Androische Föderation

Normale Version: [Tagungs- und Konferenzzentrum]
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Eine Basis wäre eine hervorragende Idee, Genosse! Andro wird es nicht wagen uns anzugreifen, wenn wir astorisches Militär auf unserem Boden haben. Ausserdem könnte eine solche Basis auch für Astor durchaus interessant sein.
Eben. Dann lass uns das vorschlagen.

deutet wieder auf die Tür
Fuad nickt seinem Kollegen zustimmend zu, steht auf öffnet die Tür und betritt wieder den Besprechungsraum in dem die astorische Aussenministerin wartet.
Verzeihen Sie die kurze Unterbrechung Madam Secretary.

Wir sind bereit verbindlich auf ABC-Waffen zu verzichten und würden bei dieser Gelegenheit gerne die Möglichkeit erläutern eine astorische Militärbasis in Notschistan aufzubauen. Eine solche brächte unseren beiden Völkern grosse Vorteile. Was sagen Sie dazu?
Könnten Sie diese Vorteile für Astor explizieren? Oder anders gesagt: Was halten Sie stattdessen von einer Sicherheitsgarantie gegen eine Invasion?
Eine Basis brächte Astor den Vorteil einer breiteren geopolitischen Abstützung und nötigenfalls effektiveren Interessenverteidigung.

Was genau stellen Sie sich denn unter einer solchen Sicherheitsgarantie vor, Madam?
Fuad genehmigt sich mit erwartungsvoller Geste einen Schluck Tee.
Vertraglich festzuhalten, das wenn Andro bei Ihnen einmarschiert wir Notschistan beistehen, um die territoriale und nationale Integrität Notschistans zu garantieren.
Fuad nickt zufrieden.
Ja, dass halte ich für einen guten Vorschlag.
Dem kann man zustimmen.
Unser Vorschlag:
TREATY OF MUTUAL AID
between
the UNITED STATES and NOTSCHISTAN



Die hohen vertragsschließenden Mächte, namentlich Notschistan und die Vereinigten Staaten von Astor,
im Bewusstsein der großen Bedeutung ihrer friedlichen Kooexistenz für Frieden, Sicherheit und auch Freiheit auf der Welt,
sind wie folgt übereingekommen:




Article I - Basic Recognition
Die Vertragspartner erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen. Sie nehmen von unangemessenen Einmischungen in die Belange des anderen Abstand.

Article II - Exchange of Diplomatic Staff
Die Vertragspartner bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Die diplomatischen Vertreter genießen bis zur Rücknahme der Akkreditierung Immunität.

Article III - Conflicts of Opinion
Die Vertragspartner verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, zu regeln.

Article IV - Unidirectional Agreements
(1) Die Vereinigten Staaten garantieren Notschistan militärische Unterstützung im Falle unprovozierter Angriffe dritter Staaten.
(2) Die Vereinigten Staaten entsenden Berater, um die Ausbildung der Sicherheitskräfte Notschistans zu unterstützen.
(3) Die Vereinigten Staaten unterstützen den Auf- und Ausbau der ABC-Abwehrtruppen Notschistans.
(4) Die Vereinigten Staaten unterstützen den Auf- und Ausbau von Straßen-, Schienen- und Telekommunikationsinfrastruktur durch USAID.
(5) Notschistan verpflichtet sich, auf den Erwerb von ABC Waffen zu verzichten und vorhandene mit einer Frist von sechs Monaten abzurüsten.
(6) Notschistan verpflichtet sich keine Angriffkriege gegen dritte Staaten zu führen.

Article V - Bidirectional Agreements
(1) Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig Unterstützung bei der Spionageabwehr zu.
(2) Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.
(3) Die vertragsschließenden Parteien unterstützen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zivilen Nukleartechnik, insbesondere dem Zivilschutz.

Article VI - Daily Politics
(1) Die Vertragspartner sollen sich nach Bedarf über sicherheits- und außenpolitische Fragen, sowie Fragen der eigenen Sicherheit und Souveränität austauschen.
(2) Die Vertragspartner sollen nach Bedarf gemeinsame militärische Manöver und zivile Sicherheitsübungen abhalten.
(3) Die vertragsschließenden Parteien setzen sich gemeinsam für die weltweite Abrüstung von ABC-Waffen ein.

Article VII - About this Treaty
(1) Dieser Vertrag soll Gültigkeit erlangen, mit der Unterzeichnung durch die Bevollmächtigten der Vertragspartner und seiner allfälligen Ratifizierung durch die zuständigen Organe.
(2) Dieser Vertrag ist zeitlich unbeschränkt gültig. Er kann einseitig mit einer Frist von einem Monat oder in beidseitigem Einverständnis zu jedem Zeitpunkt aufgekündigt werden.





For the United States of Astor

xxx
____________________
Béatrice Laval
Secretary of State



For the Democratic People's Republic of Notschistan

xxx
____________________
???
???




Das hört sich sehr gut an. Denke, das sollten wir dem Staatsrat vorlegen.
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9