Androische Föderation

Normale Version: Dekret № 1240 "Über das Handels- und Reiseverbot mit dem Staat 'Andro'"
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.

aufgehoben durch das Dekret № 1 "Über die Schaffung des Obersten Militärrates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit"am 25. August 2016

[Bild: index.php?page=EntryImageShow&imageID=361]
Dekret
Nr. 1240

Über das Handels- und Reiseverbot mit dem Staat "Andro"

1. Es gilt ein striktes Einfuhr und Ausfuhrverbot von Gütern, Dienstleistungen und Finanzwerten gegenüber Andro.
2. Staatsangehörige Notschistans können nicht nach Andro ausreisen.
3. Androische Bürger wird bis auf weiteres die Einreise nach Notschistan verwehrt.
4. Androische Bürger auf notschischem Boden werden als feindliche Kombatanten oder Agenen eingetuft und inerniert.
5. Androische Güter auf notschischem Boden werden konfisziert.



Dulandsche
gez.
Staatsrat- und Ministerratsvorsitzender

06.03.2015