Androische Föderation

Normale Version: Gespräch mit dem heijanischen Außenminister
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Im Außenministerium wird ein Raum für die Unterredung mit dem heijanischen Außenminister vorbereitet.
Ken Kurita trifft ein.
Der Außenminister empfängt seinen heijanischen Kollegen mit militärischen Ehren. Nach dem Abspielen der Nationalhymnen und einer Fotogelegenheit für die anwesenden Journalisten , zieht man sich für das Gespräch zurück.

Ihr Besuch in mein Land ehrt mich. Wenn ihr etwas trinken möchtet, zögert nicht dies mitzuteilen Im Hintergrund steht ein Teeservice auf einer Anrichte. Was führt euch nach Koskow?
Ein wenig grüner Tee wäre sehr angenehm.

Das Kaiserreich Heijan wünscht in harmonischer Einigkeit aus Regierung, Shogun und Tenno die Beziehungen zu seinen geschätzten Nachbarn zu verbessern. Meine erste Reise als neuer Außenminister führt mich daher natürlich auch zur Androischen Föderation. Unsere Nationen sind Nachbarn und teilen das Meer miteinander. Daher ist es dem Kaiserreich Heijan eine Herzensangelegenheit, unsere gute Nachbarschaft zu pflegen. Wir hoffen, dass diese Geste auf fruchtbaren Boden fällt.
Ein grüner Tee in einer Matcha-Schale und ein schwarzer Tee werden gereicht.

Die Androische Föderation ist ebenfalls sehr daran interessiert die Beziehungen zu seinen Nachbarn zu pflegen und weiter auszubauen. Insbesondere freut uns, dass nach einer längeren Zeit sich wieder ein neues Land in unserer Nachbarschaft ansiedeln möchte, was wir mit vollem Herzen unterstützen.

Ich würde dann zunächst mit der gegenseitigen Eröffnung diplomatischer und konsularischer Vertretungen beginnen und so eine Grundlage für einen stetigen Austausch zu schaffen. Aus androischer Sicht kann dies auch relativ zeitnah und unkompliziert erfolgen.

In einem zweiten Schritt können wir dann überlegen, wie wir den bilateralen Austausch fördern können, insbesondere auf den Gebieten der Wirtschaft, Kultur, Politik und der Visavergabe.

Trifft dieses Vorgehen auf ihre Zustimmung, Exzellenz?

Nimmt einen Schluck Tee.
Ja absolut. Für die Eröffnung gegenseitiger diplomatischer Vertretungen wäre aus unserer Sicht ein erster Grundlagenvertrag wünschenswert. Ist Andro für ein solches Werk offen?
Trinkt noch einen Schluck Tee.
Selbstverständlich. Welche Inhalte pflegt ihre Regierung in einem solchen Grundlagenvertrag zu regeln?
Wir haben eine Vorlage, die ist jedoch nicht in Stein gemeißelt, falls Änderungswünsche bestehen.


Legt ein Blatt vor.



Grundlagenvertrag zwischen dem Kaiserreich Heijan und der Androischen Föderation


Artikel I - Ziel

1. Dieser Vertrag dient der diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den ehrenwerten, unterzeichnenden Staaten.

2. Die ehrenwerten Vertragsparteien erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag Gültigkeit hat.

3. Die ehrenwerten Vertragsparteien erklären außerdem ihren Willen, den kulturellen Austausch zu fördern, um die diplomatischen Kontakte in Zukunft weiter auszubauen und ein Verständnis der Kulturen herbei zu führen.

Artikel II - Einstufung der Beziehungen

1. Die ehrenwerten Vertragsparteien stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen mindestens als "freundlich", "freundschaftlich" oder ein Äquivalent ein.

Artikel III - Botschafteraustausch

1. Die ehrenwerten Vertragsparteien erkennen die Notwendigkeit und äußern ihren Wunsch, Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.

Artikel IV - Konfliktregelung

1. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zwischen den ehrenwerten Vertragsparteien sollen auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer internationalen Organisation ausgeräumt werden.

Artikel V - Kündigung des Vertrages

1. Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den ehrenwerten Vertragsparteien zu führen.

Artikel VI - Schlussbestimmungen

1. Die ehrenwerten Vertragsparteien kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.

2. Der Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.

3. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.


Für das Kaiserreich Heijan:


Für die Androische Föderation:


Ich habe mir erlaubt noch eine Präambel zu formulieren und den Entwurf entsprechend stilistisch anzupassen. Von meiner Seite aus kann dieser Entwurf dann paraphiert werden. Danach würde ich ihn der Regierung und danach der Duma zu leiten zwecks Zustimmung. Danach kann er von uns aus unterzeichnet werden und damit inkrafttreten.


Grundlagenvertrag zwischen dem Kaiserreich Heijan und der Androischen Föderation


Die Hohen Vertragsschließenden Parteien

IM BESTREBEN friedliche diplomatische Beziehungen aufzunehmen und zu pflegen
IM BESTREBEN durch diese Beziehungen den Wohlstand ihrer Länder zu mehren
IM WUNSCHE verbunden die kulturellen Bande zwischen ihren Völkern zu vertiefen

sind wie folgt übereingekommen.


Artikel I - Ziel

1. Dieser Vertrag dient der diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den Hohen Vertragsschließenden Parteien.

2. Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag Gültigkeit hat.

3. Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erklären außerdem ihren Willen, den kulturellen Austausch zu fördern, um die diplomatischen Kontakte in Zukunft weiter auszubauen und ein Verständnis der Kulturen herbei zu führen.

Artikel II - Einstufung der Beziehungen

1. Die Hohen Vertragsschließenden Parteien stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen mindestens als "freundlich", "freundschaftlich" oder ein Äquivalent ein.

Artikel III - Botschafter- und Konsulnaustausch

1. Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen die Notwendigkeit und äußern ihren Wunsch, Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten, sowie Konsuln auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafter- und Konsulnaustausch besteht nicht.
]2. Akkreditierte Botschafter, Diplomaten, Konsuln und sonstige Diplomaten sollen alle hergebrachten völkerrechtlichen Privilegien genießen. Sie sind insbesondere von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaat befreit. Diplomatische und konsularische Vertretungen sind unverletzlich und dürfen von Amtsträgern des Empfangsstaates nur mit der Erlaubnis des Botschafters oder Konsuls betreten werden. Ebenso sind die diplomatischen Archive, Gepäckstücke und Dokumente unverletzlich.
3. Hohen Vertragsschließeden Parteien gewährleisten einander die Tätigkeit von Konsulaten. Sie gewährleisten insbesondere die Betreuung eigener Staatsbürger, welche sich auf dem Staatsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei befinden.

Artikel IV - Konfliktregelung

1. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zwischen den Hohen Vertragsschließenden Parteien sollen auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer internationalen Organisation ausgeräumt werden.

Artikel V - Kündigung des Vertrages

1. Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Hohen Vertragsschließenden Parteien zu führen.

Artikel VI - Schlussbestimmungen

1. Die Hohen Vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.

2. Der Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.

3. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung und ordnungsgemäße Ratifikation durch beide Vertragsparteien in Kraft.


Für das Kaiserreich Heijan:


Für die Androische Föderation:


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