Androische Föderation

Normale Version: Glossar diplomatischer Begriffe
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Glossar wichtiger Begriffe im diplomatischen und völkerrechtlichen Verkehr

Dieses Glossar dient dazu häufige Fachbegriffe des diplomatischen Verkehrs und der internationalen Beziehungen verständlich zu erklären. Es wird fortlaufend ergänzt.

A

Agrément, das

Ein Agrément bezeichnet die völkerrechtliche Einverständniserklärung des Empfangsstaates gegenüber dem Entsendestaat mit der Entsendung eines bestimmten Diplomaten. Das Agrément kann formlos erteilt oder verweigert werden.

Akkreditierung, die

Durch die Akkreditierung meldet sich der Diplomat nach seiner Ankunft beim Staatsoberhaupt des Gaststaates an und übergibt diesem sein Beglaubigungsschreiben. Durch die Akkreditierung erhält der Diplomat die Vorrechte der diplomatischen Immunität.

B

Botschaft

Eine Botschaft ist eine diplomatische Vertretung welche sich vorallem um die Pflege der politischen Beziehungen zum Gaststaat kümmert. Geleitet wird diese von einem Botschafter, welcher gleichzeitig Repräsentant des Staatsoberhauptes des Entsendestaates ist.

C

D

Diplomat

Sammelbezeichnung für alle Personen, welche als Diplomaten bei einem Empfangsstaat akkreditiert sind und das Recht der diplomatischen Immunität genießen.

Diplomatische Immunität

Privilegienbündel, welche Diplomaten erhalten um ungehindert ihren amtlichen Tätigkeiten im Gaststaat nachgehen können. Umfasst insbesondere die Exemptheit von der inländischen Gerichtsbarkeit, die Unverletzlichkeit der Person, Einrichtungen, Archive, Briefe und Gepäckstücke.

E

F

G

H

I

J

K

Konsulat

Diplomatische Vertretung, welche von einem Konsul geleitet wird. In Abgrenzung zu einer Botschaft kümmert sich ein Konsulat vorallem um die Pflege der Beziehungen auf wirtschaftlichen und kulturellen Gebiet. Außerdem erbringt es Dienstleistungen für eigene Staatsangehörige insbesondere im Bereich des Pass- und Personenstandswesen. Ist außerdem für die Erteilung von Visa zuständig. Unterschieden werden Berufs- und Honorarkonsulate. Honorarkonsuln sind ehrenamtlich tätig.

L

M

N

O

P

Paraphe

Namenskürzel, welches Unterhändler der Parteien von völkerrechtlichen Verträgen anbringen um die endgültige Vertragsfassung festzulegen. Durch die Paraphierung tritt ein Vertrag nicht in Kraft.

Persona non grata

Erklärung, dass eine Person, welche diplomatische Immunität genießt nicht mehr im Staatsgebiet des Empfangsstaates erwünscht ist. Betreffende Person ist binnen einer bestimmten Frist zur Ausreise verpflichtet. Actus contrarius zur Akkreditierung.

Q

R

Ratifikation

Völkerrechtliche Erklärung des Staatsoberhauptes oder einer anderen dazu ermächtigten Person, dass ein Staat an einen völkerrechtlichen Vertrag gebunden ist. Voraussetzung für das Inkrafttreten eines völkerrechtlichen Vertrages.

S

T

U

V

W

X

Y

Z