10.02.2014, 17:48
Zitat:
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Glenverdeen, 10. II. 2014
An das Justizministerium der Föderalen Republik Andro
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Lower-Court o Juistice hat das Strafverfahren "Regina vs.Gawlonski" gegen den androsischen Staatsbürger Dimitrj Pawlowitsch Gawlonski eröffnet. Trotz Aufforderung hat es der Angeklagte versäumt, sich rechtzeitig bei Gericht einzufinden. Das Gericht hat daher eine Ordnungsstrafe von 100,00 GS für die Mißachtung des Gerichtes gegen ihn verhängt. Die vernischen Behörden stellen hiermit den Antrag auf Auslieferung des Angeklagten an das Gericht.
Der Angeklagte hat darüber hinaus gemäß Art. 8 Ryal 2t Juistice Act keinen Verteidiger benannt. Das Gericht hat daher The Richt Hon. Fenella MacSterling LL.M. zu seiner Pflichtverteidigung bestellt. Der Angeklagte hat das Recht jederzeit einen von ihm gewählten Rechtsbeistand zu seinem Verteidiger zu benennen.
Des weiteren erging der Beschluss, dass das Gericht einen Vertreter des androsischen Justizministeriums, oder einen von diesem benannten Vertreter als Prozessbeobachter zum Prozess zulässt. Dem Prozessbeobachter wird das Recht eingeräumt eigene Anträge zu stellen.
Aefauldly,
G. MacNapier
- HM Advocate -