaristisch-Nationale Liste
1. Fjodor-Basilius von Akbarkow

Herr Akbarow, verfügen sie über Länderreien, Lehen oder amtliche Titel, außer Ehrentitel?


- Nikolaj Bailow - 31.03.2008

fp


- Fjodor Artjomowitsch Akbarkow - 31.03.2008

löschen


- Lev Guorwitsch - 31.03.2008

Liste Guorwitsch

1. Lev Guorwitsch


- Ljudmila Serkuwa - 31.03.2008

Zitat:Original von Sergeji Piotr
Meine Dame, sie müssen erstmal Bürger sein, das sind sie nicht, folglich können sie auch nicht kandidieren.
Dafür kämpfe ich ja derweil.


- Sergeji Piotr - 31.03.2008

Zitat:Original von Fjodor-Basilius von Akbarkow
Natürlich. Sage Er bloß nicht, dass es Uns nicht gestattet ist für Wahlen zu kandidieren?!


So ist es.
Verfassung

§3. (2)
(j)Ein Knjaz oder Boyar oder ein sonstiger Adliger mit Besitzungen kann nicht in das Unterhaus gewählt werden.


- Ljudmila Serkuwa - 31.03.2008

Wollen Sie mir die Besitztümer vielleicht schenken? w00t


- Pawel Borissowitsch Axelrod - 01.04.2008

Nein, er muss von seinem Amt als Herr des Boyarzewo o.ä. komplett zurücktreten und wäre damit faktisch ein untitulierter Adliger. Er dürfte nur Ehrentitel führen, aber ohne politische Befungnisse.