Satzung der Partei "Novaja Androija"
(Neues Andro | Новая Андроя)
§1. Allgemein
(1) Die Novaja Androjia nennt sich auch NA
(2)Die NA hat ihren Sitz in Wiltuwija.
(3)Sie bekennt sich ausdrücklich zur Verfassung der Föderalen Republik Andro.
§2. Mitgliedschaft
(1)Mitglied kann jeder Mensch werden, der einen Antrag stellt.
(2)Die Mitgliedschaft wird vom Vorstand bestätigt.
(3)Die Mitgliedschaft erlischt mit Austritt, Tod oder Ausschuss.
(4)Um Mitglied zu werden muss man der Satzung und dem Programm zustimmen.
§3. Vorstand & Parteitage
(1)Der Vorstand leitet die Partei und die Geschäftsordnung.
(2)Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, einem Stellvertreter und 2 Beigeordneten. Der 1. Vorsitzende führt den Vorstand sowie den Parteitag.
(3)Der Vorstand wird alle 6 Monate mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder gewählt.
(4)Wird keine absolute Mehrheit erreicht, benötigt man nur die relative Mehrheit.
(5)Auf Parteitagen können Wahlprogramm, Parteiprogramm und Satzung geändert und beschlossen werden sowie der Vorstand berufen oder entlastet werden. Jedes Mitglied kann Anträge einbringen.
(6)Parteitage sind alle 4 Monate abzuhalten oder auf Beschluss des Vorstandes odr auf Verlangen von 25% der Mitglieder.
§4. Sonstiges
(1)Die Satzung ist mit 2/3 der Stimmen der Mitglieder änderbar.