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- Lotar Teowitsch Goramolotowjew - 03.09.2008 Ich denke, bei den letzten drei Punkten könnten wir uns theoretisch sehr schnell einig werden. Konfilktpotential hingegen könnten die wirtschaftspolitische Ansichten zwischen ZL und ARP bergen. Ich habe hier eine Kurzzusammenfassung des Wahlprogramms der ZL zusammengestellt: Schenkt sein erstes Glas Wodka ein und trinkt. Zitat: - Pawel Borissowitsch Axelrod - 03.09.2008 Also das der Zar den PRemier vorschlägt, das finde ich nicht so gut, aber wenn er immer den Vorschlägt der sowieso die Mehrheit hat wäre das noch ok. Was bei mir gar nicht vereinbar ist, dass der Zar die Außenpolitik faktisch alleine übernimmt. Außenpolitik ist Sache von Premier, Außenminister UND Zar. Der Zar kann auch in das Ausland reisen, was bisher ja keiner getan hat. Aber er sollte sich dann schon an die aktuelle Politik halten und nicht Konservatismus predigen wenn gerade Liberale an der Regierung sind. Ich bin auch gegen eine Verstaatlichung. Wir sind eher in einem Transformationsprozess vom Sozialismus zur Sozialen Marktwirtschaft. Der Staat hält bisher vor allem eine Fluglinie, Öl und einige Energiefirmen sowie die Bahn. Der Zar kann gerne wieder ein einmaliges Vetorecht haben, was aber entweder durch die 2/3 Mehrheit des Unterhauses aufgehoben werden kann oder aber durch einen Konsenz. Das Oberhaus sollte bestehen bleiben aber ja, mit Hochadel gefüllt werden. Aber Pro Provinz jeweils einer, mit 3 fachen Stimmrecht, Assoziierte Kronen jeweils nur eine. Das Oberhaus sollte aber gar keine Gesetzesinitiative mehr haben und nur über die Verfassung abstimmen könne und ein ein Vetorecht haben. Aber keine Hausahltsdebatte. Auch bin ich für eine Androkoferenz in der die Ass. Kronen ihre Meinung kund tun können. - Wladimir Juschtschenkowitsch - 03.09.2008 Nun ich könnte mich auch wieder als Wirtschafts oder Finanzminister anbieten, aber nur eines. Sie kennen ja meinen Kurs. Eine Mischung aus Etatismus und Liberalismus, sowie etwas Protektionismus. - Pawel Borissowitsch Axelrod - 03.09.2008 Und an der Einheitschule wollen wir auch festhalten. 1-9 Klasse und danach evtl. Gymnasium. Aber wir sollten Sonderschulen einführen sowie Eliteschulen und Eliteunis. - Lotar Teowitsch Goramolotowjew - 03.09.2008 Zitat:Original von Pawel Borissowitsch Axelrod Seien Sie doch realistisch, Herr Axelrod: Der Zar würde natürlich nur den Kandidaten vorschlagen, der eine Mehrheit auf sich vereinigen könnte. Anders würde es natürlich aussehen, wenn radikale Kräfte die Regierung übernehmen wollen und theoretisch die Mehrheit hätten. Das alleinige Vorschlagsrecht des Zaren wäre dahingehend ein Schutzmechanismus. Zitat:Außenpolitik ist Sache von Premier, Außenminister UND Zar. Der Zar kann auch in das Ausland reisen, was bisher ja keiner getan hat. Aber er sollte sich dann schon an die aktuelle Politik halten und nicht Konservatismus predigen wenn gerade Liberale an der Regierung sind. Hier könnte man einen Kompromiss finden, denke ich. Der könnte in etwa so aussehen, dass die Regierung und der Zar außenpolitisch aktiv werden können - allerdings nur mit beidseitigem Einverständnis. Zitat:Ich bin auch gegen eine Verstaatlichung. Wir sind eher in einem Transformationsprozess vom Sozialismus zur Sozialen Marktwirtschaft. Das eine schließt das andere nicht aus. Die ZL spricht sich für die freie Marktwirtschaft aus. Allerdings ebsteht im Energiesektor das Problem, dass wir kein adäquates Rezept zur Schaffung von Wettbewerb auf dem Strommarkt zur Hand haben. Ein staatlicher Anbieter, der Strom zum günstigen Tarif anbietet, halte ich daher für sinnvoll. Über die Struktur eines solchen Unternehmens ließe sich natürlich in jedem Fall reden. Zitat:Der Zar kann gerne wieder ein einmaliges Vetorecht haben, was aber entweder durch die 2/3 Mehrheit des Unterhauses aufgehoben werden kann oder aber durch einen Konsenz. Tut mir leid, aber das geht mir nicht weit genug. Wenn der Zar ein Veto einlegt, sollte das Gesetz auch gestoppt sein. Ich sehe die Verpflichtung des Zaren nämlich auch darin, die Konformität von Gesetzen mit der Verfassung zu überprüfen. Das ist natürlich nur einer von mehreren Gründen. Aber er spricht dafür, dass das Veto des Zaren auch wirklich gilt. Zitat:Das Oberhaus sollte bestehen bleiben aber ja, mit Hochadel gefüllt werden. Aber Pro Provinz jeweils einer, mit 3 fachen Stimmrecht, Assoziierte Kronen jeweils nur eine. Das Oberhaus sollte aber gar keine Gesetzesinitiative mehr haben und nur über die Verfassung abstimmen könne und ein ein Vetorecht haben. Aber keine Hausahltsdebatte. Dem kann die ZL nicht zustimmen. Das Oberhaus ist in Andro das Sprachrrohr der Bundesstaaten. Deshalb bestehe ich darauf, dass das Oberhaus auch das Recht zur Gesetzesinitiatve auf Föderalebene bekommt - es müsste natürlich vom Zaren und vom Unterhaus bestätigt werden. Das Mitbestimmungsrecht zum Haushalt kann man gerne streichen. Aber das vetorecht bei verfassungsänderungen und Gesetzen, welche die Kompetenzen der Länder tangieren, sollte ein Einspruchsrecht vorliegen. Hier könnte man allerdings in Erwägung ziehen, dass ein Einspruch des Oberhauses vom Unterhaus in erneuter Abstimmung überstimmt werden kann. - Pawel Borissowitsch Axelrod - 03.09.2008 Das Oberhaus kann gerne Gesetz erlassen oder bei solchen Mitreden die die Länder betreffen. Aber keine Politik die das gesamte Reich betrifft. Daher solten die Vetomöglichkeiten des Oberhauses eingegrenzt werden nicht das 5 Adlige das Unterhaus permanent ausbremsen. Der Zar sollte seine Außenpolitik sowohl konsequenz führen als auch an die des Unterhauses bzw. Regierung anpassen. Wie gesagt, er soll nicht links sagen und die Regierung rechts. Absprache gerne, aber nicht bei jedem Staatsbesuch das der Zar eine Erlaubnis erteilen muss. Das Gewicht sollte bei Parlament und Regierung bleiben. Der Zar darf gerne als Kontrolle dienen., aber das Gericht achtet schon darauf das alles konform ist. - Lotar Teowitsch Goramolotowjew - 03.09.2008 Zitat:Original von Pawel Borissowitsch Axelrod Die Vetomöglichkeiten wären wie gesagt nur bei Gesetzen, die die Rechte der Länder beschneiden. Und wenn das Unterhaus das Veto des Oberhauses dann auch mit einer 2/3-Mehrheit überstimmen kann, sehe ich keine Problerme. Im Gegenzug ist ja auch nicht gesagt, dass das Unterhaus jede Gesetzesinitiative des Oberhauses zustimmen muss. In dem Fall würde das Gesetz dann scheitern. Zitat:Der Zar sollte seine Außenpolitik sowohl konsequenz führen als auch an die des Unterhauses bzw. Regierung anpassen. Ich denke, dann sollten dem Zaren ienige Prärogativrechte zugestanden werden. Wie zum Beispiel das ausländische Staatsoberhäupter nur vom Zaren oder einer Person mit der Zustimmung des Zaren empfangen werden dürfen. Zitat:Das Gewicht sollte bei Parlament und Regierung bleiben. Ich bin weiterhin dafür, dass der Schwerpunkt beim Parlament liegt, aber innerhalb dieser Rahmen kann man einige Umschichtungen zugunsten des Zaren vornehmen. Das Gericht wird nur aktiv, wenn jemand klagt. Und von daher ist das vetorecht des Zaren weniger problematisch und bdeutet auch insgesamt weniger Ärger und erspart lange Prozesse. Stellen Sie sich vor, das Parlament würde unsinnige Gesetze beschließen, wie es derzeit in Ratharia der Fall ist. Wäre es da nicht von Vorteil, wenn der Zar solche Bestrebungen gleich von Anfang an zerstören würde? - Pawel Borissowitsch Axelrod - 03.09.2008 Das der Zar Staatsoberhäupter empfängt das sol sogar so sein. Und das er Gesetze und Verteäge feierlich unterzeichnet und Botschafter ernennt und Akkreditierungen ausspricht ja auch. Also wenn sie ja sehen haben die Provinzen gewisse Rechte. Sollte dann das Unterhaus eine Straße planen dann kann das Oberhaus ein Veto einlegen. Aber es ist schon merkwürdig. Das Unterhaus vertritt das Volk das Oberhaus die Provinzen. Nun dann können sich die Bürger an beide wenden. Das Oberhaus soll klar eine Kontrollinstanz sein für -Verfassung -Provinzrecht -Zarenwahl -gerinfügige Gesetzesinitiative für Provinzrecht - Lotar Teowitsch Goramolotowjew - 03.09.2008 Zitat:Original von Pawel Borissowitsch Axelrod Wie gesagt, wenn der Vertrag Gesetze und verträge unterschreiben soll, soll er auch über ein Vetorecht verfügen dürfen, welches nur durch Konsens oder verzicht aufgehoben werden kann. Wenn Sie beim letzten Punkt das Wort "geringfügig" streichen, bin ich einverstanden. Aber was sagen Sie nun zu den Punkten Vetorecht, Energiepolitik, Steuerpolitik (Bierdeckelsteuer), Wirtschaft und Bildung? - Pawel Borissowitsch Axelrod - 03.09.2008 Veto: Der Zar legt ein begründetes Veto ein. Das kann nur mit der 2/3 Mehrheit von Unterhaus oder jeweils der Mehrheit beider Kammern oder aber durch einen Konsenz gelöst werden. Energiepolitik: Öl gehört schon dem Staat, Gas auch, und einige Stomfirmen, aber weitere Verstaatlichtung nein Steuerpolitik: wir können die Steuerklassen ändern, aber weder Steuersystem noch Wirtschaftssystem, weiterhin Protektionismus für androische Firmen und Arbeit wie es das Gesetz vorsieht Wirtschaft: Sozialliberale Marktwirtschaft. Der Staat achtet auf Monopol und Kartellbildung ansonst hat der Markt freie Hand Bildung: verpflichtende Einheitsschule, dann freiw. Gymnasium, dann Universität, wie bisher Aber das Gesetz muss dennoch verbessert werden Wir brauchen Sonderschulen und noch Berufsschulen und Abendschulen. Was sagen sie zu meinen Punkten eigentlich? |