Androische Föderation

Normale Version: [Uka] Amnesteiweisung Nr. 1 Dezember 2013
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Amnestie

Hiermit wird folgendes angeordnet:

(1) Alle Strafgefangenen, deren Haftstrafe im Zeitraum vom 15.12.2013 bis 1.02.2014 regulär endet, werden am 15.12.2013 aus der Haft entlassen.
(2) Allen Strafgefangenen, deren Reststrafe weniger als sechs Monate beträgt und welche mindestens die Hälfte ihrer Haftstrafe abgebüßt haben, werden am 15.12.2013 aus der Haft entlassen.
(3) Alle Geldbußen, welche bis zum 15.12.2013 noch nicht beigetrieben wurden, werden erlassen.
(4) Im Zeitraum vom 21.12.2013 bis 10.01.2014 sind keine belastenden Verwaltungsakte durch die staatliche Verwaltung zu erlassen. Ausgenommen hiervon sind dringliche Verwaltungsakte und solche Verwaltungsakte, deren sofortiger Erlass unabweisbar erforderlich sind.


Koskwa 02.12.2013

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