Androische Föderation

Normale Version: [ARS] Gemeinsame Erklärung
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Gemeinsame Erklärung

Die Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder der Association of the Renzian States erklären, repräsentiert durch ihre Vertreter im Ständigen Auschuss,

1. dass sie keine Person, die in einem Assoziierten Mitglied als persona non grata gilt, als Vertreter in den Ständigen Ausschuss entsenden,
sofern das entsprechende Assoziierte Mitglied jenen ausrichtet;
2. dass das den Ständigen Ausschuss ausrichtende Assoziierte Mitglied bei groben Fehlverhalten eines Vertreters im Ständigen Ausschuss dies
zunächst dem entsprechenden Vertreter mitteilt. Sollte sich keine Besserung des Fehlverhaltens einstellen, wird dies der Regierung des
durch den entsprechenden Vertreter repräsentierte Assoziierte oder Beobachtende Mitglied mitgeteilt. Wenn sich nun immer noch keine
Besserung des Fehlverhaltens einstellt, ist dem den Ständigen Ausschuss ausrichtenden Assoziierten Mitglied die Erklärung des entsprechenden
Vertreters zu persona non grata vorbehalten. Das durch den entsprechenden Vertreter repräsentierte Assoziierte oder Beobachtende
Mitglied verpflichtet sich, unverzüglich eine andere Person als Vertreter in den Ständigen Ausschuss zu entsenden;
3. dass die Anerkennung und Selbstverpflichtung zu dieser Erklärung für die Zustimmung der Assoziierten Mitglieder im Ständigen Ausschuss zur Aufnahme in die ARS – sei es als Assoziiertes oder als Beobachtenden Mitglied – vonnöten ist.