Androische Föderation

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Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Föderalen Republik Andro und des Medianischen Imperiums

In der Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben der Völker und Nationen, in der Hoffnung auf die Überwindung der Verstimmungen in der Vergangenheit, und mit der Absicht zwischen ihren Nationen eine konstruktive und nachhaltige Kooperation einzugehen, beschließen die Regierungen der Föderalen Republik Andro und des Medianischen Imperiums folgendes Abkommen;

1.Die Staaten Föderalen Republik Andro und Medianisches Imperium erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an, und anerkennen die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit der Grenzen.

2. Die Regierungen der genannten Staaten bekräftigen den Willen zu regelmäßigen diplomatischen Konsultationen, und beschließen - im Interesse einer zukunftfähigen Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen -auf jederlei offene oder verdeckte feindlichen Handlungen gegeneinanderzu verzichten.

3.Die Regierungen streben eine engere Zusammenarbeit in wirtschaftlichen und kulturellen Fragen an. Sie fördern den Austausch von Wissen und Gütern, welche dem Frieden und dem Fortschritt der Völkerdienen. Gemeinsame Messen oder gleichartige Wirtschaftsausstellungen betrachtet man als erstebenswert. Beide Regierungen fördern private oder institutionelle Reisen in das jeweilige andere Land, und ermöglichen als Gastgeber entsprechender Delegationen, jenen volle Reisefreiheit und Unterstützung bei Versuchen die kulturellen und regionalen Eigenheiten zu erleben.

4. Die Regierungen befürworten eine ausgiebige Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen der Föderalen Republik Andro und des Medianischen Imperiums und setzen sich dafür ein. Austauschprogramme und multinationale Seminare werden gefördert.

5.Die Regierungen beider Signatarstaaten bekräftigen den Willen zu einer guten Nachbarschaft und berücksichtigt das besondere Sicherheitsinteresse beider Nationen in der entsprechenden Region. Weiter sichern sich die Signatarstaaten gegenseitige Unterstützung in Notsituationen zu. Darüber hinaus betrachtet man den Schutz der einzigartigen Flora und Fauna der Nordpolarregion als gemeinsames Anliegen.

6. Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signarmacht das Abkommen für beendet erklärt. Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.


Für die Föderale Republik Andro
Mischa L. Solowjow
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Außenminister der Föderalen Republik Andro

Mehregaan al Talib
Imperator

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